Huhu in die Runde, als SekI-Kraft aus dem falschen Bundesland konnte ich einem Kollegen aus NRW letztens nicht helfen, daher dachte ich, ich frag mal hier nach:
Und zwar betrifft es die Klassenpflegschaftssitzungen in NRW in der Grundschule.
Wie oft im Jahr müssen diese stattfinden? Ist es verpflichtend, 2 Sitzungen abzuhalten, auch wenn im 2. Halbjahr nur wenig relevante Infos an die Eltern übermittelt werden müssen, was ebenso gut in einem Elternbrief ginge? Irgendwie hat er keinen passenden Paragraphen gefunden.
Danke schonmal, liebe Grüße, jotto