Hallo,
ich habe mich versucht durch den Wust an Tabellen zu kämpfen, in denen die Besoldung fürs Ref an Gymnasien vorgesehen ist. Laut folgendem Link: http://www.lbv.bwl.de/fachlich…nwaerter/anwaerterbezuege
...gibt es bei A13 aber zwei Besoldungstypen. Welcher ist denn nun der Gymnasiallehrer?? Und weil das ja sicher Bruttolöhne sind, würde mich interessieren, was man an steuerlichen Abzügen hat als Beamter auf Widerruf.
Und als was steigt man dann danach in den Schuldienst ein? Auf der gleichen Stufe? Also ändert sich die Besoldung, oder wird die erhöht?
Hoffentlich könnt ihr Erfahrenen mir helfen