Eine Frage so: dürfen Eltern einfach so im Unterricht hospitieren? Wenn ja, wie sollte man vorgehen, um sie auf eine gewiße Schweigepflicht hinzuweisen, was die anderen Schüler angeht und sie im Unterricht einzubinden (damit sie nicht einfach da rumsitzen)?
Wenn nein, wie kann man das professionnel begründen?
Es geht mir nicht darum, etwas verstecken zu wollen, sondern um klipp und klar zu machen, dass die Kompetenz des Lehrers nicht zum Diskussionsthema steht. Ja, es handelt sich um eher „problematische“ Eltern, die sich nicht vorstellen können, dass ihre Tochter sich im Unterricht unmöglich beninnt. Die Tatsache, dass die Schülerakte eine andere Sprache spricht, und die Schülerin sich mit den Eltern im Unterricht höchstwahrscheinlich anders benehmen würde, berücksichtigen sie nicht. Danke für eure Tips!
Eltern im Unterricht
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Eine Frage so: dürfen Eltern einfach so im Unterricht hospitieren?
Da ich für meinen Unterricht verantwortlich bin und für das, was im Unterrichtsraum passiert, dürften sie das bei mir nicht. -
In NRW haben die Eltern das Recht darauf, nach Absprache im Unterricht zu hospitieren.
Welchen Sinn das macht sei dahin gestellt, speziell bei etwas problematischen Kindern
Gruß -
Berlin/Brandenburg
Eltern haben grundsätzlich erstmal das Recht, im Unterricht nach Absprache zu hospitieren. Allerdings dürfen sie dabei nur ihr Kind beobachten (oder eben nach Absprache Methoden des Lehrers), nicht aber andere Kinder.Was sie gesehen haben bleibt im Raum und darf nicht nach außen getragen werden.
Ich lasse Eltern nur mit Erlaubnis der Schulleitung in meinem Unterricht hospitieren, mir ist das rechtlich einfach zu schwammig und heiß. Welches Elternteil hat schon nur sein Kind im Blick? Frage vorher auch nach dem Grund, warum eine Hospitation gewünscht wird..manche erledigen sich dann schon von selbst, weil sie eben auch andere Kinder beobachten würden wollen. Vorher werden Eltern auf die Rechtslage hingewiesen und danach bekommen sie die Gelegenheit, ihre Eindrücke mit Schulpersonal zu besprechen (mir/Schulleitung/Sonderpädagogin/...je nach Hospitationsgrund).
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In Hessen haben sie dieses Recht auch, man MUSS grundsätzlich so offen sein, dass Eltern auf Wunsch hospitieren dürfen.
Allerdings nur angekündigt, nicht einfach so mitreinstürmen und Platz nehmen
Und man hat auch das Recht, ich habe mich aus bestimmten Gründen nämlich mal schlau gemacht (extrem kritischer Vater eines absoluten Problemschülers, der mir unterstellt hat seinen Sohn im Unterricht zu benachteiligen und ihm Böses zu wollen, der mir fast täglich böse Briefe schrieb und Forderungen stellte und das Kind gegen mich aufhetzte), bestimmten Eltern dieses Recht zu verweigern. Nämlich dann, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass sie kommen den Lehrer zu bewerten und ihm seine Kompetenz abzusprechen, denn dazu haben sie kein Recht. Dahingehend muss man sich dann an die Schulleitung wenden.
Tatsächlich hatte ich in genau dieser Klasse mal die Mutter eines anderen Schülers eingeladen, der auch völlig austickte. Er tickte auch bei der Mutter aus, von daher fand ich es gut sie mal dabeigehabt zu haben. Gebracht hat es nichts, weil zu Hause einfach keine Konsequenz bei Allem herrschte, aber na ja...
Wenn man Eltern reinlässt, sollte man ihnen im Vorfeld mitteilen, dass man sie als Gast da hat, sprich sie bitte nicht aktiv im Unterricht mitmischen sollen, schon gar nicht Lehrerkommentare aus dem Off kommentieren oder dergleichen. Und, dass hinterher nicht über die Ereignisse geschwatzt werden darf mit anderen Eltern, das geht nämlich auch gar nicht. So nach dem Motto: "Der Kevin kann ja gar nicht rechnen..." Und Kollegen und Schulleitung müssen informiert werden wer da im Gebäude rumgeistert und warum.
Gruß Jenny
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In NRW haben die Eltern das Recht darauf, nach Absprache im Unterricht zu hospitieren.
Welchen Sinn das macht sei dahin gestellt, speziell bei etwas problematischen Kindern
Gruß
Gibt es da aber nicht datenschutzrechtliche Probleme, weil sie ja auch automatisch andere Schüler miterleben? Dann sollten sie zumindest eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.Aber grundsätzlich, die meisten Kinder benehmen sich doch dann eher unauffällig, weil es ja schon peinlich genug ist, wenn ein Elternteil hinten drinnen sitzt. Und wenn die Eltern nur kommen, um den Lehrer zu beobachten und ggf. Beweise sammeln möchten für irgendwelche Anschuldigungen, kann man das dann verweigern?
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Threads über solche Fragen hier würden deutlich an Qualtiät gewinnen, wenn man einfach mal die Rechtsgrundlagen dazu verlinkt.
Es geistern nämlich erstaunlich viele erschreckend substanzlose Meinungen herum, was Schüler, Lehrer, Eltern, Schulleiter etc. dürfen und was nicht.
Damit möchte ich keine der bisherigen Antworten bewerten, denn mir ist kein Paragraph bekannt, weder in der einen noch in der anderen Richtung. -
Schulgesetz RLP
§2
(5) Die Eltern haben einen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht und an
schulischen Veranstaltungen ihres Kindes, während dieses eine Schule der
Primarstufe oder Sekundarstufe I besucht. Auf die pädagogischen Erfordernisse des
Unterrichts und der Schule ist Rücksicht zu nehmen. Das Nähere regeln die
Schulordnungen. -
Und Schulordnung RLP
§ 9
Eltern im Unterricht
(1) Die Eltern können in der Sekundarstufe I nach Maßgabe
des § 2 Abs. 5 SchulG am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen
ihres Kindes teilnehmen. Die Schulleiterin oder
der Schulleiter trifft nach Anhören der Gesamtkonferenz mit
Zustimmung des Schulelternbeirats Regelungen für den Unterrichtsbesuch
(§ 40 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 SchulG).
(2) Für den Unterrichtsbesuch gelten folgende Grundsätze:
1. Der Unterrichtsbesuch ist insbesondere im Blick auf die
Zahl der teilnehmenden Eltern und die Häufigkeit der Unterrichtsbesuche
in der Klasse so zu gestalten, dass die ordnungsgemäße
Erteilung von Unterricht gesichert bleibt.
2. Über den Zeitpunkt des Unterrichtsbesuchs stimmen sich
Eltern und Lehrkraft mindestens drei Unterrichtstage vorher
ab.
3. Überprüfungen von Lehrkräften, Studienreferendarinnen
und -referendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und -
anwärtern, die im Rahmen des Unterrichts vorgenommen
werden, sowie punktuelle schriftliche und mündliche Leistungsfeststellungen
der Schülerinnen und Schüler sind
vom Unterrichtsbesuch ausgenommen.
Die Eltern haben über personenbezogene Daten, die ihrer
Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen,
Verschwiegenheit zu wahren. -
NRW Schulgesetz §44
...
(3) Die Eltern können nach Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern an einzelnen Unterrichtsstunden und an Schulveranstaltungen teilnehmen, die ihre Kinder besuchen. -
Ja, es handelt sich um eher „problematische“ Eltern, die sich nicht vorstellen können, dass ihre Tochter sich im Unterricht unmöglich beninnt. Die Tatsache, dass die Schülerakte eine andere Sprache spricht, und die Schülerin sich mit den Eltern im Unterricht höchstwahrscheinlich anders benehmen würde, berücksichtigen sie nicht.
So es schulrechtlich bei euch zulässig ist und die Eltern des Mädchens mit in den Unterricht möchten. würde ich in diesem Falle vorschlagen, dass sie nicht punktuell hospitieren, sondern einen ganzen Tag mitgehen. Will meinen: für eine Stunde bei Frau Laura kann das Mädel sich vielleicht zusammenreißen und einen guten Eindruck machen. Nach ein paar Stunden Unterricht wird das dann schon bröckeln....
Grüße
Raket-O-Katz -
Müssen die Eltern dann auch etwas zum Datenschutz/Verschwiegenheit unterschreiben?
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Müssen die Eltern dann auch etwas zum Datenschutz/Verschwiegenheit unterschreiben?
Eine derartige Erklärung halte ich für substanziell. Falls Eltern im Unterricht hospitieren, giltb ihr ganzes Augenmerk dem eigenen Kind und dessen Verhalten. Der Rest hat sie nicht zu interessieren und darf auch nicht nach außen dringen.
Es darf nicht sein, dass eine Mutter/ein Vater über irgendwelche Klassenkameraden ihres/seines Sprösslings oder über die pädagogischen Fähigkeiten der Lehrkraft im Anschluss "vom Leder zieht". Welche rechtlichen Konsequenzen man allerdings androhen könnte, falls die Verschwiegenheit verletzt würde ...
Eine unterschriebene "Verschwiegenheitsverpflichtung" dürfte jedoch eine gewisse Dämpfungswirkung entfalten. -
Falls Eltern im Unterricht hospitieren, giltb ihr ganzes Augenmerk dem eigenen Kind und dessen Verhalten. Der Rest hat sie nicht zu interessieren und darf auch nicht nach außen dringen.
Es darf nicht sein, dass eine Mutter/ein Vater über irgendwelche Klassenkameraden ihres/seines Sprösslings oder über die pädagogischen Fähigkeiten der Lehrkraft im Anschluss "vom Leder zieht".
Wie macht man das mit der Schere im Kopf? -
Ich hab auch schon bei meiner Tochter im Unterricht hospitiert, sie saß vorne, ich hinten. Manchmal hat sie mir zugelächelt, ansonsten hat sie mich "vergessen". Ich wollte wissen, wie sie sich als vorzeitig Eingeschulte im Unterricht einer wohnortnahen Regelschule macht (ob die Einschulung mit fünf sinnvoll ist) - und natürlich hat mich die pädagogische Arbeit der Lehrerin interessiert, auch im Hinblick auf andere Schüler. Und weil ich selbst sehr "alternativ drauf bin". An meiner freien Schule gab es z.B. einen Vater, der jeden Donnerstag den gesamten Tag mit seiner Tochter (1.Kl.) in der Schule verbrachte, ihr beim Arbeiten zuschaute oder half. Er wollte teilhaben am Schulleben seiner Tochter. Andere Mütter übernehmen regelmäßig Projekte, üben Lesen... oder hospitieren, d.h. spielen Mäuschen. An Montessori-Schulen ist das normal. Ich versteh hier die Abwehrhaltung gar nicht.
Wovor die Angst? Und was sollte Eltern fremde Kinder interessieren, außer, dass sie sie vielleicht mit ihrem eigenen vergleichen können. Mit dem Datenschutz-Argument könnte ich als Mutter gar nichts anfangen, würde es für eine Ausrede halten. Es gibt zwar (leider) eine Schulpflicht, aber trotzdem bin ich als Mutter für die Erziehung verantwortlich und muss doch Einblick erhalten dürfen in ein Umfeld, das zeitlich ein Drittel der wachen Zeit meines Kindes ausmacht. -
Es gibt zwar (leider) eine Schulpflicht, aber trotzdem bin ich als Mutter für die Erziehung verantwortlich und muss doch Einblick erhalten dürfen in ein Umfeld, das zeitlich ein Drittel der wachen Zeit meines Kindes ausmacht.
Die Möglichkeit gibt es doch auch.
ich denke übrigens, dass es nicht Angst ist, was hier eine Abwehrhaltung zu Tage bringt.
Zumindest nicht die Angst, dass hospitierende Eltern einen schlechten Eindruck von der Lehrkraft bekommen könnten.
Wenn, dann eher die Sorge, es mit überbehütenden, nicht Loslassen könnenden Eltern zu tun zu haben. Und die machen nicht nur dem Kind, sondern auch der Lehrkraft das Leben schwer.
Ein bisschen Vertrauen in die Fähigkeiten des Kindes, ohne Mama zurecht zu kommen, sollte schon sein. Genau wie das Vertrauen, dass das, was außerhalb der mütterlichen Dauerkontrolle geschieht, dem Kind gut tun kann -
Ich finde die ablehnende Haltung hier auch sehr merkwürdig. Ich mache gerade die Lehramtsausbildung Sek II in der Schweiz und bei uns ist es ganz normal, dass es zu Schuljahresbeginn eine Besuchswoche an den Kantonsschulen gibt. Da können sowohl interessierte Sekundarschüler als ach Eltern in den Unterricht kommen und sich alles mal anschauen. Selbstredend darf der Unterricht von den Hospitierenden nicht gestört werden. Wenn Eltern mit bestimmten Lehrern ein Gespräch wünschen, müssen sie einen Termin vereinbaren. Datenschutzerklärungen etc. gibt es nicht, wir haben nichts zu verbergen
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Datenschutzerklärungen etc. gibt es nicht, wir haben nichts zu verbergen
Es geht nicht darum, dass wir als Lehrer etwas zu verbergen hätten. Aus meiner Erfahrung mit Eltern gibt es jedoch einen großen Prozentsatz Eltern, die zu "Ratsch-und-Tratsch" neigen. Es darf nicht sein, dass ein hospitierender Elternteil anschließend durchs Dorf zieht und allen erklärt, wie verhaltensgestört die Tochter von Frau Maier ist: "Endlich konnte ich mir mal selbst ein Bild vom Zustand in dieser Klasse machen. Stell dir vor, die kleine Maier muss sogar Ritalin schlucken! - Und der Sohn vom Müller rennt 4 Mal am Vormittag auf die Toilette! Der Kleine vom Bankdirektor hat auch kein Benehmen. Der ruft ständig rein...kein Wunder, dass mein Sohn sich da nicht konzentrieren kann..." usw.
Die Verschwiegenheitserklärung soll (und MUSS) die Mitschüler schützen - falls das überhaupt möglich ist. Denn rechtliche Konsequenzen hätte ein Elternteil auch bei Unterzeichnung nicht zu befürchten - im Gegensatz zu Lehrern. -
Lässt Du Deine Schüler auch eine Datenschutzerklärung unterschreiben, dass sie in der Öffentlichkeit nicht übereinander (oder über Dich) herziehen dürfen? Ich habe selber noch nicht viel Erfahrung damit, aber auch von Kollegen habe ich hier noch nie von solchen Problemen gehört. Klingt irgendwie leicht paranoid.
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Lässt Du Deine Schüler auch eine Datenschutzerklärung unterschreiben, dass sie in der Öffentlichkeit nicht übereinander (oder über Dich) herziehen dürfen? Ich habe selber noch nicht viel Erfahrung damit, aber auch von Kollegen habe ich hier noch nie von solchen Problemen gehört. Klingt irgendwie leicht paranoid.
Naja, vielleicht sieht die Rechtslage in der Schweiz ja auch gaaaaaanz anders aus, dort werden ja nun auch SteuerCds verkauft. Ansonsten würde ich sagen: Willkommen in der Wirklichkeit und in ein paar Jahren können wir noch einmal darüber reden. Ich hoffe doch sehr, dass du dir über qualitativ unterschiedliche Aussagen und deren Tragweite von Schülern oder Eltern ein eigenes Bild machen kannst.
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