Hallo an alle,
gibt es wirklich, wie unsere Oberstufenkoordinatoren angeben, ein Gerichtsurteil, demzufolge man nach Ablauf der Auswahlzeit die nicht gewählten Themen NICHT einsammeln darf, weil der Schüler sich ja auch nach zwei Stunden noch umentscheiden könnte?
Und MUSS das für die Vorabi-Klausur auch gelten?
Fragt euch
putzi