Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der Ablehnung eines Antrags auf Sabbatjahr (Jahresfreistellung) in NRW durch die Schulleitung, mit der Begründung, dass man für mich in diesem Jahr keinen Ersatz bekäme (Info vom Schulamt)?
Ist diese Begründung zulässig?
Gilt sie als "dienstlicher Belang", gegen den ein solcher Antrag nicht verstoßen darf?
Was kann ich gegen die Ablehnung tun, außer rechtlich dagegen vorzugehen?
Beste Grüße,
die Schwedin
Ablehnung des Antrags auf Sabbatjahr
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ich bin selbst nicht davon betroffen, aber die gleiche Begründung erhielt an meiner Schule ein Kollege.
Ist irgendwie nachvollziehbar. Ohne "Freigabe" des Schulleiters läuft offensichtlich nix.Roger
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Ich kenn mich damit nicht aus, aber spart man den Freistellungszeitraum nicht an? Da ist doch langfristig bekannt, wann man gehen will und kann Ersatz beantragen?!
Hm, kein Beitrag zu deiner Frage, aber das lässt mich grad stutzig werden. Ich denke nämlich auch theoretisch schon drüber nach und dachte immer, da gibts nix dagegen aufgrund des Sparvorlaufs ... -
Sabbatjahre sind eine Form der Teilzeit. Wie andere Formen der Teilzeit müssen sie beantragt werden und können abgelehnt werden - aber nicht nach Gutdünken. In Hessen muss die Ablehung gut begründet werden, und ist, wie in NRW, mitbestimmungspflichtig:
ZitatDie Bewilligung setzt voraus, dass die allgemeinen Voraussetzungen für eine Teilzeitbeschäftigung erfüllt sind und dienstliche Belange im Einzelfall nicht entgegenstehen.
Die Ablehnung eines Antrages auf Sabbatjahr darf nur mit Zustimmung des Personalrats erfolgen (§ 72 Abs. 1 Nr. 10 LPVG). http://www.schulministerium.nr…strecht/BASS21_05Nr13.pdfSprich mit deinem Personalrat!! Die können die Ablehnung ablehen und mit guter schriftlicher Begründung das Sabbatjahr in vielen Fällen durchsetzen.
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