Ich habe meine Einkommensteuererklärung fristgerecht abgegeben und habe auch einen Zeugen dafür. Das war vor drei Wochen. Nun bekomme ich plötzlich eine Aufforderung vom Finanzamt, ich solle die Einkommensteuererklärung umgehend einreichen. Auf meinen Anruf erfuhr ich, dass sie angeblich im Zimmer des Bearbeiters nicht angekommen ist!
Dazu muss ich sagen, dass man nur an der Pforte abgeben darf, nicht beim Sachbearbeiter selbst, und dass man an der Pforte auch keine Abgabebestätigung bekommt. Die Sachbearbeiterin gibt an, Abgabebestätigungen auszustellen sei den Finanzämtern schon seit 10 Jahren verboten.
Damit liegt also der Schwarze Peter bei mir, denn ich darf ja keinen Abgabenachweis verlangen, ohne den ich die Abgabe natürlich auch nicht nachweisen kann. Geil!!!
Ich muss also eine Kopie einreichen. Ja, ich habe eine. Die muss ich jetzt kopieren. Wer kommt für die Kosten auf?
Ferner wurde mir gesagt, ich könne, falls ich so misstrauisch sei, die Steuererkläung doch per Einschreiben mit Rückschein einreichen. Geil!! Kostet auch wieder etwas.
Meine Frage: Kann ich nicht darauf bestehen, dass das Finanzamt erstmal selber sucht (ich könnte ihnen ja eine Frist setzen) und mir dann schriftlich bestätigt, dass trotz intensiven Suchens die Steuererklärung bei ihnen im Haus nicht auffindbar ist?
Kennt sich einer von Euch mit der Rechtslage aus - nutzt es etwas, einen Anwalt hinzuzuziehen oder muss ich diese Kröte schlucken?
Vielen Dank für Antworten!
putzi