Moin zusammen,
ich unterrichte seit dem 1.2.2013 an einem BK in NRW und mache dort den Seiteneinstieg nach OBAS. Ich habe zum Halbjahr eine 11. Klasse der höheren Handelsschule übernommen, die ich gerne auch im nächsten Jahr weiter haben möchte, um denen nicht schon wieder einen Lehrerwechsel zuzumuten.
Ich frage mich jetzt aber, ob ich das rechtlich überhaupt darf. Nach der 12. Klasse müssen die Schüler ja eine Abschlussprüfung machen, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife verleiht. Ich bin zwar ganz normal an der Schule (nicht am Seminar!) angestellt, weiß aber nicht, ob man sowas erst prüfen darf, wenn man die Ausbildung abgeschlossen hat. Jemand eine Idee oder Erfahrungen in dem Bereich?
Danke und Grüße!