Probezeit Anrechnung vorheriger Tätigkeit

  • Hallo, ich hätte da mal eine Frage.Ich wurde im September 2012als Beamter auf Probe in Baden-Württemberg eingestellt. Zuvor habe ich von Januar 11 bis Juli 11 und direkt nach den Sommerferien von September 11-Juli 12 als Krankheitsvertretung im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Jetzt gibt es ja seit 2011eine Neuregelung, die sehr verschärft ist und die Probezeit geht nun 3jahre. Zuvor Primarstufe 2, 5Jahre.Weiss jemand wie viel mir von meiner vorherigen Tätigkeit angerechnet wird? ?? Komplett 1, 5Jahre oder wird das irgendwie anders ermittelt? Und wie läuft das jetzt weiter? wäre über Antworten sehr sehr dankbar!


    Liebe Grüße Sydney

  • Hallo Sidney,


    bei mir liegt meine Verbeamtung schon ein paar Jahre zurück, deswegen weiß ich nicht, wie aktuell meine Erfahrung heute noch ist.


    Ich habe damals (2005) vor meiner festen Stelle auch ein halbes Jahr (Vollzeit) als EZU gearbeitet. Dieses halbe Jahr wurde mir voll anerkannt, zusätzlich habe ich noch um 12 Monate meine Probezeit verkürzen können (sehr gute 2. Staatsprüfung & besonders bewährt im Gutachten), so dass ich nur 12 Monate Probezeit hatte.


    Viel Erfolg.

  • Vielen Dank für die Antwort. Die Regelung wurde ja leider verschärft, um ein Jahr jeweils verkürzt wird jetzt noch wenn man 2.Staatsexamen mit Schnitt von 1, 4 und besser hat und/oder Schulleiter Beurteilung 1, 5 oder besser ist.Soviel hab ich verstanden.Nur das mit der Anrechnung weiß ich leider nicht. ...

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