Nein, ich habe mir das nicht ausgedacht. So etwas ist schon passiert.
Wegen der Entgegennahme kostenfreier Prüfexemplare, die an die Privatperson gesendet wurden? Das hätte ich doch gerne belegt.
Nein, ich habe mir das nicht ausgedacht. So etwas ist schon passiert.
Wegen der Entgegennahme kostenfreier Prüfexemplare, die an die Privatperson gesendet wurden? Das hätte ich doch gerne belegt.
Wegen der Entgegennahme kostenfreier Prüfexemplare, die an die Privatperson gesendet wurden?
Zumal bei uns wie gesagt gerade eine Bestellliste von Cornelsen liegt, die aus Kostengründen die Exemplare für jeden Lehrer (die an die persönlich verteilt werden) dann sogar an die Schule schicken und wie gesagt, das ganze mit Genehmigung der Schule.
Dann müssten sich ja auch die Schulleiter und die Verlage strafbar machen
Wegen der Entgegennahme kostenfreier Prüfexemplare, die an die Privatperson gesendet wurden? Das hätte ich doch gerne belegt.
Da müsstest du wohl bei den Personalräten nachfragen, die sich mit so etwas beschäftigt haben.
Pausi
Dann müssten sich ja auch die Schulleiter und die Verlage strafbar machen
Verlage sind keine natürlichen Personen und werden somit vom Strafrecht nicht erfasst.
Beim Schulleiter stellt sich die Frage, _was_ er denn genehmigt hat. Die Annahme der Bücher, die der Verlag an die Schule geschickt hat ist kein Problem, auch nicht die Nutzung dieser durch Lehrer. Der Übergang des Buches in das Eigentum des Lehrers, womit auch der spätere Verkauf möglich wäre, ist dagegen schon etwas anderes. Was hat den Schulleiter bei euch in die Genehmigung geschrieben?
Ich weiß halt nicht, wo das Problem ist, die Bücher im Eigentum der Schule zu belassen.
Und ansonsten könnt ihr machen, was ihr wollt. Alles nicht mein Problem.
Pausi
darfst du auf Büchern schreiben, die dir nicht gehören?
@Pausenclown. Klar kann alias bei den Personalräten nachfragen. Aber da du weißt, dass es schon passiert ist, kannst du das dir bekannte Beispiel doch einmal nennen. Oder?
kl. gr. frosch
Was hat den Schulleiter bei euch in die Genehmigung geschrieben?
Die Schule hat die Bestellungen der einzelnen Lehrkräfte für kostenlose Prüfexemplare, die persönlich an die Lehrkräfte (nicht an die Schule gehen) gestempelt und damit genehmigt. Und wie gesagt, es steht auf dem Bestellzettel klar drauf, dass es für den persönlichen Gebrauch der Lehrkräfte ist, die Schule hat nämlich vorweg ein eigenes Prüfexemplar bekommen eben mit dieser Bestellliste zusammen.
Sachen im Eigentum der Schule zu belassen hat z.B: bei uns das Problem, dass es ständig weg ist, ich kann mich also nicht darauf verlassen, dass es da ist, sogar Fernseher lösen sich in Luft auf und tauchen genau wie Kuchenbleche erst Wochen später wieder auf, aber niemand hatte sie.
Wie soll ich mit so einem Buch arbeiten? Wenn es der Schule gehört muss es nämlich in einem bestimmten Schrank bleiben. Oder ich arbeite mit einem Schülerexemplar, aber da ist neulich auch der komplette Klassensatz verschwunden. Einer Kollegin war nicht bewusst, wenn ein Klassensatz im NaWi-Raum im Schrank (nicht in der Bücherei) liegt und es 6 Klassen mit Nawi gibt, aber nur einen Klassensatz, dass sie den nicht einfach mitnehmen und behalten kann!
Das sind alles Gründe warum ich nur noch mit eigenen Büchern arbeite!
Aber nach deinem Verständis davon (übrigens ganz klar nicht meines und nicht das des Studienseminares die uns ja sogar angehalten haben die Bücher zu nehmen und damit als Vorgesetzte es ja auch genehmigt haben!) dürften wir dann ja die Rabatte der Schulbuchverlage (bei mir ja momentan auf vieles 50%) auch nicht annehmen.
Wir hatten die grundlegende Fragestellung ("Darf man Prüfexemplare als Lehrer annehmen") vor einigen Monaten schon einmal.
Bolzbold verwies damals für NRW auf die Handreichung mit der Überschrift: "Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Lehrerbereich".
Dort steht:
Zitat(Die Zustimmung kann in folgenden Fällen als stillschweigend erteilt angesehen werden)
...
Annahme von Ansichtsexemplaren (Schulbücher) als Werbeartikel, wenn diese nicht für einzelne Lehrkräfte bestimmt sind, sondern in der Schulbibliothek inventarisiert und damit allgemein verfügbar werden.
Er folgerte damals im Umkehrschluss daraus, dass demnach eine priveate Annahme nicht erlaubt sei.
Damit ist also die Grundvoraussetzung für einen Weiterverkauf von Prüfexemplaren (der Frage der Threadstarterin) nicht gegeben, da man sie ja nur weiterverkaufen kann, wenn sie sich im eigenen Besitz befinden. Es wäre also nicht erlaubt.
kl. gr. frosch, Moderator
darfst du auf Büchern schreiben, die dir nicht gehören?
Du meinst, ob ich das als Schreibunterlage verwenden darf, wenn der Schreibtisch voll ist?
Pausi
da man sie ja nur weiterverkaufen kann, wenn sie sich im eigenen Besitz befinden.
Das tun sie womöglich sogar. Vielleicht wären hier aber die Eigentumsverhältnisse zu betrachten.
Pausi
ZitatDas tun sie womöglich sogar. Vielleicht wären hier aber die Eigentumsverhältnisse zu betrachten.
@Pausenclown: bei deinen letzten Beiträgen kann ich nur Dr McCoy zitieren.
Zitat"Ich kann keine spitzen Ohren entdecken, aber du erinnerst mich an jemand, den ich mal kannte."
kl. gr. frosch
Du meinst, ob ich das als Schreibunterlage verwenden darf, wenn der Schreibtisch voll ist?
Pausi
Auf den Büchern, die mir gehören, kleben Zettelchen mit Notizen (Post-Its beschädigen durchaus Bücher, wenn sie zulange kleben), oder ich habe drin geschrieben (weil sich zum Beispiel Daten geändert haben und ich ändere es direkt am Buch), oder ich habe zwischen allen Seiten soviele Arbeitsblätter zwischen den Seiten, dass der Bucheinband sich "vergrößert" hat.
Etwas, was ich mit Büchern, die mir nicht gehören, nie tun würde.
Grundsätzlich verstehe ich das Prinzip, dass ich meine Arbeitsmaterialien nicht kaufen müsste, aber im Endeffekt tue ich es doch, weil ich eben damit arbeiten will.
Er folgerte damals im Umkehrschluss daraus, dass demnach eine priveate Annahme nicht erlaubt sei.
Wie kommt man denn auf so einen komischen Rückschluss. Das heißt doch nur, dass man dann nicht von einer stillschweigenden Genehmigung ausgehen darf. In diesem Falle ist die Genehmigung einzuholen. Spätestens wenn die Schule die Bestellung abstempelt ist diese doch vorhanden!
Etwas, was ich mit Büchern, die mir nicht gehören, nie tun würde.
Kommt darauf an, was man mit dem Eigentümer vereinbart hat.
Pausi
Hallo,
darf ich als Lehrkraft neue Schulbücher, die mir ein Verlag zu Werbezwecken privat nach Hause geschickt hat und die ich nicht benötige, bei Amazon oder Ebay weiterverkaufen? Zum Wegwerfen sind sie zu schade, in meiner Umgebung nutzt niemand diese Bücher, aber irgendwo anders kann die vielleicht jemand für wenig Geld ersteigern und gebrauchen. Wenn das rechtlich nicht sauber ist, würde ich es natürlich lassen und sie entsorgen.
Danke und Gruß
Sind das Prüfexemplare oder eine A/B-Serie o.Ä. oder ein Teil der regulären Auflage? Wenn sie sicher Letzteres sind, was ich allerdings für wenig wahrscheinlich halte, würde ich persönlich sie (unabhängig von der Rechtslage) verkaufen. Man braucht ja nicht explizit sagen, wo man sie herhat. Aber das muss jeder selbst wissen.
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