Hallo,
wer hat sich von einer A 13 auf A 15 Stelle beworben? Wie war das Verfahren? Hat es sich gelohnt? Ist das Verfahren transparent?
Ich würde mich sehr auf Antworten freuen.
Gruß
Hallo,
wer hat sich von einer A 13 auf A 15 Stelle beworben? Wie war das Verfahren? Hat es sich gelohnt? Ist das Verfahren transparent?
Ich würde mich sehr auf Antworten freuen.
Gruß
Ist eine so eine Sprungbeförderung im normalen Schuldienst rechtlich überhaupt möglich? Gäbe es Oberräte als Konkurrenz wäre der Versuch meiner Erfahrung nach ohnehin aussichtslos.
Nele
Mein Schulleiter hat uns gesagt, dass man direkt danach auf A14 aufsteigt und 2 Jahre später auf A15. Hast Du etwas anderes gehört?
Ja, rechtlich ist das möglich. Wenn man die Stelle bekommt, muss man die dazwischenliegenden Laufbahnstufen eben samt Probezeit durchlaufen, bis man dann tatsächlich die Besoldung erhält, die eigentlich mit der Stelle verbunden ist. Im Verfahren müssen A14er bevorzugt werden, wenn sie die gleiche Note im Verfahren erreichen, man muss also deutlich besser sein, als die Mitbewerber, die schon auf einem Beförderungsposten sind. Realistisch ist das eher in speziellen Fällen, etwa wenn sich jemand auf einen Vertretungsplaner-Posten bewirbt und er den Plan schon lange kommissarisch macht, oder wenn jemand aus der Behörde zurück an die Schule kommt.
In meinem Bezirk sind die Überprüfenden in den Verfahren in der letzten Zeit davon abgekommen, den Laufbahnvorteil als nennenswerten Auwahlgrund anzuerkennen (wenn ihnen der A13 Bewerber besser gefällt) - wir hatten in den letzten Jahren 16 erfolgreiche A13-A15 Bewerbungen. Der Laufbahnvorteil ist ja offensichtlich kein inhaltliches Kriterium bei der Bestenauslese und kann in entsprechenden Formulierungen in der Synopse leicht ausgehebelt werden.
Und den Staat kommt's billiger - die A13er brauchen ~3 Jahre bis zum A15 - Gehalt. Bisher war keine der (wenigen) Konkurrentenklagen erfolgreich.
Ja, das ist möglich. Ich habe das auch so gemacht. In Nds. musst Du nach Übertragung des Dienstpostens 6 Monate Bewährung abwarten, dann wirst Du auf A14 befördert. Da man innerhalb eines Jahres nicht 2x befördert werden kann, dauert die zweite Bewährungszeit dann 12 Monate. Insgesamt also 1,5 Jahre.
Um Dich gegen Konkurrenten durchzusetzen, die schon A14 sind, musst Du im Bewerbungsverfahren eine Note besser sein, um den unterschied auszugleichen. Ist also durchaus möglich.
In Hessen 3 Jahre - es hängt übrigens in den meisten Ländern schlicht von den Länderfinanzen ab und ist leider nicht (was den Zeitraum angeht) genau geregelt - in Hessen heißt es ohne A14 vorher "bis zu 3 Jahre" und wird immer nach oben ausgreizt.
In Hessen 3 Jahre - es hängt übrigens in den meisten Ländern schlicht von den Länderfinanzen ab und ist leider nicht (was den Zeitraum angeht) genau geregelt - in Hessen heißt es ohne A14 vorher "bis zu 3 Jahre" und wird immer nach oben ausgreizt.
Und allem Anschein nach davon, ob sie Geber- oder Nehmerländer sind... Sorry fürs Off-Topic.
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