befristete Arbeitsverhältnisse sind in der Wirtschaft ja auch Gang und Gebe....
in der Wirtschaft ist es allerdings nicht so, dass der Vertrag bis zu den Ferien geht und nach den Ferien wieder beginnt. Denn egal wie kurz mein Vertrag ist: ich erarbeite mir Urlaubstage und darf sie nehmen. In der Schule nicht. Denn: sie sind in den Schulferien.
In den Schulferien habe ich als LehrerIn keine Chance, einer Beschäftigung nachzugehen (klar, ich _könnte_ auch in den Osterferien in die Fabrik gehen, ich muss aber nebenbei trotzdem den Kurs vorbereiten, den ich nach den Osterferien übernehme...). und wenn ich eine Krankenversicherung will (eine ganz praktische Sache, muss ich sagen...), dann bietet es sich an, in den Schulferien mit ALG 2 aufzustocken.
Chili