Finanzamt hat meine Steuerklärung verschlampt - was nun?

  • Ich habe meine Einkommensteuererklärung fristgerecht abgegeben und habe auch einen Zeugen dafür. Das war vor drei Wochen. Nun bekomme ich plötzlich eine Aufforderung vom Finanzamt, ich solle die Einkommensteuererklärung umgehend einreichen. Auf meinen Anruf erfuhr ich, dass sie angeblich im Zimmer des Bearbeiters nicht angekommen ist!
    Dazu muss ich sagen, dass man nur an der Pforte abgeben darf, nicht beim Sachbearbeiter selbst, und dass man an der Pforte auch keine Abgabebestätigung bekommt. Die Sachbearbeiterin gibt an, Abgabebestätigungen auszustellen sei den Finanzämtern schon seit 10 Jahren verboten.


    Damit liegt also der Schwarze Peter bei mir, denn ich darf ja keinen Abgabenachweis verlangen, ohne den ich die Abgabe natürlich auch nicht nachweisen kann. Geil!!!
    Ich muss also eine Kopie einreichen. Ja, ich habe eine. Die muss ich jetzt kopieren. Wer kommt für die Kosten auf?
    Ferner wurde mir gesagt, ich könne, falls ich so misstrauisch sei, die Steuererkläung doch per Einschreiben mit Rückschein einreichen. Geil!! Kostet auch wieder etwas.


    Meine Frage: Kann ich nicht darauf bestehen, dass das Finanzamt erstmal selber sucht (ich könnte ihnen ja eine Frist setzen) und mir dann schriftlich bestätigt, dass trotz intensiven Suchens die Steuererklärung bei ihnen im Haus nicht auffindbar ist?


    Kennt sich einer von Euch mit der Rechtslage aus - nutzt es etwas, einen Anwalt hinzuzuziehen oder muss ich diese Kröte schlucken?


    Vielen Dank für Antworten!


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

    • Offizieller Beitrag

    Kennt sich einer von Euch mit der Rechtslage aus - nutzt es etwas, einen Anwalt hinzuzuziehen oder muss ich diese Kröte schlucken?



    Kenne mich nicht mit der Rechtslage aus, aber bevor ich wegen dieser Sache Geld und Zeit in einen Anwalt investiere, würde ich lieber die Kopien anfertigen. Vll kann man dann die Kosten bei der nächsten Steuererklärung ja geltend machen? :D

  • Die Nachweispflicht liegt in der Tat bei dir. Egal ob persönlich abgegeben oder verschickt, wenn der Empfänger die Annahme nicht bestätigt hast du leider schlechte Karten, auch auf dem Rechtsweg.

  • Wobei mir ein Anwalt mal erklärte, dass ein Einschreiben mit Rückschein auch keine Garantien für eine Rechtssicherheit biete, da man rein theoretisch ja auch einen leeren Umschlag abgeben könne. Das sei bei Versicherungen schon öfter vorgekommen, da hier Fristen einzuhalten sind.
    Kopiere die Sache und gib sie nochmals beim Pförtner ab und lass dich diesmal mit einer Tageszeitung und dem Pförter fotografieren- nach einer solch dramatischen Showeinlage passiert es ihm/ihr auch in den nächsten Jahren nicht nochmal, das deine Unterlagen weg sind.

  • [...] und lass dich diesmal mit einer Tageszeitung und dem Pförter fotografieren- nach einer solch dramatischen Showeinlage passiert es ihm/ihr auch in den nächsten Jahren nicht nochmal, das deine Unterlagen weg sind.


    Das ist ja nun auch Quatsch! Es mag dort zwar manchmal wie im Affenstall zugehen, aber deshalb muss man sich ja nicht benehmen wie ein Zoobesucher :daumenrunter:
    Ich würde die Unterlagen auch "einfach" kopieren, dabei ein bisschen wütend die Tasten betätigen und damit hätte sich das.

  • Wobei mir ein Anwalt mal erklärte, dass ein Einschreiben mit Rückschein auch keine Garantien für eine Rechtssicherheit biete, da man rein theoretisch ja auch einen leeren Umschlag abgeben könne. Das sei bei Versicherungen schon öfter vorgekommen, da hier Fristen einzuhalten sind.

    Welche Rechtssicherheit habe ich denn überhaupt, wenn es mir unmöglich gemacht wird, einen Nachweis der Abgabe zu liefern, während mir das Fehlen desselben zum Schaden gereicht?

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  • Für das nächste Mal empfehle ich eine elektronische Steuererklärung per ELSTER, die kann man sichern und notfalls auch mehrfach abschicken.

  • Ich habe meine Einkommensteuererklärung fristgerecht abgegeben und habe auch einen Zeugen dafür.


    Damit liegt also der Schwarze Peter bei mir, denn ich darf ja keinen Abgabenachweis verlangen, ohne den ich die Abgabe natürlich auch nicht nachweisen kann. Geil!!!
    Ich muss also eine Kopie einreichen. Ja, ich habe eine. Die muss ich jetzt kopieren. Wer kommt für die Kosten auf?


    Du hast doch einen Zeugen, kannst es also beweisen. UNd von welchen KOsten resdest du. Gib es per Elster ab, gib nur die NOTWENDIGEN Belge mit ab und es ist fast kostenlos (nicht umsonst!).


    Meine Frage: Kann ich nicht darauf bestehen, dass das Finanzamt erstmal selber sucht (ich könnte ihnen ja eine Frist setzen) und mir dann schriftlich bestätigt, dass trotz intensiven Suchens die Steuererklärung bei ihnen im Haus nicht auffindbar ist?


    Ja, kannst du, denn du hast ja einen Zeugen, aber aus Erfahrung sage ich dir, dass das wohl eher nicht wieder auftaucht. Geht und leider schon zum wiederholten Male so.


    Für das nächste Mal empfehle ich eine elektronische Steuererklärung per ELSTER, die kann man sichern und notfalls auch mehrfach abschicken.


    Ja, aber auch die kann verschwinden und dann gibts Mahnungen und wenn dann auch noch die Datei nciht mehr da ist, dann ist man ganz schön gear...!

  • Immerhin habe ich jetzt einen Tipp fürs nachste Mal bekommen : eine Steuererklärung ohne Belege abgeben. Die Sachbearbeiterin wird dann die Einreichung der zugehörigen Belege einfordern. Das Schreiben, mit demsie das tut, ist Nachweis, dass ich die Steuererklärung abgegeben habe!


    Die Belege muss ich dann natürlich nachreichen, am besten persönlich an die Sachbearbeiterin (und gegen den Protest des Pförtners).
    Leider arbeitet diese Angestellte nur von 9-12. Muss es also in den ferien machen...

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  • Immerhin habe ich jetzt einen Tipp fürs nachste Mal bekommen : eine Steuererklärung ohne Belege abgeben.


    Es sind doch sowieso kaum noch Belege überhaupt einzureichen, gerade wenn man es mit Elster dann macht.



    Da entsteht ja dann auch kaum etwas an KOsten, wenn man das kopieren muss.


    Die Sachbearbeiterin wird dann die Einreichung der zugehörigen Belege einfordern. Das Schreiben, mit demsie das tut, ist Nachweis, dass ich die Steuererklärung abgegeben habe!


    UNd was hilft dir das dann? Wir haben gerade den Fall, dass das Finanzamt eigentlich durch die Rücksendung der wenigen Belege den Eingang ja bestätigt hat. Weg ist es aber wohl trotzdem alles, obwohl ja sogar mit Elster übertragen!

  • Hallo Putzmunter,


    ich versteh da was nicht...
    Du schreibst, du hättest die Erklärung vor drei Wochen Fristgereich abgegeben.
    Als Frist kenne ich den 31. Mai (wenn man die Steuererklärung selbst macht).
    Wieso fordert das Finanzamt jetzt - weit vor dieser Friste - eine Abgabe der Steuererklärung?


    Gruß
    Nitram

  • Und andere haben noch frühere Fristen? Mich hat das auch stutzig gemacht.


    Nein, andere haben gar keine Fristen bzw. können sie abgeben innerhalb von 4 Jahren.


    Landwirte haben z.B. 31.3. als Frist bzw. 30.9. und Leute mit Steuerberatern 31.12.


    Aber grundsätzlich kann diese Frist beliebig verlängert werden vom Finanzamt (wenn es innerhalb der vier Jahre bleibt!).


    Dazu fehlen uns hier allerdings einige Informationen warum Putzmunter überhaupt abgabepflichtig sein sollte usw.

  • Also ich bin neuerdings abgabepflichtig (lange Geschichte, vorher war ich es nicht und hatte eben die vier Jahre Zeit). Die Frist, die ich eingehalten habe, hatte meine Sachbearbeiterin mir für 2011 gesetzt (auch hier lag eine mehrfache Verlängerung vor, wieder 'ne lange Geschichte).


    Ich habe auch immer allerhand Belege zu kopieren, weil ich im Laufe des Jahres an viele verschiedene Organisationen spende.
    Außerdem verschiedene kleine Kap und S. Hierzu musste ich auch was schriftlich aufschlüsseln.


    Aber ich habe jetzt meine Lektion gelernt. Immer alles in Kopie vollständig bereithalten, Immer alles persönlich abgeben, auch wenn man den Pförtner beiseite drängen muss. Sonst schützt einen nichts davor, dass man die Verschlampung der Unterlagen durch das Finanzamt auszubügeln hat. Seufz.


    Putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Ich hatte sowas auch schon einmal. Ich hatte Einspruch gegen meinen Steuerbescheid eingelegt, den hatte ich persönlich in den Briefkasten ins Finanzamt geworfen.


    Ich hörte einige Wochen nichts. Kam mir so langsam etwas seltsam vor, also angerufen. Nein, sie hätten keinen Einspruch erhalten!


    Ich bin fast umgefallen, denn die Einspruchsfrist war natürlich lange vorbei.


    In diesem Fall kann man leider nur eins machen: ich habe nochmal geschrieben, dass ich leider meinen Steuerbescheid überhaupt nicht erhalten hätte, was denn damit eigentlich wäre...


    Den Bescheid bekam ich dann per Postzustellungsurkunde, habe ganz schnell Einspruch eingelegt, Recht bekommen und gut war.


    Naja, so kann das gehen. War zwar nervig, aber da arbeiten halt auch nur Menschen und sowas passiert halt. Nicht drüber ärgern, man macht selbst ja auch mal Fehler...

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