Hallo, eine etwas eilige Frage und auch etwas speziell:
Vielleicht war/ist ja jemand in einer ähnlichen Lage: Arbeite 3/4 als Beamtin in RLP und bin schwanger mit Et 16.-30.9 (ist noch etwas diffus, daher der große Zeitraum).
Ich überlege gerade, ob es möglich wäre, zum neuen Schuljahr eine VZ-Stelle zu beantragen, also zum 19.8, um die (vollen) Bezüge dann in den MuSchu rüber zu ziehen bzw. je nach ET würde die VZ dann erst im MuSchu einsetzen - geht das überhaupt? Und macht es Sinn, oder handele ich mir damit auch Nachteile ein, die ich gerade nicht sehe?
Die Schule könnte dann 24 statt 18 Stunden während der Elternzeit besetzen, wäre ja vielleicht auch vorteilhaft?
Nach der Elternzeit könnte ich ja wieder mit reduzierter Zahl einsteigen, oder?
Über schnelle Antworten freue ich mich, da ich bis zum 1.2 den Änderungsantrag abgeben muss.
Danke!