Schulbücher weiterverkaufen?

  • Hallo,
    darf ich als Lehrkraft neue Schulbücher, die mir ein Verlag zu Werbezwecken privat nach Hause geschickt hat und die ich nicht benötige, bei Amazon oder Ebay weiterverkaufen? Zum Wegwerfen sind sie zu schade, in meiner Umgebung nutzt niemand diese Bücher, aber irgendwo anders kann die vielleicht jemand für wenig Geld ersteigern und gebrauchen. Wenn das rechtlich nicht sauber ist, würde ich es natürlich lassen und sie entsorgen.
    Danke und Gruß

  • Streng genommen, darf man die Bücher nicht mal annehmen.


    Das lässt sich umschiffen, wenn ich ein Buch formal nicht privat annehme, sondern nur für die Schule und das Buch im Besitz der Schule verbleibt und von mir lediglich genutzt wird.
    Verkaufen und das Geld privat behalten wäre aber auf jeden Fall Vorteilsnahme und könnte auch entsprechend sanktioniert werden.

  • Streng genommen, darf man die Bücher nicht mal annehmen.


    Hilfe! Bin ich jetzt kriminell? Was ich schon auf verschiedenen Didaktas, Buchständen von Verlagen und Schulbuchzentren bzw. über Anschreiben bzgl. Lehrerprüfexemplaren erhalten habe...
    Da von mir keine Gegenleistung an den Verlag erfolgt ist, liegt keine Bestechung vor. Die Exemplare wurden mir geschenkt und sind dadurch in meinen Besitz übergegangen. Was ich mit meinem Besitz anstelle, ist meine Sache.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo alias,


    möglicherweise ja.
    Für Beamte gilt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). (Für Angestellte gibt es entsprechendes.)


    BeamtStG§ 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
    (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
    (2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht der Verfall angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.


    Ein Preisnachlass ist wohl als Vorteil zu sehen.
    Eine solchen darfst du nicht annehmen.
    Von einer möglichen Gegenleistung steht da nichts.


    Gruß
    Nitram.


    Edit: Sowas hatten wir schon mal im Oktoberl:Prüfangebote von Verlasgen! - Darf ich sie nicht nutzen?.

  • Ein Verstoß gegen das Beamtengesetz ist keine Straftat, Dienstrecht und Strafrecht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Bestechung nach § 334 StGb liegt natürlich nicht vor, die Annahme von Geschenken ist aber über die genannte dienstrechtliche Regelung trotzdem untersagt, ein Verstoß dagegen kann zwar keine strafrechtlichen, wohl aber dienstrechtliche Folgen haben. Wie wahrscheinlich das ist oder was man persönlich davon hält kann sich jeder selbst übelegen, aber die Frage zielte ja auch nicht auf persönliche Meinungen ab, sondern auf die Rechtslage.
    (Und das was ich wiedergegeben habe ist nicht meine persönliche Einschätzung, sondern die unser übergeordneten Behörde, die sich vor geraumer Zeit mal aus mir unbekannten Anlass bemüßigt gefühlt hat uns das mitzuteilen.)

  • Hallo Moebius,


    Dem "Ein Verstoß gegen das Beamtengesetz ist keine Straftat." stimme ich zu.
    Aber es gibt auch noch den Paragraphen hier:


    § 331 StGB Vorteilsannahme
    (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Das ist nun Strafgesetzbuch. Der Wikipedia-Artikel zur "Straftat" beginnt so:
    "Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist."


    Gruß
    Nitram


    (Jetzt ist noch zu prüfen, was "kriminiell" bezeichnet, um die Frage von alias "Bin ich jetzt kriminell?" in Bezug auf Lehrerprüfexemplare zu beantworten.)

  • Wobei sich die Ausgangsfrage eh' relativiert, weil Verlage durch das Preisbindungsgesetz keine kostenlosen Exemplare mehr abgeben dürfen.


    Hier habe ich noch etwas entdeckt:

    Zitat

    Doch dürfen Lehrkräfte die Freiexemplare überhaupt annehmen, ohne sich dem Vorwurf der Korrumpierbarkeit auszusetzen? Im jüngsten Amtsblatt heißt es dazu:
    Lehrkräften [...] wird hiermit die Annahme sog. Freiexemplare [...] gestattet, soweit es sich um Materialien handelt, die seitens der Lehrkraft [...] für ihre schulischen Aufgaben [...] benötigt werden. Die Entgegennahme von Vorteilen bleibt unzulässig, wenn sie mit einer Diensthandlung verknüpft wird, insbesondere mit einer Kaufempfehlung an Schülerinnen und Schüler, und wenn der Vorteil eingefordert wird.


    http://www.schwellenpaedagogik.de/?s=pr%C3%BCfexemplar
    Das stand im Amtsblatt für Rheinland-Pfalz wohl unter der Überschrift "Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung; hier: Annahme von Freiexemplaren durch Lehrkräfte, Fachleiterinnen oder Fachleiter "

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    Heinrich Böll

  • Wobei sich die Ausgangsfrage eh' relativiert, weil Verlage durch das Preisbindungsgesetz keine kostenlosen Exemplare mehr abgeben dürfen.


    Also alle gängigen Verlage schicken kostenlose Prüfexemplare an Schulen und einige Lehrkräfte. Ich habe gerade welche erhalten und weiß, dass man kostenlose Prüfexemplare gerade bei Cornelsen anfordern kann. Und die Schuel hat es gestempelt, also sogar die Annahme genehmigt!

  • Wenn das Buch an die Schule ging und gestempelt wurde, ist die Lage klar: Falls du so ein Buch privat verkaufst, handelt es sich um Unterschlagung.
    Dass die Verlage Bücher trotzdem kostenlos abgeben ist deren Sache. Mir bei Annahme eines solchen Buches Korruption zu unterstellen ist lächerlich.


    Manche der Bücher, die ich kostenlos erhalten habe, waren als Prüfexemplare deklariert und an mich persönlich (ohne Schulanschrift) adressiert. Die verwende ich kaum im Unterricht - oft genug wurde in der Hauptauflage die Seitenreihenfolge geändert. Wenn du dann im Unterricht die Bücher erst mit den Schülern abgleichen musst, wird das lästig. Das ist Altpapierentsorgung der Verlage und der Restwert tendiert gegen null. Von Vorteilsnahme kann da keine Rede sein - sowas ist lästig und bringt keinen Vorteil.


    Zurück zur Ausgangsfrage:
    Ja. Man kann diese Bücher verkaufen. Ich fahre jedes Jahr zu den Schulbuchzentren und kaufe dort für mehrere hundert Euro Bücher und Materialien. Wenn es da ein kostenloses Buch oben drauf gibt, nehme ich das mit. Ich kennzeichne diese Bücher nicht extra als "Buchgeschenk". Wenn sich dann der Lehrauftrag doch anders gestaltet, stoße ich auch Materialien über Booklooker oder Amazon Marketplace wieder ab, um meine nächsten Buchkäufe zu finanzieren. Falls eine vorgesetzte Dienststelle damit ein Problem hat, lasse ich mir meine zukünftigen Materialkäufe von dieser Dienststelle genehmigen und finanzieren. Und zwar jedes Buch einzeln... :teufel:

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    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Wenn das Buch an die Schule ging und gestempelt wurde, ist die Lage klar: Falls du so ein Buch privat verkaufst, handelt es sich um Unterschlagung.


    Du bringst hier Sachen durcheinander. Die Schule hat die kostenlose Prüfbuchbestellung für alle dort eingetragenen Kollegen unterschrieben und gestempelt. Die Bücher sind, wie dort auch deutlich drauf steht für jeden einzelnen Lehrer bestimmt und sein eigenes Exemplar, die Schuel hat vorher schon ein kostenloses Prüfexemplar bekommen (was dann übrigens an die Fachkonferenzleiter weitergeht und die haben die entsorgt bzw. mir geschenkt ;) ).
    Sprich ich habe letzte Woche einen ganzen Stapel Bücher geschenkt bekommen und auch auf dem Grundschulkongress gabs diese Bücherstapel geschenkt. Da das alles Materialien sind, die ich für meine Arbeit brauche, sehe ich da auch keien Vorteilsnahme. Brauche ich sie nicht mehr, kann man sie sicherlich auch verkaufen.

  • Zitat

    Du bringst hier Sachen durcheinander.


    Ich habe gerade welche erhalten und weiß, dass man kostenlose Prüfexemplare gerade bei Cornelsen anfordern kann. Und die Schuel hat es gestempelt, also sogar die Annahme genehmigt!


    Grammatikalisch bezieht sich der beschriebene Stempelvorgang auf das Prüfexemplar - nicht auf die Bestellung ;)

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    Heinrich Böll

  • Sprich ich habe letzte Woche einen ganzen Stapel Bücher geschenkt bekommen und auch auf dem Grundschulkongress gabs diese Bücherstapel geschenkt. Da das alles Materialien sind, die ich für meine Arbeit brauche, sehe ich da auch keien Vorteilsnahme.

    Es ist aber eine. Das wäre ja noch schöner, wenn man das selbst entscheidet. Wenn du die Bücher für deine Schule entgegengenommen hast, die sie dir wiederum für deine Arbeit zur Verfügung stellt, ist das etwas anderes.


    Was das Verkaufen anbetrifft:


    1. Entweder sind das Bücher, die man sich privat hat schenken lassen, dann wäre das womöglich Vorteilannahme. Keine gute Idee.


    2. Oder es sind Bücher, die der Schule gehören. Dann wäre der Verkauf auf eigene Rechnung womöglich Unterschlagung. Keine gute Idee.


    Fazit: Es lohnt sich nicht, sich für die paar Kröten Ärger einzuhandeln. Wenn die Bücher in der Schule nicht mehr gebraucht werden, kann man ja zusehen, ob man sie anderweitig verschenkt bekommt.


    Pausi


    PS: Ich kaufe im Übrigen prinzipiell keine Bücher privat, die ich dienstlich einsetze. Entweder die Schule hat ein Exemplar für mich, ich besorge für die Schule ein Prüfexemplar, das sie mir dann zur Verfügung stellt, oder ich habe das entsprechende Buch eben nicht. Dann kann ich es auch nicht einsetzen.

  • PS: Ich kaufe im Übrigen prinzipiell keine Bücher privat, die ich dienstlich einsetze. Entweder die Schule hat ein Exemplar für mich, ich besorge für die Schule ein Prüfexemplar, das sie mir dann zur Verfügung stellt, oder ich habe das entsprechende Buch eben nicht. Dann kann ich es auch nicht einsetzen.


    Na das ist ja eine tolle Einstellung, wie soll der Unsinn denn in der Praxis funktionieren?!?


    Ich habe eine Klasse in der mir vom Fachlehrer (der auch zwei Stunden dort hat) das Buch vorgegeben wird bzw. die natürlich im 2. Halbjahr dann schon ein Buch haben und ich habe es nicht. Also mache ich keinen UNterricht oder wie? Denn mal ganz ehrlich, ohne Bücher gehts dann ja doch nicht ganz, wenn auch die Kopiervorgaben begrenzt sind!



    Es ist aber eine. Das wäre ja noch schöner, wenn man das selbst entscheidet. Wenn du die Bücher für deine Schule entgegengenommen hast, die sie dir wiederum für deine Arbeit zur Verfügung stellt, ist das etwas anderes.


    Nein, ist es nicht, denn wie gesagt, sie werden ja nur für die Arbeit in der Schule.
    Und nein, sie gehören nciht der Schule. Weiterverkaufen kann man sie natürlich erst, nachdem sie entsprechenden Wert verloren haben (zumidnest auf dem Papier) und nein, sie müssen nicht der Schule gehören um keine Vorteilsnahme zu sein. Wir haben es gerade im Seminar durchgesprochen, Schulbücher fallen da zumidnest in Berlin nicht drunter. Außerdem könnte man sie das ansonsten vom Vorgesetzten erlauben lassen diese Geschenke anzunehmen, dann ist es auch keine Vorteilsnahme!
    Zumal ich persönlich ja gar keinen Vorteil davon habe, da ich sie ja nicht für den privaten Gebrauch habe (in der Regel)!


    Ansonsten müssten ja die über 500 Grundschulkollegen sich alle strafbar gemacht haben und jeder würde das hier auf jeder Fortbildung tun! :sterne:

  • Na das ist ja eine tolle Einstellung,

    Danke. Leider bin ich da nicht konsequent genug. bei den Büchern klappt's ganz gut. Ich unterhalte aber nach wie vor zu Hause ein Arbeitszimmer und nutze meinen privaten Computer für dienstliches.

    wie soll der Unsinn

    Ah, du bevorzugst den sachlichen Stil. Gerne.

    denn in der Praxis funktionieren?!?

    Wie denn nun? Ist das eine Frage? Falls ja, hier die Antwort:


    Ganz einfach. Bücher, die ich nicht habe, kann ich nicht einsetzen. Wenn irgendjemand möchte, dass ich ein bestimmtes Buch einsetze, wird er sich wohl kümmern müssen, wo ich das her bekomme.


    Und ja, während des Referendariats muss man ganz vielen ganz tief ganz wo hin kriechen. Da kauft man dann auch schon Mal privat dienstliche Ausrüstung. Danach wäre ich dann knauserig.

  • Bei uns erhalten die Referendare die in ihren jeweiligen Klassen benutzten Schulbücher von der Schule - geliehen, die Bücher werden zurück gegeben, wenn die Referendare die Schule wieder verlassen. Ähnliches gilt für die Lehrkräfte. Lehrerhandbücher kaufe ich mir auch nicht (mehr) extra - entweder die Schule hat ein paar Exemplare oder eben nicht.

  • Wenn irgendjemand möchte, dass ich ein bestimmtes Buch einsetze, wird er sich wohl kümmern müssen, wo ich das her bekomme.


    Aber dann bitte ohne >Vorteilsnahme :stumm:


    Bei uns kaufen die Eltern ja einen Großteil der Schulbücher selber, nun wird während des Schuljahres der Lehrer gewechselt, der 2. vertritt deine Einstellung, dann müssten sich ja die Eltern darum kümmern, dass ich es bekommen. Ist das dann nicht auch Vorteilsnahme :stumm:

  • der 2. vertritt deine Anstellung,

    Was immer das sein mag.

    dann müssten sich ja die Eltern darum kümmern, dass ich es bekommen. Ist das dann nicht auch Vorteilsnahme

    Dass die Eltern sich um etwas kümmern, ist keine Vorteilsnahme. Ich ließe mir von Eltern kein Buch schenken. Wenn sie es mir für den Unterricht überlassen, ist das etwas anderes. Wenn sie es der Schule in irgendeiner Form überlassen und die Schule es dann mir überlässt, ebenso. Ich werde halt kein Eigentum daran erwerben.


    Pausi

  • @Pausenclown


    Dass du dies am BK so problemlos handhaben kannst, mag ja sein. Die Kollegen an Primarschulen und Hauptschulen sind in der Regel als Klassenlehrer mit 4-10 verschiedenen Unterrichtsfächern "gesegnet" und benötigen zur Vorbereitung einen breiten Materialfundus - so sie den "Job" ernst nehmen.


    Ich bleibe bei meiner Position. Die Annahme solcher Freiexemplare halte ich für unbedenklich. Falls ich deswegen eine Anklage oder ein dienstrechtliches Verfahren an den Hals bekomme, ziehe ich das bis zum EuGH durch, wenn es sein sollte. Nicht alles, was ein Sessel... im KuMi formuliert, ist auf Ewigkeit in Stein gemeißelt oder vernünftig.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • ziehe ich das bis zum EuGH durch,

    Wem so etwas Spaß macht ....


    Stell' dir Mal vor, du bist häufig krank und ein Schulleiter möchte dich loswerden. Dann gibt es eben so Gesäßöffnungen, die dir mit so etwas ins Förmchen pinkeln wollen. Dann hast du meist etwas Besseres zu tun, als bis sonstwo zu klagen.


    Nein, ich habe mir das nicht ausgedacht. So etwas ist schon passiert.


    Viel Erfolg und Prost


    Pausi

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