Zeugnisunterschrift mit Amtsbezeichnung

  • Hallo zusammen,


    ich bin jetzt eta 20 Jahre im NRW-Schuldienst und soll meine Zeugnisse als Klassenlehrer jetzt mit dem Zusatz der Amtsbezeichnung (in diesem Fall "L") unterzeichnen.
    Die ganzen Jahre hat sich hieran niemand gestört. Unser neuer Stellvertreter ist aber 150ig-prozentig und pocht darauf.
    Sieht irgendwie bescheuert aus. Beispiel:


    M. Marder, L
    (Klassenlehrer)


    Keiner der Eltern kann damit was anfangen, vermutlich wird es als Abkürzung eines weiteren Vornamens gedeutet.
    Gibt es hierfür eigentlich eine eindeutige Bestimmung, Regelung ?


    DANKE


    Roger

  • V. Nachname - sonst nichts.
    Ich halte es auch für Blödsinn, was ihr da machen sollt. Eine Bestimmung, dass das in NRW jetzt vorgeschrieben ist, gibt es nicht. Das riecht eher mal wieder nach "persönlicher Note" eines profilneurotischen Vorgesetzten. Das gibt es leider oft. "Ich habe jetzt das Sagen, und ihr macht das jetzt so." Kennt man leider, auch wenn man erst 12 Jahre im Schuldienst ist.


    TMFKAW

    Religion, eine mittelalterliche Form der Unvernunft, wird, wenn sie mit modernen Waffen kombiniert wird, zu einer echten Gefahr unserer Freiheiten. (Salman Rushdie)

  • Es ist mir nicht gelungen, die rechtliche Grundlage für die Form für die Unterschrift durch den Sachbearbeiter der ausfertigenden Stelle im öffentlichen Dienst zu ergoogeln?


    Hat irgendwer mehr Erfolg gehabt - das muss doch irgendwo stehen, dammichnochmal.


    Dr. phil Nele M.A., StR
    (*prust*)

    • Offizieller Beitrag

    Der Zeugnisgenerator von Schild setzt bei uns Lehrern, sofern sie mit Amtsbezeichnung in Schild eingetragen sind, diese automatisch hinter den gedruckten Namen der Lehrkraft, also unter dem Strich, auf dem unterschrieben werden soll.


    Es leuchtet mir nicht ein, dass eine Unterschrift (sic!) nur dann gültig sein soll, wenn die Amtsbezeichnung ebenso handschriftlich hinzugefügt wird, zumal diese ja bereits auf dem Zeugnis steht.
    Das Zeugnis erhält seine Gültigkeit durch die Unterschriften der Klassenlehrer und Schulleiter, sowie durch das Siegel der Schule. Es kann natürlich sein, dass die Zeugnise primär aus Gründen der optischen Einheitlichkeit so unterschrieben werden sollen.


    Gruß
    Bolzbold, OStR (*doppelprust*)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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