Steuererklärung - Verpflichtung, Fristen?

  • Ich weiß ich weiß,


    es gibt schon viel dazu, aber so ganz fündig geworden bin ich nicht.


    Ich, schon einige Jahre angestellt, habe NOCH NIE eine Steuererklärung abgegeben, wurde auch nie dazu aufgefordert.


    Jetzt sehe ich schon die Aufschreie, wie kann man nur Geld verschenken und überhaupt und ihr habt GANZ sicher Recht, nutzt mir aber nun alles nix. Ich hab es nie gemacht, weil ich bisher weder Arbeitszimmer hatte, noch Auto (hatte ich schon, aber nicht auf mich zugelassen), noch Miete zahle (nur Nebenkosten, weil Untermiete), noch Telefon (auf meinen Freund gemeldet) und immer der Meinung war es würd den Aufwand nicht lohnen, Kosten/Nutzen. Im Nachhinein könnte ich mir in den Po beißen, ich hab es mir oft vorgenommen und dann kam dies und das, mein Leben ist seit Jahren im Eiltempo an mir vorbeirauscht und irgendwann ist dann wieder ein Jahr rum, na ja...


    Jetzt habe ich mir die Steuer-Spar-Erklärung für Lehrer bestellt und hoffe damit klar zu kommen, ich habe keine Ahnung von gar nix bisher :(


    Frage 1: Besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Lehrer eine Steuererklärung abzugeben und falls ja, warum wurde ich dazu bisher nicht vom Finanzamt angemahnt?


    Frage 2: Für Verpflichtete endet die Frist zur Abgabe ja wenige Monate nach dem Jahr welches man angibt, für nicht Verpflichtete ist länger Zeit. Vier Jahre soweit ich weiß. Hieße also ich könnte auch noch "alte" nachreichen, deswegen frag ich, ob ich unter diese Regelung falle.


    Sorry für meine Unbedarftheit, sehr peinlich :rotwerd:


    Gruß Jenny

  • Hey,


    je nach Fahrtstrecke zu deiner Schule kann da selbst ohne Arbeitszimmer und Co eine Menge zusammen kommen. Es lässt sich extrem viel absetzen, z.B. Computer, Büromöbel, Fachzeitschriften, Bücher, Büromaterial. Vermutlich wird sich das für dich lohnen.


    Zu deinen Fragen


    1) Es gibt mehrere Voraussetzungen, wann eine Steuererklärung Pflicht ist. Dazu zählen unter anderem:
    a) Verheiratet und die Steuerklassenkombination III/V gewählt oder wenn du die Klasse IV/IV mit Faktor hast
    b) Wenn du einen Freibetrag auf deiner Steuerkarte eingetragen hast (was du vermutlich nicht hast, denn sonst hättest du ja schon über 920/1000€ Werbungskosten nachweisen müssen)
    Keine Verpflichtung besteht, wenn du in Steuerklasse I bist und keine Freibeträge hast.
    c) Jede Menge Spezialfälle, die du hier findest Wikipedia - Einkommenssteuer


    2) Die Fristen sind folgendermaßen
    a) Wenn du eine Steuererklärung machen musst (siehe oben), muss der Antrag bis Ende Mai des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. Wenn du die Steuererklärung von einem Lohnsteuerverein oder Steuerberater machen lässt, ist die Frist Ende September (da bin ich mir nicht ganz sicher, dass wissen aber die Leute, die dir helfen)
    b) Wenn du keine Verpflichtung hast, gibt es tatsächlich eine Frist von vier Jahren. Du kannst also jetzt noch Steuererklärungen für die Jahre 2009-2012 machen.


    Schau dir ganz genau an, was du alles absetzen kannst. Fahrtkosten können schon einen hohen Anteil ausmachen, und alles wovon du noch Rechnungen hast. Am Besten machst du erstmal die Erklärung für 2012 mit der Software, die du gekauft hast (die kannst du übrigens auch als Steuerberatungskosten absetzen :)). Schau ganz genau, das du nichts vergisst. Wenn da ein ausreichend hoher Betrag raus kommt, dann machst du die Erklärung auch für die anderen Jahre.


    Neben den Werbungskosten kannst du auch noch eine Riesterversicherung absetzen, wenn du eine hast. Außerdem gibt es noch jede Menge weitere Kleinigkeiten, die sich summieren können. Versuch es einfach, von verschenktem Geld hast du nichts.


    Viel Erfolg

  • Wow Kalle,


    ein ganz dicker Applaus von mir für deine Antwort, alles was ich wissen wollte genau auf den Punkt gebracht, danke :geschenk:


    Bin unverheiratete Steuerklasse 1, habe demnach also wirklich noch etwas Zeit und werde nun wirklich am Jahr 2012 üben, denn dafür habe ich Software erworben. Genau das war nämlich mein Gedanke, ob ich wenn etwas rumkommt, die anderen Jahre noch nachreichen kann.


    Gleich mal eine Frage zu Fahrtkosten, ich glaube man darf 30 Cent pro Kilometer angeben, oder? Wie ist das wenn ich an einer Stammschule mit 7 Stunden sitze und an sage und schreibe 6 anderen mit Abordnungen für die restlichen 22 Stunden. Ich fahre als mobile Vertretungsreserve zig Kilometer die Woche runter, nicht schön, kann diese aber beim Schulamt einreichen. Daran sitze ich nun auch schon zig Tage (an der Auflistung). Keine Ahnung was dabei als Zuschuss rumkommen wird. Wie gebe ich das dann bei der Steuer an? Da ich schon eine "Fahrtkostenerstattung" bekomme, muss ich das doch irgendwie verrechnen. Ich kann hier nur die mobilen Tage einreichen, die Fahrten von und zu meiner Schule nicht, gebe ich also dann nur diese an bei der Steuer? Da grübel ich sehr drüber nach, da nicht aus Versehen doppelt kassieren zu wollen :cash:


    Gruß Jenny

  • Bei den Fahrtkosten ist es unwichtig, ob du die Entfernung per Auto, Fahrrad, Bus, Bahn, zu Fuß oder auf'm Pferd zurücklegst. Es gibt immer 30 ct für den Entfernungskilometer.
    Bei Bus und Bahn kannst du eventuell sogar höhere Kosten abrechnen - dazu musst du jedoch ein Fahrtenbuch führen und die Tickets aufbewahren.
    Bleistifte, Fachbücher, Schultasche kannst du mit Belegen angeben, für Bank- Telefon- und Internetgebühren kannst du Pauschalen ansetzen. Wenn du für jeden Bereich 50 € angibst und der Finanzbeamte seine 30% kürzt, sind das auch gleich 100 €. Du musst halt schauen, dass deine gesamten Kosten über die magische Werbungskosten-Freibetrags-Grenze von 1000 € hinaus gehen. Erst dann wirken sich die Werbungskosten steuermindernd aus.


    Du kannst dir in den nächsten Ferien vielleicht deinen nächsten Urlaub verdienen. Mach' die Steuererklärungen für die letzten 4 Jahre ;)
    Die Steuerprogramme spucken ziemlich genau den Betrag aus, den du bekommen könntest in der Regel hat man nämlich zuviel bezahlt..

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise gibst du nur die gefahrenen Kilometer an. D.h. du schaust in den kalender, an welchem Tag im Schuljahr du von wo nach wo gefahren bist. Nichtzu vergessen Extratermine wie Schulfest, Konferenzen, Elternabende usw.


    Ist vermutlich ziemlich fummelig, wenn du ständig zwischen mehr als 3 Orten hin und herfährst. Bei 2 Schulen geht es aber, habe ich gemerkt.
    Die Fahrtkostenpauschale, bekommst du die mit dem Gehalt abgrerechnet? Dann müsste sie auf deinem Gehaktsschreiben angeführt sein.

  • Ich habe auch eine Stammschule und fahre noch drei mal pro Woche zu einer anderen Schule. Den Weg zu meiner Stammschule gebe ich bei der normalen KM Pauschale an. Den Weg zur Abordnungsschule rechne ich über die Reisekosten ab. Mein Steuerberater hat das letztes Jahr für mich gemacht und mir erklärt, dass diese KM mittlerweile zu den Reisekosten gerechnet werden.


    LG
    isa

  • Hi Isa,


    ja ich glaube du hast meine Frage am besten verstanden *g* Nicht ganz einfach zu erklären was genau ich meinte, ich weiß. Ok, dann weiß ich hoffentlich Bescheid, Gott wird das kompliziert, denn ich fahre täglich erst zur Stammschule, in der Pause dann zu Abordnung 1 und in der nächsten Pause von da aus zu Abordnung 2. Abrechnen darf ich über die Reisekostenabrechnung momentan nur die Strecke zwischen den Abordnungen und die Streckenkilometer, die länger sind als es von der Wohnung zur Stammschule. Ich bekomm schon Pickel von dem Hickhack :tot:  alias: Diese Ferien verdien ich mir erst mal mein Benzin, hab schon 1000 Kilometer zusammen bisher.


    Gruß Jenny

  • Gleich mal eine Frage zu Fahrtkosten, ich glaube man darf 30 Cent pro Kilometer angeben, oder? Wie ist das wenn ich an einer Stammschule mit 7 Stunden sitze und an sage und schreibe 6 anderen mit Abordnungen für die restlichen 22 Stunden.


    Puh, gleich direkt so ein Klopper :)


    Also, Isabella hat da schon ganz richtig geantwortet. Die Fahrt zu deiner Stammschule wären mit 30 Cent pro Entfernungskilometer (d.h. die einfache Strecke, nicht hin und rück), Fahrten zu anderen Schulen werden mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (sprich 30 Cent hin und 30 Cent rück oder 60 Cent pro Entfernungskilometer) als Reisekosten abgerechnet. Du hast meiner Einschätzung nach aber keinen regelmäßigen Arbeitsort (weil die sieben Stunden, die du an der Stammschule hast, wohl kaum dazu führen, dass das als regelmäßig gilt), somit könntest du eventuell auch diese Strecke mit 60 Cent ansetzen. Das ist aber schon tricky.


    Du bekommst eine Erstattung vom Schulamt? Ich vermute mal, die werden dir 30 Cent pro gefahrenem Kilometer bezahlen, oder? Das entspricht quasi den 60 Cent von oben, die du ansetzen kannst. Die werden dir vermutlich auf deiner Gehaltsabrechnung ausgewiesen und mit dem Gehalt überwiesen. Jetzt ist es ganz wichtig, dass du eine Steuererklärung machst. Denn auf deiner Abrechnung wird dieser Betrag, den das Schulamt dir auszahlt, versteuert(!). Du musst dieses Geld in deiner Steuererklärung als Reisekosten angeben, für die du bereits eine Erstattung bekommen hast. Dazu bekommst du auf deinem Lohnsteuerjahresauszug (diese DINA4 Seite mit den vielen Nummern) unter ich glaube Punkt 17 oder so einen Betrag ausgewiesen. Schau einfach mal auf die von 2011. Wenn du keine Steuererklärung machst, zahlst du auf diese Erstattung Steuern - was dich ungerecht belastet. Gerade hier ist eine Steuererklärung quasi Pflicht!


    Das Ganze ist ziemlich kompliziert. Es gibt bei sowas auch Zuschüsse zur Verpflegung, die du bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von zuhause ansetzen kannst. Wir können gerne versuchen, uns hier gemeinsam durch deine Erklärung zu wursteln :-). Im Notfall würde ich dir raten, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein für die Erklärung 2012 in Anspruch zu nehmen. Die Anträge 2009-2011 kannst du dann quasi abschreiben, wenn du einmal verstanden hast, wie es funktioniert.

  • Lieber Himmel,


    da raucht einem glatt der Kopf :ohh:


    Wir machen es so: Ich mache nun erstmal brav meine Fahrtkostenabrechnung für das Schulamt fertig und lege die Steuer-Cd erst mal zur Seite, wenn sie dann da ist (kommt per Post nächste Woche). Ob mir das Geld zusammen mit meinem Gehalt überwiesen wird, weiß ich dann auch.


    In den nächsten Ferien, also um Ostern, setze ich mich dann mit vollem Einsatz an die Steuererklärung und würde dann gerne auf das Durchwurstelangebot zurückkommen ;) Und wenn ich dann nicht weiter kommen sollte, was ich fast fürchte, muss ich mir doch einen Steuerberater angeln.


    Gruß Jenny

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