Rechtliche Rahmenbedigungen Inklusion NRW

  • Hallo liebes Forum,


    wir - ein Gymnasium - werden per Order von oben nun also Inklusionsschule. Offensichtlich werden im nächsten Schuljahr primär Kinder mit Lernbehinderung, evtl auch emotionalen Störungen (sorry, kenne die ganzen Fachbegriffe nicht...) bei uns sein (laut Bericht können einzelne der Kinder kaum über die 10er Grenze hinaus addieren, warum die am Gymnasium landen hat rein strukturelle Gründe, I-Klasse der Gesamtschule ist dicht, Realschule macht vermutlich bald insgesamt dicht, was anderes gibt es nicht... - aber das ist ein anderes Thema).


    Nächste Woche soll es nun eine Konferenz hierzu geben, anscheinend mit irgendwem von der Bezirksregierung. Ich würde mich gerne vorher ein wenig einlesen was die Rahmenbedingungen angeht, die Seite des Ministeriums zu Inklusion stellt sich bei mir jedoch nicht richtig dar, das Foto überlagert die links und Text überlagert Text (egal, auf welchem Rechner/device ich die Seite öffne, es ist nicht lesbar).


    Hat von euch vielleicht jemand links bezüglich der Rahmenbedingungen?
    Damit meine ich Fragen wie:
    - welcher Kernlehrplan gilt für diese Kinder?
    - welche Versetzungsordnung?
    - gibt es überhaupt Regelungen zur Leistungsbewertung?
    - welche Schulabschlüsse können die erreichen, wie wird das überprüft?
    - was ist mit Förderschullehrern?
    - gibt es sonst irgendwelche Vorschriften, Richtlinien, die zu bedenken sind?


    (Die Diskussion über Sinn und Unsinn bitte in den anderen threads führen, es hilft in unserem Fall ja nix, ist ja nun mal entschieden... Danke)


    Lieben Dank schon mal!
    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Vielleicht hilft das schonmal ein kleines bisschen weiter:
    http://www.schulministerium.nr…chulrecht/APOen/AO_SF.pdf


    Zu den Fragen:
    Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent unterrichtet, also nicht nach den Lehrplänen der allg. Schule.
    Diese Kinder werden soweit es geht eben individuell gefördert,auf ihrem Niveau. So rechnet das Kind eben im ZR 20 weiter...
    Was mir auch nicht klar ist: Gibt es konkrete Lehrpläne für FS Lernen ??? Vielleicht weiß das jemand.


    Kinder mit FS Lernen werden nicht versetzt, sondern nehmen automatisch dann im Sommer am Unterricht der nächsthöheren Klasse teil.


    Kinder mit FS emotional-soziale Entwicklung werden zielgleich unterrichtet, also nach euren Lehrplänen. Diese Kinder werden auch in die höhere Klasse versetzt.
    Sie bekommen auch normale Notenzeugnisse.


    Was den Schulabschluss bei Kinder mit FS Lernen angeht - keine Ahnung.
    Jedem eurer GU-Kinder stehen entsprechende Stunden sonderpädagogischer Förderung zu.
    Weiß nicht genau den "Stundenschlüssel", aber es sind so ca. 3 Stunden pro Woche pro Kind.


    Die Seite vom Ministerium geht bei mir übrigens ganz normal, vielleicht versuchst du es da nochmal ;)

  • Schicke dir mal einen Link per Nachricht. Ich habe die Links zur Entwicklung der Inklusion auf unsere Website gesammelt. Eigentlich gibt es bei uns in NRW nur eine vage Verordnung.Hier scheinen sich die Schulämter und die Bezirksregierung profilieren zu wollen


    Ich kann dir hier einige Auskünfte zu Förderschülern L geben.


    Die Richtlinien ( so hießen sie früher) für diese Schulform sind schon uralt. In Anlehnung an die Kernlehrpläne der Hauptschule haben wir eigene Minimalpläne, an denen wir uns orientieren. Die Schülergruppe ist sehr heterogen.
    De Kids werden nach individuellen Förderplänen unterrichtet.
    Es gibt Berichtszeugnisse, welche die Unterrichtsinhalte und die Lernfortschritte beschreiben.
    Unter bestimmten Bedingungen kann zusätzlich eine Note gegeben werden.
    An einer anderen Stelle habe ich hier einen Auszug eingestellt: ( Inklusionstagebuch Teil 44-49)


    Inklusionstagebuch


    Die Versorgung mit zusätzlicher Unterstützung durch Förderschullehrer ist wohl ausgesprochen unterschiedlich. Auf dem Lande ist der Markt leer gefegt. In Großstädten scheint es zum Teil nicht so schwierig (?). Wir pendeln momentan zwischen Stammschule und Regelschulen, zum Teil mehrmals am Tag und an auch zu weiter entfernte Schulen. Die Vorgaben die wir erhalten haben ( 2,5 Std/ Förderschüler L) haben eigentlich keine Gültigkeit. Ich wurde für 4 Kinder ( 3 L und 1 GE) mit 7,5 Std. abgeordnet = 1,9 Std./ Förderkind). Die IL Klassen werden immer mehr ohne, dass es genügend Sonderpädagogen gibt. Seit Januar letzten Jahres dürfen auch nicht Förderschullehrer in den GU abgeordnet werden, weil es einfach keine Sonderschullehrer mehr gibt.


    Auf Antrag werden bei Bedarf z. Teil auch Integrationshelfer( personenbezogen) finanziert, welche dei Kids im Schulalltag begleiten.


    Vielleicht hast du Glück und das Projekt Inklusion am Gymnasium wird als Musterprojekt in Angriff genommen. Oft ist es dann so, dass die Bedingungen dann besser sind. ( ?).


    Mögliche Abschlüsse:


    Förderschule Lernen
    Hauptschulabschluss nach Klasse 9



    Bei erfolgreicher Förderung jederzeit eine Aufhebung des sonderpäd. Förderbedarfs möglich. Auf Antrag kann auch ein Wechsel des Förderschwerpunktes erfolgen.


    Falls du noch Frage hast, kannst du mir eine Nachricht schicken. Wenn ihr zum ersten Mal eine IL Gruppe einrichtet, könnte ich die evtl, Tipps geben, worauf ihr dabei achten solltet.
    Viel Glück und Kraft bei der Umsetzung des ehrgeizigen Vorhabens! :victory:

  • Danke für die Antworten!


    Na ja, das Vorhaben ist ja nicht unsere Idee...
    Bin mal gespannt, was beim Gespräch nächste Woche rauskommt, da soll angeblich jemand von der Bezirksregierung (?) dabei sein...
    Dann kann ich vielleicht mehr berichten - oder habe Dutzende neue Fragen...

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

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