Hat jemand Ahnung von der Besoldung Ba-Wü

  • Hallo,


    ich habe mich versucht durch den Wust an Tabellen zu kämpfen, in denen die Besoldung fürs Ref an Gymnasien vorgesehen ist. Laut folgendem Link: http://www.lbv.bwl.de/fachlich…nwaerter/anwaerterbezuege


    ...gibt es bei A13 aber zwei Besoldungstypen. Welcher ist denn nun der Gymnasiallehrer?? Und weil das ja sicher Bruttolöhne sind, würde mich interessieren, was man an steuerlichen Abzügen hat als Beamter auf Widerruf.


    Und als was steigt man dann danach in den Schuldienst ein? Auf der gleichen Stufe? Also ändert sich die Besoldung, oder wird die erhöht?


    Hoffentlich könnt ihr Erfahrenen mir helfen :)

  • Die passende Tabelle hast du ja schon gefunden. Als Gymnasiallehrer (Studienrat bzw. Studienasessor) bist du im höheren Dienst, also gilt für dich dort ganz unten rechts.
    Ohne Gewehr. Die Landesregierung strickt gerade neue Gemeinheiten.
    Davon geht ab etwa 25% Steuer und dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wenn Du nach dem Referendariat eine Stelle bekommst, wirst Du gleich als Studienrat (auf Probe) eingestellt; die frühere Dienstbezeichnung "Studienassessor" für Gymnasiallehrer in der Probezeit ist abgeschafft.


    Die beamtenrechtliche Probezeit beträgt zwischen 1 und 3 Jahre - am Gehalt ändert sich dabei nichts.


    Du wirst besoldet (als Beamter bekommst Du keinen Lohn!) nach Besoldungsgruppe A13, Stufe 5. Das Gehalt steigt im Rhythmus von 3 Jahren bis zur Stufe 9, danach geht es im 4-jährigen Rhythmus weiter. Das Grundgehalt gilt für nichtverheiratete Beamte, für Verheiratete gibt es Familienzuschläge, gegebenenfalls auch Kinderzuschläge.


    Da Du als Studienrat zum höheren Dienst gehörst, bekommst Du in A13 zusätzlich zum Grundgehalt eine Strukturzulage von etwas über 80 € . Bei einer Beförderung nach A 14 entfällt diese.


    Die aktuelle Gehaltstabelle habe ich hier verlinkt: http://oeffentlicher-dienst.in…amte-bawue-2012i&matrix=1


  • Nicht zu vergessen die Besoldungskürzung von 4 % in den ersten drei Dienstjahren, die jetzt auf 8 % erhöht werden soll.

  • Liebe/r magister,


    danke für die ausführlich Info. Ich bin allerdings Mutter, nicht Vater ;) Gibt es für die Kürzung schon neue Tabellen, oder muss man das für sich berechnen?


  • Das mass man selbst ausrechnen. Später übernimmt es das Landesamt für Besoldung und Versorgung.

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