Hallo,
ich hätte mal eine rechtliche Frage: Muss ein angestelltert Lehrer (LAV) genauso Prüfungsaufsichten an der Uni machen wie ein verbeamteter Lehrer? In den entsprechenden Bestimmungen/Gesetzen/Vorschriften habe ich dazu nichts gefunden...
Schon mal für Eurer Hilfe vielen Dank im Voraus...
Grüße