Hallo an alle.
Heute hat mir eine Kollegin berichtet, dass sich eine Schülerin kurz vor Beginn der zu schreibenden Klassenarbeit mit Übelkeit abgemeldet hat. Die Schülerin hat der Kollegin direkt gesagt, dass es ihr nicht gut ging, worauf die Kollegin nachgefragt hat, ob die Schülerin in der Lage sei, die Arbeit zu schreiben. Als dem Mädchen dann schlecht wurde, hat die Kollegin es gehen lassen.
Nun hat mich die Kollegin gefragt, ob die Schülerin für diese plötzliche Prüfungsunfähigkeit ein Attest benötigt. Die Schülerin ist in der 6. Klasse.
Eigentlich müsste doch spontan auftretende Prüfungsunfähigkeit mit Attest im Nachhinein belegt werden - zumindest ist das in der Sek II so. Kann man das auch auf die Sek I anwenden?
Danke im Voraus!
Gruß
Bolzbold