Verzichtserklärung A13

  • Ich bin A12 Lehrer in HH wohne aber in NDS an der Hamburger Landesgrenze. Fahre jeden morgen nach HH rein zur Arbeit. Jetzt hatte ich die Idee mich an eine niedersächsische Schule zu bewerben. Vielleicht sogar mit der Option eine A 13 - Stelle zu bekommen. Außerdem machte diese niedersächsische Schule an der ich mich gestern vorgestellt habe einen guten und gepflegten Eindruck. Meine Bewerbung und meinen Lebenslauf habe ich persönlich vorbei gebracht. Macht einen bessern Eindruck dachte ich. Als ich der Direktorin meine Papiere übergab sagte sie, dass es sehr gut möglich sei, dass ich an ihrer Schule arbeiten könne. Jedoch müsse ich vorher eine Verzichtserklärung unterschreiben, dass ich auf eine A13 Bezahlung verzichten werde.


    Wer von Euch hat so etwas schon mal gehört? Wo ist die gesetzliche Grundlage hierfür? Welchen Sinn hat das? Ohne eine Verbesserung der Stelle (also A12/A13) gibt mich doch meine Schule gar nicht frei, oder?


    Danke für Kommentare, Infos etc.

  • Hallo Barmeliton,


    Hab mal ein wenig recherchiert. Dass mit der Verzichtserklärung ist so eine Sache. Einfach gesagt bedeutet eine Verzichtserklärung, dass ein Recht aufgegeben wird, diese wird in der Regel einseitig erklärt.

    "Mit der Erklärung eines Gehaltsverzichts verliert der Arbeitnehmer ihm zustehende Lohnansprüche. Der Gehaltsverzicht stellt damit rechtlich einen sogenannten Erlassvertrag nach § 397 BGB dar.

    Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung über die Höhe des Entgelts, kann nur wirksam auf Bestandteile des Entgelts verzichtet werden, wenn darin eine Öffnungsklausel enthalten ist. Als Öffnungsklauseln werden Klauseln bezeichnet, die es den Tarifvertragsparteien erlauben, den jeweiligen Tatbestand anders als in dem Tarifvertrag vorgesehen zu regeln.
    Im Fall des Gehaltsverzichts einer Teilzeitkraft ist außerdem zu prüfen, ob der Verzicht gegen das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) verstößt.
    Wenn die aufgeführten Punkte eingehalten werden, ist ein Gehaltsverzicht arbeitsrechtlich zulässig."

    Sinn oder Unsinn erschließen mir sich noch nicht so ganz aber Ich würde vorerst erstmal nichts unterschreiben.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Rococo


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    edit vom Mod: Link entfernt, damit die Forengemeinde gar nicht erst mutmaßen muss, ob es sich um Werbung handelt...

  • Danke für die Antwort. Gilt das denn auch für Beamte? (Entschuldige. Kenne mich nicht so gut aus.)

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