Hallo zusammen,
...ich habe mal eine etwas heikle Frage. Ich habe ursprünglich mal Musik und Physik für das gymnasiale Lehramt studiert, auch das 1. Staatsexamen gemacht, bin aber nie in den Lehrerdienst gegangen, sondern habe freiberuflich u.a. als Dozent und Musikschullehrer gearbeitet. An einer Schule, an der ich lange schon als freiberuflicher Musiklehrer arbeite, ist nun eine Kollegin mit meiner Fächerkombination krank geworden und die Schulleitung hat mich gefragt, ob ich ihre Stunden bis zum Ende des Schuljahres übernehmen könnte. Ich traue mir das durchaus zu, kenne die Schüler, sie kennen mich, habe immer weiter in meinen Fächern unterrichtet, so dass eigentlich alles stimmt, auch finanziell finde ich den Gedanken mal für ein halbes Jahr etwas zusätzliches Geld auf die Seite zu legen gar nicht schlecht. Es handelt sich um eine volle Stelle. Problem ist nun, dass ich meine derzeitigen Aufträge als freiberuflicher Dozent nicht verlieren möchte. Für die Musikschule bekomme ich eine Vertretung, aber den Dozentenjob (mit 8 Stunden pro Woche) würde ich verlieren, wenn ich ihn abgebe, da er sehr begehrt ist. Wenn das halbe Jahr aber rum ist, muss ich ja wieder von der Freiberuflichkeit leben und da wäre es schon sehr ärgerlich, wenn ich mir den Job nicht hätte warmhalten können. Insofern würde ich die Dozentur parallel zu meinem Unterricht gerne weitermachen. Von der Schulleitung her ist das kein Problem, der Schulleiter weiß, dass ich gut organisiert bin und er verlässt sich auf mein Wort, dass ich mich da nicht übernehme; ich bin sehr gut organisiert und es ist nicht das erste Mal, dass ich mehrere Jobs gleichzeitig mache (dies soll also auch nicht Punkt der Diskussion sein...). Allerdings sagt nun der Träger der Einrichtung, über die ich eingestellt werden soll, dass mir die zusätzlichen Stunden nicht als Nebentätigkeit genehmigt werden können, weil ich meine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschreite. Er würde mir maximal 2 Stunden genehmigen, mehr aber wohl nicht.
Nun frage ich mich: was würde eigentlich passieren, wenn ich die Regelung einfach missachte? Wie soll der Träger mir die Tätigkeit überhaupt nachweisen (zumal sie in einem anderen Bundesland ausgeübt wird)? Und selbst wenn, was passiert denn dann? Gibt es ein Disziplinarverfahren? Aber müsste mich das sehr jucken, wenn ich doch gar kein Lehrer bleiben werde? ...versteht mich nicht falsch, mein Maß an "krimineller Energie" ist eigentlich ungefähr beim zu Spät ins Bett gehen erreicht Ich will hier also nicht den Eindruck erwecken, als würde ich gerne die Behörde betuppen und mich über Anordnungen hinwegsetzen wollen. Aber ich muss mich gerade sehr mit der Frage beschäftigen, ob ich den Job unter den Voraussetzungen annehmen kann und lege daher gerade alle Optionen auf den Tisch um zu entscheiden was ich mache. Wenn jemand was dazu sagen kann/will freue ich mich über Nachricht!
Viele Grüße,
Willem