T-VL Gehaltsstufen für Angestellte: Kann man auch herabgestuft werden?

  • Hallo zusammen,


    als angestellter grundschul-lehrer in nrw erhält man ja die gehaltsstufe 11 plus gehaltsstufen 1 bis 5 (glaube ich).
    arbeitet man 1 jahr in stufe 1 steigt man auf in stufe 2,
    2 jahre in stufe 2 steigt man auf in 3,
    3 jahre in stufe 3 steigt man auf in 4 usw. ...


    siehe auch link (entgeltrechner):
    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/


    1) kann ich meine (sauer erarbeitete) gehaltsstufe auch wieder verlieren? sprich herabgestuft werden (z.B. von Stufe 4 wieder auf 3 zurück)?


    2) eine kollegin von mir hat lediglich jeweils 1 jahr in stufe 2 und 3 verbracht, was mich natürlich stutzig macht (und ich natürlich als ungerecht empfinde). kennt jemand eine mögliche erklärung?


    3) ist die jeweilige bezirksregierung der offizielle ansprechpartner zu diesen gehaltsstufen?


    vielen dank im voraus für die unterstützung!


    ps:
    kleiner tipp an noch unbedarfte angestellte: eure gehaltsstufe macht netto deutliche unterschiede aus! genau hingucken lohnt!!!

  • Ich habe längere Zeit im TV-V gearbeitet, der auch ein BAT-Nachfolgetarifvertrag ist. Ich vermute, die Regelungen sind ähnlich. Auf der von dir geposteten Webseite gibt es aber auch ein Forum, wo dir sehr schnell und kompetent geholfen wird. Schau im Zweifel da mal rein.


    1. Zeitstufen kann man meines Wissens nach nicht verlieren. Was zumindest im allgemeinen öffentlichen Dienst passieren kann, ist eine Herabstufen der Gehaltstufen vorne (also die 11 bei 11.3). Das passiert deshalb, weil deiner Bezahlung eine Stellenbeschreibung zu Grunde liegt. Wenn du z.B. einen Dr-Titel hast, aber an der Pforte arbeitest, bekommst du auch nur das Gehalt eines Pfortenmitarbeiters, weil die Stellenbeschreibung auf diese Gehaltsgruppe abgestimmt ist. Bei Lehrern ist das aber eher nicht möglich, solange du im Lehrdienst eingesetzt wirst. Ein beliebter Trick ist allerdings, dich einfach eine Gehaltsstufe hochzugruppieren (von 11 auf 12), denn dann kannst du tatsächlich in eine andere Zeitstufe eingruppiert werden.


    2. Im TV-V gibt es die Möglichkeit, bei besonderer Bewährung die Zeit in die Stufen zu verkürzen (um 50%) oder bei schlechtem Verhalten zu verlängern (ebenfalls um 50%). Ist aber mitbestimmungspflichtig. Vermutlich gibt es eine ähnliche Regelung im TV-L


    http://www.gew.de/Binaries/Bin…-L_Tariftext_2012_Web.pdf


    Da ist der Tarifvertrag, schau im Zweifel selbst mal rein.

  • Du meinst sicherlich die Erfahrungsstufen, ob man die wieder verlieren kann und ja, das kann man. (Warum auch immer, denn die Erfahrung bleibt ja eigentlich).


    Laut TVL nach 3 Jahren Pause, aber laut Berlin z.B. nach 6-wöchiger Unterbrechung (sprich eigentlich bei Vertretungsverträgen kommst du nie weiter, wenn die Ferien nicht bezahlt werden).


    Kürzere Verweildauer kann durch Anrechnugn von vorherigen Beschäftigungszeiten erfolgen.



    Was du eigentlich nicht wieder verlieren kannst, ist die EIngruppierung in die Gruppe.

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