Hallo,
ich stecke gerade im Bürokratie-Dschungel fest und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich (verbeamtet in NRW) befinde mich derzeit in einer Beurlaubung aus familiären Gründen.
Bald bekomme ich ein Baby, für welches ich Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen möchte.
Das Schulamt meint, ich könne erst zum Ende der Beurlaubung einen Antrag auf Elternzeit stellen.
Aber genaueres müsste ich beim LBV erfragen - da kam ich bislang jedoch nicht durch.
Die Aussage kann aber doch nicht richtig sein.
Für meine Pensionsansprüche macht es doch sicherlich einen Unterschied, ob ich eine Auszeit habe, die Muttschutz bzw. Elternzeit heißt oder eben Beurlaubung aus familiären Gründen.
Weiß jemand von euch da mehr?
Was wäre mit dem Elterngeld, wenn ich offiziell in einer Beurlaubung verbliebe und nicht in einer Elternzeit? Könnte ich das trotzdem von Geburt an beantragen?
Wie ist das mit dem Äquivalent zum Muttschaftsgeld gesetzlich Versicherter? Stehen mir dann überhaupt die 13 Euro pro Tag während des Mutterschutzes zu?
Ich hoffe, es kannn mir jemand weiterhelfen. Sonst dreht sich mein Gedankenkarrussell so lange weiter, bis ich beim LBV endlich mal durchkomme
- und das kann bekanntlich dauern.
Vielen Dank
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