Förderplanarbeit in Hessen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo an alle! Kann mir jemand vielleicht sagen, nach welcher Rechtsgrundlage die Förderplanarbeit in Hessen stattfindet? Ich habe einzelne Bestimmungen in Verordnungen für einzelne Schulformen / Bildungsgänge gefunden, aber nichts allgemeines für alle Schulen.

  • Hier haben sich schon einige von uns zur Förderplanarbeit ausgetauscht, allerdings kann ich speziell zu Hessen auch nichts sagen.


    Arbeit mit Förderplänen


    Ohje, das mit dem Link erstellen muss ich wohl noch üben. Du findest es sicher schneller direkt im Forumsbereich Förderschule.

  • Ich könnte dir jetzt spontan die Verordnung und den Paragraph (43 ;;-) für die Grundschule nennen, aber dasnutzt dir vermutlich nichts?


    Ich denke, es wird wirklich nur in den einzelnen Verordnungen an den jeweiligen Schulstufen geregelt zu sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ich könnte dir jetzt spontan die Verordnung und den Paragraph (43 ;;-) für die Grundschule nennen, aber dasnutzt dir vermutlich nichts?


    Ich denke, es wird wirklich nur in den einzelnen Verordnungen an den jeweiligen Schulstufen geregelt zu sein.


    Danke! Aber da liegt für mich genau der Knackpunkt: Heißt das umgekehrt, dass in Schulformen, in deren VO nichts über Förderpläne steht, dass sie dann auch nicht gemacht werden müssen? müsste ja eigentlich so sein, wenn es da keine überdeordnete Rechtsvorschrift gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Hier haben sich schon einige von uns zur Förderplanarbeit ausgetauscht, allerdings kann ich speziell zu Hessen auch nichts sagen.


    Arbeit mit Förderplänen


    Ohje, das mit dem Link erstellen muss ich wohl noch üben. Du findest es sicher schneller direkt im Forumsbereich Förderschule.


    Danke schön :D

  • Hallo an alle! Kann mir jemand vielleicht sagen, nach welcher Rechtsgrundlage die Förderplanarbeit in Hessen stattfindet? Ich habe einzelne Bestimmungen in Verordnungen für einzelne Schulformen / Bildungsgänge gefunden, aber nichts allgemeines für alle Schulen.

    Die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses enthält diese Bestimmungen in §6 Individuelle Förderpläne durch die Schule, sie ist schulform- bzw. bildungsgangübergreifend.


    Viele Grüße


    Maria

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    • Offizieller Beitrag

    Die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses enthält diese Bestimmungen in §6 Individuelle Förderpläne durch die Schule, sie ist schulform- bzw. bildungsgangübergreifend.


    Viele Grüße


    Maria


    Danke!!! Dann habe ich wohl mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen ;)

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