Hallo an alle!
Da mich die ganze Sache auch persönlich angeht, wollte ich für alle Teilzeitkräfte und A12-Beschäftigten KollegInnen mit Kindern folgende Information reingeben und nachfragen, ob Ihr das ähnlich lest.
Gemäß diesem Link können alle verbeamteten Lehrkräfte, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen, wie auch die Angestellten bis zu 25 Tage Sonderurlaub für die Betreuung von kranken Kindern bei Fortzahlung der Bezüge beantragen.
Pro Kind kann man bis zu zehn Tage beantragen, bei Alleinerziehenden sind es sogar noch mehr.
Die einzige Einschränkung ist, dass das Jahresbruttoeinkommen ohne Zuschläge unter der Jahresentgeltgrenze für die gesetzliche Versicherungspflicht liegt - das sind derzeit 52.200 Euro.
(Quelle)
Demzufolge fallen alle Teilzeitkräfte, alle A12-Lehrkräfte, sowie einige junge A13er unter diese Grenze, womit diese Regelung auch von Vätern, die Vollzeit arbeiten, in Anspruch genommen werden kann.
Lese ich das komplett falsch oder können demzufolge viele Lehrkräfte eigentlich deutlich aufatmen?
Gruß
Bolzbold