Empfehlung für die weiterführende Schule

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mit dem Januarzeugnis die Empfehlungen für die weiterführende Schule rausgegeben, die ich natürlich mit den Eltern im November besprochen habe. Nun kommen da im Nachhinein noch Rückfragen/Beschwerden von einigen Eltern - obwohl sie mir die Empfehlung schon unterschrieben haben - und zwar folgender Art:
    - wenn das Kind schon eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung hat, hätten Sie dann nicht die Noten etwas besser mache können? (völlig unlogisch, weil es bei Topnoten ja eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung geworden wäre
    - wieso geben Sie dem besten Kind keine Eins?
    - das Kind hat zwar eine Gymnasialempfehlung, aber wieso hat es dann in Deutsch eine 2 und keine 1?


    Nun gibt es ja auf der Grundschule keine so genauen Beurteilungskriterien wie auf der weiterführenden und von daher ist ja viele pi mal Daumen. Trotzdem kann ich meine Noten ja rechtfertigen.


    Wie handhabt ihr das, die Eltern von ihren überzogenen Anforderungen runterzuholen?
    Die sind dann nämlich ganz schnell dabei, einen selbst zu demontieren, von wegen ich hätte die Klasse erst seit der 4. übernommen und vorher nicht gekannt etc.
    Wäre dankbar für Argumentationshilfen.


    LG


    Sonnenkönign

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Wann kamen die Eltern denn mit solchen Fragen? Ich würde mich grundsätzlich auf keine Diskussion einlassen und Gespräche nur mit Terminvereinbarung führen. Lass dich bloß nicht bequatschen, sonst kommen plötzlich alle Eltern und fangen an, an deiner Notengebung rumzumäkeln.


    Dann ist es immer gut, einigen hartnäckigen Eltern die Tests noch einmal vorzulegen und genau zu begründen, warum da keine 1 drin war. Es kann auch hilfreich sein, den Eltern die Ziele der Lehrpläne zu zeigen und zu argumentieren, dass für die Note 1 diese Kompetenz in besonderem Maße erfüllt sein muss. Dass also über das Normalmaß hinaus, eigenständige Lösungswege erforscht werden müssen, diese verständlich notiert, begründet und erklärt werden können. Außerdem sollten die Schüler in der Lage sein, ihre Überlegungen und Lösungen noch einmal kritisch zu überprüfen. Ein Einserschüler sollte auch in der Lage sein, für unbekannte Aufgaben Lösungsansätze zu finden (Knobelaufgaben auf VERA-Niveau). Es kann in einer Klasse schon mal vorkommen, dass kein Schüler diese Kriterien für ein "sehr gut" erfüllt.



    Einige Eltern denken auch, eine 1 wäre eine Standard-Note. Dem ist nicht so. Einem Schüler, der seine Aufgaben in angemessener Zeit erledigt und davon viele Ergebnisse richtig sind, würde ich lediglich eine 3 geben. Seine Leistungen würden den Anforderungen entsprechen.



    von wegen ich hätte die Klasse erst seit der 4. übernommen und vorher nicht gekannt etc.


    Diese Situation hatte ich auch einmal. Da habe ich den Eltern deutlich gemacht, dass ich mich mit den ehemaligen Klassenlehrern abgesprochen habe und die Überlegungen, welche Schulform die richtige für das Kind sei, nicht nur meine Entscheidung war.


    Letztendlich kommt es darauf an den Eltern zu signalisieren, dass du das Beste für die Schüler willst. Es geht ja nicht darum, die Eltern oder das betroffene Kind mit einer eingeschränkten Gymnasialempfehlung zu ärgern, sondern um eine realistische Prognose auch zum Schutz für das Kind. Die Anforderungen auf einem Gymnasium sind immer noch recht hoch und es tut keinem Schüler gut, dort unter massiven Leistungsdruck zu geraten und im schlimmsten Fall trotz aller Bemühungen auf eine andere Schulform wechseln zu müssen. Aber - die Entscheidung liegt letztendlich bei den Eltern.

  • Vielen Dank für deinen Rat. Und eben weil ich schon mal auf dem Gymnasium unterrichtet habe, weiß ich, was dort verlangt wird und kann nicht die Einsen hinterherschmeißen, wie das leider meine Vorgängerin teilweise getan hat. Ich habe mich in der Tat mit ihr bzw. den zwei Vorgängerinnen abgesprochen und obwohl sie den Kindern in der 3 teilweise bessere Noten gegeben haben, teilten sie meine Einschätzung. Und die Entscheidung über Noten treffe nun mal ich und nicht die Eltern.
    Der eine Vater bzw. neue Lebenspartner der Mutter ist wirklich sehr unangenehm geworden und meinte, "durch meine überzogenen Anforderungen würde ich der Tochter den Weg zum Gymnasium verbauen". Und er überlege sich, dagegen vorzugehen, was ja nun wirklich lächerlich ist. Denn auch mit einer eingeschränkten Empfehlung steht der Weg zum Gymnasium ja noch immer offen - nur gibt es eben da und dort noch Defizite. Und wie du schon sagst, ist es doch für das Kind eine viel schmerzlichere Erfahrung nachher vom Gymi wieder runterzumüssen. Ich ärgere mich über mich selbst, dass ich das Gespräch nicht mit den Worten abgebrochen habe "Ich habe Ihnen nun meine Gründe dargelegt, es steht Ihnen ja frei, sich über die Empfehlung hinwegzusetzen."

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Pi mal Daumen sit bei mir nichts, wenn es um Notengebung geht.
    Damit würde ich mich ja angreifbar machen von Seiten der Eltern...


    Ich gebe die Empfehlungen auch immer erst nach dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse. SO kann ich dir wohl nicht helfen.

  • Sonnenkönigin
    Frag' die Eltern doch mal, ob sie den Unterschied zwischen einem Basar und einer Schule kennen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Bei uns wird die Empfehlung aufgrund des Notendurchschnitts in Mathe und Deutsch gegeben. Bei Kindern, die auf der Kippe stehen, wird auch noch nach Englisch geschaut. Ansonsten ist es klar: Besser als 2,5 bedeutet Gymnasium, zwischen 2,5 und 3,0 ist Realschule und alles darunter ist die Hauptschule. Da die Empfehlung nicht bindend ist und auch nicht der aufnehmenden Schule vorgelegt werden muss, ist das für die Eltern auch nicht so schlimm. Abgesehen davon wissen die Eltern auch schon lange vorher welche Empfehlung ihr Kinder erhalten wird, da schon lange vorher Beratungsgespräche stattfinden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab zur Zeit auch Eltern, die total am Rad drehen, weil ihr Kind keine Gymnasialempfehlung bekommen hat. Das mag dir lächerlich erscheinen, kann aber ziemlich unangenehm werden. In meinem Fall sind die Eltern nicht nur mehrfach bei mir und dem Schulleiter vorstellig geworden (wo es zu ellenlangen Gesprächen mit Bitten, wüsten Anschuldigungen und Tränen kam), sondern auch bei der Schulrätin, wo sie unsägliches über mich behaupten. :sauer:


    Sie kreiden nun alles an, sind mit Zeugnisformulierungen nicht einverstanden (Zeugnis wird wie ein Arbeitszeugnis gelesen - hab den Leuten schon mehrfach versucht zu erläutern, dass "weitgehend" hier nicht meint, dass ich ihr Kind für eine Niete halte). Ich bin nun unfair, drücke mich unklar aus (was ich gefälligst mal lernen solle...), verbaue dem Kind die ganze Zukunft, habe es gar eingeschüchtert und vieles mehr.


    Leider muss (?) die Schulrätin die Vorwürfe nun prüfen und ich darf meine Lernbeobachtungen und Noten darlegen. In solchen Situationen würde ich mir von Vorgesetzten eigentlich wünschen, dass sie solche Eltern auch mal zum Durchatmen auffordern und sich vor einen stellen. Denn Empfehlungen aussprechen muss ich nun mal. Und letztlich zählt der Elternwille bei der Schulwahl - kann ich auch nichts dafür, wenn die Wunschschule keine Kinder mit ner Dreierbank in den Hauptfächern (obwohl.. daran bin ich ja doch Schuld; hätte ja die 2en geben könne, laut der Mutter) und ohne Empfehlung aufnimmt. Könnten die ja. Aber die fallen einem auch noch in den Rücken und schütteln den Kopf über die doofe Grundschullehrerin... :cursing:


    Zieh dich schon mal warm an, wenn dieser Vater auch so drauf ist! Hoffe, du hast über das Kind möglichst alles lückenlos dokumentiert!

  • @Prinz: ich kann meine Noten schon dokumentieren, aber vieles ist halt auch Ermessenssache und es gibt nicht so klar festgelegte Erwartungskriterien oder -horizonte wie auf dem Gymi - dafür ist es ja nun mal Grundschule und man wird dort ja auch etwas wohlwollender bewertet.
    Da geht es wirklich darum, dass das Kind von 1 auf 2 "abgerutscht" (!) ist - noch nicht mal um Grundsätzliches. Zwei Eltern haben mir noch rückgemeldet, dass das Kind bitterlich geweint habe, weil es jetzt nicht mehr in allen Fächern eine Eins habe, wie es das gewohnt sei, sondern auch ein paar Zweier. Ich sagte, dass ich zur Vorbereitung auf die weiterführende Schule schon realistische Noten vergeben müsse, und die Noten aus den Vorjahren wohl auch etwas sehr wohlwollend gewesen seien. Gerade damit hilft man dem Kind doch überhaupt nicht weiter - noch größer wird doch der Schock sein, wenn es dann auf dem Gymi überall 2-3 Noten absackt - wie es in der Regel der Fall ist.
    Ich hoffe, dass der Fall mit besagtem Kind, das eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung hat, nicht bis zur Schulrätin geht. Was heißt lückenlos dokumentieren? Ich habe die Tests und Leistungsüberprüfungen, trotzdem ist es doch immer Ermessenssache und bei Lesen habe ich nur bewertet, wie die Kinder so mal vorgelesen haben und wie sie irgendwelche Lesetexte bearbeitet haben. Reicht es denn nicht einfach, wenn ich die im Nov. 2012 ausgesprochene Empfehlung vorweisen kann? Da haben die Eltern ja schließlich unterschrieben, dass sie mit einer eingeschränkten Gymnasialempfehlung einverstanden sind. Und die Noten sind dementsprechend - alles 2en und 2 Dreien - und außerdem bringt sich das Kind nicht genügend in den Unterricht ein.
    Um dem ganzen Ärger zu entgehen, sollte man eine uneingeschränkte Empfehlung aussprechen. Aber wenn sich in diesem Dorf herumspricht, dass einmal jemand damit durchgekommtn ist, versucht es dann natürlich jeder.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    • Offizieller Beitrag

    Wirklich lustig, wie sich das ähnelt... "Mein" Kind ist von 2- auf 3+ "abgerutscht" Völlig unverständlich für die Eltern und natürlich aus reiner Böswilligkeit von mir, denn "man hätte da ja die 2 geben können" (O-Ton Mutter). Die fühlen sich wirklich berechtigt, nun alle Register zu ziehen und unter die Gürtellinie zu hauen. Es geht ja um die Zukunft des Kindes. Da das Ganze noch andere Hintergründe hat und ich das Kind als völlig überfordert mit den häuslichen Leistungserwartungen ansehe, ging es mir eher darum, das Kind zu schützen. Mal abgesehen davon, dass es wirklich nicht die entsprechenden Leistungen in den Hauptfächern bringt.


    Das mit der eingeschränkten Gymnasialempfehlung gibt es hier nicht. Man empfiehlt dann eben Realschule bzw., und das ist das Problem, Realschule +. Mit der reinen Realschule konnten sich noch viele Eltern anfreunden, aber zur Realschule + gehen ja auch die Hauptschüler. Das will man nicht. Dabei gibt es ja auch noch die gemeinsame Orientierungstufe. Danach werden die Kinder eh noch mal neu sortiert.

  • Sonnenkönigin, hier in NRW zählt doch letztendlich der Elternwille. Selbst wenn der Vater zum Schulamt geht, werden die ihm dort nur sagen können, er solle doch sein Kind dort anmelden, wo er will. Oder hab ich da einen Denkfehler?

  • Nein, kein Denkfehler. Aber manchmal wünscht man halt noch ein spezielles Gymnasium (mit dem vermeintlich "besten Ruf") - und die nehmen aufgrund hoher Anmeldezahlen nicht jeden auf. Da hat man mit uneingeschränkter Empfehlung realistischere Chancen, angenommen zu werden. Und eine eingeschränkte Empfehlung wird von manchen Eltern zusätzlich noch als "Standesdünkel" empfunden. Schlimm...


    Edit: @Melo
    Meine Güte, das ist ja hammerhart, was dir da gerade widerfährt. Da ist man einfach nur sprachlos. Möchte dir gerne einen kleinen Tröstetext senden; schau mal hier bei "Frau Weh" im GS-Blog:
    http://primimaus.wordpress.com…1/aus-gegebenem-anlass-2/ :engel:

    Carpe noctem!

    Einmal editiert, zuletzt von Lea ()

    • Offizieller Beitrag

    das habe ich in Niedersachsen auch nie verstanden:
    Der Elternwille zählte (nach der Orientierungsstufe), doch gabs ein Mords Gezerr wegen der Empfehlungen.
    Des Rätsels Lösung:
    Die Eltern hatten Angst, dass ein Kind, das das erste Jahr auf der nicht empfohlenen Schulform nicht besteht, die Schule wechseln musste.


    Ist es vielleicht das?

  • Cambria: richtig, die Eltern können sich darüber hinwegsetzen, aber sie müssen sich ja nun mal mit dem Zeugnis der GS anmelden und da steht halt die Empfehlung mit drauf (ist kein separates Blatt). Und im Zweifelsfall orientiert sich die Schule natürlich an den Einschätzungen der Lehrer, und nicht der der Eltern.
    Lea habe deinen Text auch gelesen, und ich finde das sogar noch untertrieben. Eine Grundschullehrerin muss noch viel mehr als das leisten, z. B. Arbeitsblätter in 27 verschiedenen Kompetenzstufen bereithalten und regelmäßig kontrollieren und für noch offene Zeitfenster regelmäßig Material hinterherwerfen, Konflikte lösen, bei denen sie gar nicht dabei war, gleichzeitig noch Kinder erkrankter Kollegen verschiedener Klassenstufen mitbetreuen und mit Arbeitsmaterial versorgen, obwohl sie dieses auch nicht vorrätig hat, Konflikt zwischen der eigenen Klasse und den "fremdbetreuten" lösen, klären, wann welches Kind nach Hause muss - ob OGTS oder nicht - während man vergeblich versucht, die Erziehungsberechtigen auf sämtlichen Nummern zu erreichen, gleichzeitig auf dem Schulhof Aufsicht führen, schnell ein Kühlpack für ein verletztes Kind herbeiholen etc. pp. Dann noch den Stoff von 7 Unterrichtsfächern parat haben und an in jedem Fach wissen, wo man als letztes aufgehört hat - den Eltern zu jeder Pause und nach jeder Stunden Auskunft zum Leistungsstand ihres Kindes geben sowie über sämtliche Termine der Schule .... :)
    da soll noch jemand sagen, dass Grundschullehrer nicht prädestiniert für ADS sind ...

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Cambria: richtig, die Eltern können sich darüber hinwegsetzen, aber sie müssen sich ja nun mal mit dem Zeugnis der GS anmelden und da steht halt die Empfehlung mit drauf (ist kein separates Blatt). Und im Zweifelsfall orientiert sich die Schule natürlich an den Einschätzungen der Lehrer, und nicht der der Eltern.


    Ja, das weiß ich doch alles. Ich wollte damit nur sagen, dass du bei einer möglichen Elternbeschwerde beim Schulamt wohl nicht viel zu befürchten hast, eben weil der Elternwille ausschlaggebend ist. Und wenn das Kind am Elitegymnasium mit einer eingeschränkten Empfehlung abgelehnt wird - pech gehabt. Wenn ein Elitegymnasium jeden nehmen würde, wäre es ja kein Elitegymnasium mehr. Wenn die Eltern das so wollen, müssen sie eben auch mit einer Ablehnung leben. Außerdem wissen wir wohl alle, dass der "schlechte Ruf" vielen Schulen in höchst ungerechtfertigtem Maße anhaftet.

  • für deine aufmunternden Worte. Dachte schon, ich muss jetzt gegenüber der Schulrätin alles rechtfertigen. Stelle mir gerade vor, wie ich dem sehr arrogant auftretenden Lebensgefährten der Mutter besagten Kindes verplättet hätte, dass ein Elitegymnasium ihn nun mal nicht nehmen kann, weil sonst dessen Ruf gefährdet wäre. Man muss die nur mit ihren eigenen Waffen schlagen - und wir Lehrer sollten den Eltern viel mehr einfach klare Grenzen setzen.
    Mit dem Ruf von Schulen gebe ich dir Recht, das ist oft weder im Positiven noch im Negativen nachvollziehbar. Ich denke, dass persönliche Erfahrungen da viel zu sehr verallgemeinert werden.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

Werbung