Hallo,
kennt jemand von euch Fälle, in denen ein Beamter auf Probe nicht als Beamter auf Lebenszeit übernommen wurde, weil seine Verbeamtungslehrproben nicht so gut gelaufen sind (also nicht aus gesundheitlichen Gründen und auch keine sonstigen Dienstvergehen)? Inwiefern ist man da dem Urteil des Schulleiters ausgeliefert?
Vielen Dank
Tobi