Verbeamtung durch Vetretungspool?

  • Hallo ihr Lieben!


    Das 2. Staatsexamen ist geschafft :) .


    Nun folgt die Angst. Wir werden zum 1.5 fertig also mitten im Schuljahr...


    Ich kann mich doch
    1. Bei leo für das Listenverfahren eintragen und mich schulscharf bewerben
    2. bei verena mich für Vertetungsstellen an Schulen bewerben


    Es gibt doch aber noch diese andere Möglichkeit. Ich mache 2 Jahre (?) Vertretungsunterricht an verschiedenen Schulen und habe danach eine feste Stelle sicher oder??
    Wie und Wo funktioniert da die Bewerbung?? (Ist das dieser Vetretungspool?)
    LG!! :)

  • Für den Vertretungspool musst du dich auch über leo bewerben. Auch Vertretungsreserve genannt. Die Bewerbungen gehen an das Schulamt. Bei diesen stellen wirst du schon verbeamtet (sofern die Voraussetzungen stimmen).

  • Ich kann mich doch
    1. Bei leo für das Listenverfahren eintragen und mich schulscharf bewerben
    2. bei verena mich für Vertetungsstellen an Schulen bewerben

    3. in einem anderen Bundesland bewerben.


    Nichts gegen NRW, aber ...


    Pausi

  • Es gibt einen Unterschied zwischen Vertretungsstelle und Vertretungspool.
    Beim Vertretungspool bekomme ich einen festen Vertrag mit Verbeamtung nach einem normalen Bewerbungsverfahren. Dann werde ich für 2 Jahre an (mehr oder weniger) wechselnden Einsatzorten eingesetzt und bekomme dann eine feste Schule zugeteilt. (Bei uns hat man dann sogar ein gewisses Mitspracherecht was die Wahl angeht.)
    Bei einer Vertretungsstelle habe ich einen zeitlich befristeten Vertrag und nach 2 Jahren nichts...
    Gruß

  • Ist ja schon alles erklärt worden. Also für den Pool musst du dich genau wie für jede andere feste Stelle bei leo bewerben und im letzten Durchgang war es bei den Schulämtern hier in der Gegend z.B. so, dass sich nur Leute mit Ordnungsgruppe 15 (also Notendurchschnitt aus 1. und 2. Staatsexamen mal 10, also Schnitt von 1,5 oder besser, Verbessern kann man die Ordnungsgruppe durch Vertretungsstellen, die man davor macht) oder besser bewerben konnten - und genommen wurden natürlich auch längst nicht alle. Also so super sind die Chancen da auch nicht unbedingt anders.
    Der Trend in NRW scheint aber hin zum Pool zu gehen. Es waren ja nun viele Stellen so ausgeschrieben und es gab kaum noch schulscharfe Ausschreibungen (außer vielleicht für Förderschullehrer bzw. Grundschullehrer, die die Sockelqualifikation machen wollen) .

  • Vielen Dank für eure Antworten...Also ist das als Vertretungspoolstelle ausgeschrieben...


    Ja muss eh erstmal Vertretung machen, um meinen Schnitt zu verbessern. Dann dachte ich kann man ja auch diesen Weg versuchen. Aber wenn man da auch so einen guten Schnitt braucht :angst:


    Was ist eine Sockelqualifikation? :)

  • Die TE fragte spezifisch nach den Regelungen in NRW, also unnötig.

    Die TE fragte spezifisch danach, worauf man achten müsse, wenn man mit einem Mikroskop Nägel einschlägt. Hinweise auf einen Hammer sind also unnötig. Verstehe.


    Danke und Prost!


    Pausi

  • Zitat von Maja(ndra)

    Was ist eine Sockelqualifikation? :)


    Das ist eine Nachqualifizierung, mit der du dann in Schnellversion noch als "FörderschullehrerIn" ausgebildet wirst.. Schau mal hier z.B.
    http://www.brms.nrw.de/startse…ckelquali_2_Hlbj_Pos1.pdf


    Bei den letzten Ausschreibungen stand das (da die Inklusion ja ansteht) ganz oft in den Ausschreibungen drin, dass man sich bei Annahme der Stelle verpflichtet, diese Sockelqualifikation berufsbegleitend zu machen. Was das dann sehr wahrscheinlich in der Praxis bedeutet ist ja klar: Du bist dann an deiner Schule die Fachkraft für alle Kinder mit Förderbedarf, bist stundenweise in allen Klassen, musst überall schauen, wie du die Kinder mit Förderbedarf fördern kannst, alle Förderpläne schreiben etc.
    (Also so sehr mich so eine Fortbildung generell interessieren würde, würde ich sie aus eben diesen Gründen nicht machen wollen).

  • Hallo,


    auch für den Vertretungspool und anschließender Verbeamtung musst du dich über Leo gewerben. Auch diese Stellen werden dort ausgeschrieben und sind vom Schulamt.

  • Zu diesen Vertretungspool-Stellen in NRW:


    Ist die Situation eigentlich immer noch so, dass keine Klassenleitung zugeteilt werden darf, sondern nur Fachlehrerstunden?
    Außerdem sind diese Lehrer wohl von der Pausenaufsicht entbunden, damit die Pooler Kontakte knüpfen können oder ist das mittlerweile geändert?


    Ansonsten muss ALLES unterrichtet werden, selbst wenn der Poollehrer keine Ahnung davon hat, oder wie läuft das in der Praxis in NRW und vor Ort in den Schulen ab?

  • Zu diesen Vertretungspool-Stellen in NRW:


    Ist die Situation eigentlich immer noch so, dass keine Klassenleitung zugeteilt werden darf, sondern nur Fachlehrerstunden?
    Außerdem sind diese Lehrer wohl von der Pausenaufsicht entbunden, damit die Pooler Kontakte knüpfen können oder ist das mittlerweile geändert?


    Hier läuft es so, dass zwar seitens des Schulamts immer gesagt wird, Pool-Leute dürfen kein Klassenlehrer sein, aber in der Praxis kann darauf nicht immer Rücksicht genommen werden.
    Es gibt viele im Vertretungs-Pool, die dennoch Klassenleitungen haben. Ob das rechtlich in Ordnung ist, weiß ich nicht, aber es interessiert keinen.


    Von der Entbindung der Pausenaufsicht habe ich noch nie etwas gehört.


    Was die Unterrichtsfächer angeht:
    Wenn du an eine Schule kommst und es ist ganz dringend Bedarf in einem Fach, kann es durchaus sein, dass du es dann unterrichten musst, auch wenn es dir nicht liegt. In der Regel hilft es aber, ein Gespräch mit der SL zu führen und zu erklären, warum du das eine Fach nun partout nicht unterrichten kannst. Wenns irgendwie geht, wird dann auch Rücksicht genommen.

  • Hallo silkie,


    die Regelungen sind im Dokument Schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern - Planung, Organisation und Durchführung von Vertretungsunterricht (DOC-Dokument) auf Seite 9 zu finden:


    Zitat

    Unabhängig von der Vorgabe, dass Vertretungslehrkräfte keine Klassenleitungen übernehmen sollen, können ihnen grundsätzlich alle Aufgaben einer Lehrkraft an einer Grundschule übertragen werden.
    Ein Einsatz der Lehrkraft der schulübergreifenden Vertretungsreserve fürausgefallene Betreuungsangebote am Nachmittag ist nicht möglich.


    Von der Pausenaufsicht sollten Vertretungslehrkräfte nach Möglichkeitbefreit werden, um ihnen Gelegenheit zu geben, die Pausenzeiten für Kontakte zu Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zu nutzen.

    Gruß
    Nitram

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