Nebentätigkeit... was passiert eigentlich bei Nichteinhaltung?

  • Hallo zusammen,


    ...ich habe mal eine etwas heikle Frage. Ich habe ursprünglich mal Musik und Physik für das gymnasiale Lehramt studiert, auch das 1. Staatsexamen gemacht, bin aber nie in den Lehrerdienst gegangen, sondern habe freiberuflich u.a. als Dozent und Musikschullehrer gearbeitet. An einer Schule, an der ich lange schon als freiberuflicher Musiklehrer arbeite, ist nun eine Kollegin mit meiner Fächerkombination krank geworden und die Schulleitung hat mich gefragt, ob ich ihre Stunden bis zum Ende des Schuljahres übernehmen könnte. Ich traue mir das durchaus zu, kenne die Schüler, sie kennen mich, habe immer weiter in meinen Fächern unterrichtet, so dass eigentlich alles stimmt, auch finanziell finde ich den Gedanken mal für ein halbes Jahr etwas zusätzliches Geld auf die Seite zu legen gar nicht schlecht. Es handelt sich um eine volle Stelle. Problem ist nun, dass ich meine derzeitigen Aufträge als freiberuflicher Dozent nicht verlieren möchte. Für die Musikschule bekomme ich eine Vertretung, aber den Dozentenjob (mit 8 Stunden pro Woche) würde ich verlieren, wenn ich ihn abgebe, da er sehr begehrt ist. Wenn das halbe Jahr aber rum ist, muss ich ja wieder von der Freiberuflichkeit leben und da wäre es schon sehr ärgerlich, wenn ich mir den Job nicht hätte warmhalten können. Insofern würde ich die Dozentur parallel zu meinem Unterricht gerne weitermachen. Von der Schulleitung her ist das kein Problem, der Schulleiter weiß, dass ich gut organisiert bin und er verlässt sich auf mein Wort, dass ich mich da nicht übernehme; ich bin sehr gut organisiert und es ist nicht das erste Mal, dass ich mehrere Jobs gleichzeitig mache (dies soll also auch nicht Punkt der Diskussion sein...). Allerdings sagt nun der Träger der Einrichtung, über die ich eingestellt werden soll, dass mir die zusätzlichen Stunden nicht als Nebentätigkeit genehmigt werden können, weil ich meine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschreite. Er würde mir maximal 2 Stunden genehmigen, mehr aber wohl nicht.


    Nun frage ich mich: was würde eigentlich passieren, wenn ich die Regelung einfach missachte? Wie soll der Träger mir die Tätigkeit überhaupt nachweisen (zumal sie in einem anderen Bundesland ausgeübt wird)? Und selbst wenn, was passiert denn dann? Gibt es ein Disziplinarverfahren? Aber müsste mich das sehr jucken, wenn ich doch gar kein Lehrer bleiben werde? ...versteht mich nicht falsch, mein Maß an "krimineller Energie" ist eigentlich ungefähr beim zu Spät ins Bett gehen erreicht :) Ich will hier also nicht den Eindruck erwecken, als würde ich gerne die Behörde betuppen und mich über Anordnungen hinwegsetzen wollen. Aber ich muss mich gerade sehr mit der Frage beschäftigen, ob ich den Job unter den Voraussetzungen annehmen kann und lege daher gerade alle Optionen auf den Tisch um zu entscheiden was ich mache. Wenn jemand was dazu sagen kann/will freue ich mich über Nachricht! :)


    Viele Grüße,


    Willem

  • Kann dir nur sagen, dass bei uns im Referendariat auch nur wenige Stunden Nebentätigkeit erlaubt wurden. Viele haben sich nicht dran gehalten und passiert ist bei keinem etwas. Das soll keine Empfehlung dazu sein, aber ich würde an deiner Stelle den Nebenjob weiterführen und einfach meine Klappe halten. Wo kein Kläger, da kein Richter..

  • Hallo.


    Ich an Deiner Stelle würde es nicht machen, weil es mir zusätzliche Kraft rauben würde, etwas wider eine Vorgabe zu tun.


    Moralisch verwerflich würde ich es in Deinem Fall aber nicht finden (falls Dich dieser Aspekt bei den Rückmeldungen auch interessieren sollte). Wenn Du die entsprechende Nervenstärke hast, ist es bei Dir vielleicht anders als bei mir.


    Wichtig ist aber, dass Du das Risiko abwägst und später, falls es schief gehen sollte, Deine Entscheidung nicht bereust, sonst würdest Du dich noch lange Zeit ärgern.


    Hamilkar

  • "


    Kann dir nur sagen, dass bei uns im Referendariat auch nur wenige
    Stunden Nebentätigkeit erlaubt wurden. Viele haben sich nicht dran
    gehalten und passiert ist bei keinem etwas. Das soll keine Empfehlung
    dazu sein, aber ich würde an deiner Stelle den Nebenjob weiterführen und
    einfach meine Klappe halten. Wo kein Kläger, da kein Richter..


    "
    ...genau das dachte ich mir eben auch :)


    "Moralisch verwerflich würde ich es in Deinem Fall aber nicht finden
    (falls Dich dieser Aspekt bei den Rückmeldungen auch interessieren
    sollte). Wenn Du die entsprechende Nervenstärke hast, ist es bei Dir
    vielleicht anders als bei mir. "
    ...ja, der moralische Aspekt ist mir tatsächlich nicht so unwichtig. Dass das Handeln gegen Vorgabe Nerven raubt ist der Punkt, der mich noch davon abhält; andererseits denke ich mir, dass wenn ich mein Handeln selbst moralisch nicht verwerflich finde ich eigentlich auch mit mir Reinen bin - auch wenn es gegen Vorgaben verstößt. Aber das ist eben der Zwiespalt... gar nicht so einfach, wenn man noch nicht in einer solchen Situation war ;)

  • Ich denke, dass da kein Problem auftauchen dürfte, da du ja als Tarifbeschäftigter angestellt wirst. Anders als beim Beamten, der eine Nebentätigkeitsgenehmigung einholen müsste, brauchst du diese nur anzuzeigen. Gilt zumindest für NRW. Hier ein Textauszug aus dem Rd.Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 16. 6. 2008 "Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im Tarifbereich im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung"


    2. Nebentätigkeit
    Nach § 3 Abs. 4 TV-L haben Tarifbeschäftigte Nebentätigkeiten gegen Entgelt
    ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.


    Und gut ist.

  • Als Angestellter wirst du wohl einen Spielraum haben - ich würde mir jedoch den Arbeitsvertrag genau anschauen - nicht dass du eine fristlose Kündigung riskierst. Eine Anfrage bei VERDI oder der GEW (bzw. eine Mitgliedschaft) wäre in deiner Konstellatiion wohl anzuraten.


    Als Beamter riskierst du zunächst, dass du deine Zusatzeinnahmen an den Arbeitgeber abliefern musst - und du ein Nullsummenspiel mit hohem Aufwand betrieben hättest.
    Infos zum Nebentätigkeitsrecht


    Hinzu kommen disziplinarrechtliche Konsequenzen.


    Schwierig sind Nebentätigkeiten immer, wenn ein weiterer Arbeitgeber (kann auch ein Verein sein) im Spiel ist.


    Selbständige Nebentätigkeiten - wie ein Gewerbe - können mit Auflagen genehmigt oder völlig untersagt werden.
    Einzige Ausnahme: künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen. . Diese müssen nur angezeigt werden sind jedoch genehmigungsfrei. Einnahmen sind in unbegrenzter Höhe möglich (es kann ja nicht festgelegt werden, dass ein Künstler, der ein Bild für 10 Euro verkauft, die Einnahmen behalten darf, während ein anderer, dessen Bild 20 Millionen bringt, die Einnahmen abliefern müsste.
    BTW: Im nächsten Leben heiße ich Baselitz.... :cash:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Vielen Dank für die vielen Antworten!
    Ich halte es jetzt tatsächlich so, dass ich es einfach erst einmal auf mich zukommen lasse. Ich glaube, dass es meinem Dienstherren in Wirklichkeit auch egal ist, er war halt nur verpflichtet das zu sagen. Sofern ich es von anderen Kollegen gehört habe, ist wird das tatsächlich weniger heiß gegessen, als es gekocht wird. Ich habe einige Kollegen, die während ihres Referendariats weiter gearbeitet haben und niemanden hat es interessiert. Kann natürlich Glück gewesen sein, aber trotzdem... nun ja. Ich danke für Eure Meinungen!

  • @ Chilipaprika: Danke für den Tipp :)
    @ Susannea - genau das war auch mein Gefühl in dem Gespräch mit demjeningen, der mich eingestellt hat; er hat zwar nichts entsprechendes gesagt, aber mir durch Blick und Mimik gesagt "ich muss Dir das zwar sagen, aber eigentlich interessiert es mich nicht". Insofern warte ich einfach mal ab, wie es läuft!

  • Zitat

    Als Angestellter wirst du wohl einen Spielraum haben - ich würde mir
    jedoch den Arbeitsvertrag genau anschauen - nicht dass du eine fristlose
    Kündigung riskierst.


    Worin würdest Du eine Kündigung - noch dazu eine FRISTLOSE - hier begründet sehen? Da bedarf es - zumal im ÖD - doch etwas mehr als einer ungenehmigten Nebentätigkeit.



    Als Beamter riskierst du zunächst, dass du deine Zusatzeinnahmen an den Arbeitgeber abliefern musst - und du ein Nullsummenspiel mit hohem Aufwand betrieben hättest. Infos zum Nebentätigkeitsrecht


    Das gilt aber nur für Nebentätigkeiten beim gleichen Dienstherrn (also Abordnungen), wie dem von Dir angeführten Link zu entnehmen ist - eine Konstellation, die bei Lehrern recht selten vorkommt.


    Für Angestellte im TVöD gilt mittlerweile eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten; reinreden kann der AG kaum.



    Gruß
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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