Hallo an alle! Kann mir jemand vielleicht sagen, nach welcher Rechtsgrundlage die Förderplanarbeit in Hessen stattfindet? Ich habe einzelne Bestimmungen in Verordnungen für einzelne Schulformen / Bildungsgänge gefunden, aber nichts allgemeines für alle Schulen.
Förderplanarbeit in Hessen
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Was meinst du genau?
Wann Förderpläne geschrieben werden müssen?
Wie sie geschrieben müssen? -
Zunächst mal die Grundlange, dass sie überhaupt gemacht werden müssen! Das "wann" und "wie" wären dann noch die Sahnehäubchen
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Hier haben sich schon einige von uns zur Förderplanarbeit ausgetauscht, allerdings kann ich speziell zu Hessen auch nichts sagen.
Ohje, das mit dem Link erstellen muss ich wohl noch üben. Du findest es sicher schneller direkt im Forumsbereich Förderschule.
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Hat ja doch geklappt, sah nur in der Vorschau so komisch aus.
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Ich könnte dir jetzt spontan die Verordnung und den Paragraph (43 ;;-) für die Grundschule nennen, aber dasnutzt dir vermutlich nichts?
Ich denke, es wird wirklich nur in den einzelnen Verordnungen an den jeweiligen Schulstufen geregelt zu sein.
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Ich könnte dir jetzt spontan die Verordnung und den Paragraph (43 ;;-) für die Grundschule nennen, aber dasnutzt dir vermutlich nichts?
Ich denke, es wird wirklich nur in den einzelnen Verordnungen an den jeweiligen Schulstufen geregelt zu sein.
Danke! Aber da liegt für mich genau der Knackpunkt: Heißt das umgekehrt, dass in Schulformen, in deren VO nichts über Förderpläne steht, dass sie dann auch nicht gemacht werden müssen? müsste ja eigentlich so sein, wenn es da keine überdeordnete Rechtsvorschrift gibt.
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Hier haben sich schon einige von uns zur Förderplanarbeit ausgetauscht, allerdings kann ich speziell zu Hessen auch nichts sagen.
Ohje, das mit dem Link erstellen muss ich wohl noch üben. Du findest es sicher schneller direkt im Forumsbereich Förderschule.
Danke schön
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Ja, so würde ich das interpretieren, Trantor. Wobei in der VOLRR (die gilt ja für alle Schulstufen, oder?) ja auch was zu Förderplänen steht, eben bei LRS (und in der Grundschule dyskalkulie).
Hiergibts die Handreichung zum download: http://www.kultusministerium.h…699f2e4a2c61593f4ce6270fa -
Hallo an alle! Kann mir jemand vielleicht sagen, nach welcher Rechtsgrundlage die Förderplanarbeit in Hessen stattfindet? Ich habe einzelne Bestimmungen in Verordnungen für einzelne Schulformen / Bildungsgänge gefunden, aber nichts allgemeines für alle Schulen.
Die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses enthält diese Bestimmungen in §6 Individuelle Förderpläne durch die Schule, sie ist schulform- bzw. bildungsgangübergreifend.
Viele Grüße
Maria
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Die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses enthält diese Bestimmungen in §6 Individuelle Förderpläne durch die Schule, sie ist schulform- bzw. bildungsgangübergreifend.
Viele Grüße
Maria
Danke!!! Dann habe ich wohl mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen
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