Beurlaubung im Extremfall

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem: meine (volljährige) Tochter ist psychisch krank und lebt noch bei uns zu Hause.


    Nun spitzt sich die Situation momentan zu und ich bin mit meinen Nerven und meinen Kräften ziemlich am Ende. Über kurz oder lang werde ich die Doppelbelastung Schule/krankes Kind nicht mehr tragen können. Ich spiele mit dem Gedanken, mir eine Auszeit (bis zu 6 Monate) zu nehmen, auch um meiner Tochter intensiver helfen zu können.


    Leider habe ich keine Ahnung, ob solch eine Möglichkeit besteht, wie ich mein Anliegen begründen sollte und wie kurzfristig ich dies überhaupt beantragen kann. Eine längerfristige Krankschreibung meinerseits möchte ich vermeiden. Ich würde mir lieber eine offizielle "Auszeit"nehmen und dabei auf die Bezüge verzichten.


    Ich wäre sehr dankbar für zweckdienliche Hinweise!!!


    Anna

  • Hallo Anna,
    es tut mir leid, dass deine Familie gerade so viel durchmachen muss. Ich wünsche euch viel Kraft, bis es euch allen wieder besser geht.
    Ich habe zu deiner Situation zwei Gedanken:
    1) Wenn du am Ende deiner Kräfte und Nerven bist, würdest du bestimmt arbeitsunfähig geschrieben. Denn das bist du, wenn du dich wegen deiner Sorgen, wegen deinen Gedanken, die du dir um deine Tochter machst, nicht um die Arbeit kümmern kannst. Es ehrt dich zwar, dass du lieber eine "offizielle" Auszeit nehmen willst, aber wenn du k.o. bist, dann ist niemandem damit geholfen, dass du einfach so weiter arbeitest oder auf deine Kosten auf Bezüge verzichtest. Du hast dir die Krankheit deiner Tochter nicht ausgesucht, also solltest du lieber nicht auf etwas verzichten, dass dir eigentlich zusteht.
    2) Kläre doch mal mit dem Personalrat, ob für dich eine Beurlaubung nach "§ 71 LBG zur Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und pflegebedürftigen Angehörigen" in Frage kommt. Ich weiß, dass deine Tochter volljährig ist, aber fällt deine Tochter durch die psychische Erkrankung ja unter pflegebedürftige Angehörige.
    Alles Gute,
    try

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