Verbeamtung und Transidentität

  • Guten Abend,


    ich lese hier schon eine Weile mit und habe mich nach langem Hin- und Herüberlegen dazu entschlossen, euch mit meinem Anliegen um Rat zu bitten.


    Vorab: Ich bin kein Fake. Habe hier bei extravaganteren Themen schon oft gelesen, dass der Ersteller des Threads nicht ganz ernst genommen wird. Ich bitte euch daher, mein Anliegen ernst zu nehmen.


    Ich habe bald meinen Termin beim Amtsarzt. Es geht um das stets beliebte Thema "Verbeamtung".
    Nun, ich bin jetzt Mitte/Ende 20 und lebe seit 8 Jahren als Frau, war zuvor männlich.
    Bevor ich mein Studium begonnen habe, bin ich nach NRW gezogen, um hier ein komplett neues Leben anzufangen.
    Seit 8 Jahren lebe ich sehr zufrieden, glücklich und UNERKANNT. Es geht schließlich auch niemanden etwas an, was ich mal war und mit welchen Problemen das verbunden war. Selbst mein Partner, mit dem ich jetzt 2 Jahre zusammen bin, weiß nichts davon, so auch meine früheren Partner nicht.
    Mir geht es jetzt nicht um eine Grundsatzdiskussion darüber, inwieweit das moralisch vertretbar ist oder was auch immer. Ich habe ein recht auf dieses Leben als "normale" Frau, habe auch nicht grundlos eine neue Geburtsurkunde mit allem Pipapo. Bin einen weiten, steinernen Weg gegangen, was ich auch nie bereut habe.


    So, jetzt zum Thema: Ich habe leider eine Narbe am Bauch, die ich unmöglich verstecken kann. Es gibt viele Ausreden, wie sich eine solche Narbe erklären lässt, aber beim Gesundheitsamt zählt sowas vermutlich nicht, ziemlich sicher sogar. Selbst wenn ich da eine Lügengeschichte auftische, werde ich sicher nach einem OP-Bericht gefragt. Diese Narbe stammt aus einer geschlechtsangleichenden Operation, das lässt sich nicht verleugnen, selbst wenn diese Narbe nicht mal sonderlich groß ist. Selbst wenn man sie nicht sehen würde, könnte es sein, dass der Kontakt zur Krankenkasse mich auffliegen lässt.


    Ich weiß einfach nicht, was ich tun soll. Klar, ich könnte mir schnell ein Tattoo draufsetzen lassen. Aber vielleicht merken sie es doch, die Narbe ist ein wenig eingewachsen.


    Ich bin gesund! Aber wenn es um Transsexualität/Transidentität und "psychische Krankheit" geht, scheiden sich die Geister. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine transidente Frau verbeamtet wird. Und eine geschlechtsangleichende Operation ist auch gerade kein leichter Eingriff. Vielleicht wird man das als Vorwand nutzen, um nicht diskriminierend zu erscheinen. Außerdem geht es niemanden etwas an. All die Jahre wusste es keiner und ich sehe es nicht ein, jetzt vor Ort damit hausieren zu gehen.


    Ich würde mich über konstruktive Beiträge freuen. Versucht euch aber bitte bestmöglichst in meine Rolle zu versetzen. Das haben früher nicht mal die Psychologen hinbekommen.


    Zur Info:
    Geistig war ich IMMER eine Frau. Ich bin schlichtweg im falschen Körper geboren worden. Bitte stellt euch keinen Kerl vor, der irgendwann mal ne Frau werden wollte, so ist es nicht. Und eine Behinderung ist das ebenso wenig.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine transidente Frau verbeamtet wird.


    Und woher willst du das wissen? Ich hab da leider noch nichts drüber gehört, kann dir also nicht mit Erfahrungsberichten weiterhelfen. Der Amtsarzt soll überprüfen, ob du deinen Beruf bis zu deiner Pension ausüben kannst. Deine OP ist abgeschlossen. Bist du denn in therapeutischer Behandlung? Das wird wohl ausschlaggebender sein.

  • Also ich musste bei der Amtsarztuntersuchung alle Krankenhausaufenthalte in den letzten 10 Jahren angeben. Wenn das bei dir auch so ist, musst dus sowieso sagen.

  • Ich glaube, das musste ich auch, weiß ich aber nicht mehr so genau.


    Zum eigentlichen Thema kann ich nichts beisteuern, habe aber auf die Schnelle 2 Links gefundne. Vielleicht kennst du sie schon, vielleicht auch nicht.


    Hier wird deine Frage vom Hamburger Senat ganz konkret beantwortet, möglicherweise ein Anhaltpunkt, auch wenn das Bundesland ein anderes ist:


    http://www.buergerschaft-hh.de…13377AE0587B0BF0107A0.pdf


    Und dann noch das hier aus NRW:


    http://www.gew.de/Binaries/Binary88635/Ratgeber_web.pdf

  • Ich würde mich an deiner Stelle an die GEW wenden. Über die GEW bist du auch rechtschutzvesichert, d.h. falls sich der Amtsarzt querstellt, hast du dort kostenlosen (vom Monatsbeitrag mal abgesehen) juristischen Beistand.
    Ich glaube, dass die meisten hier im Forum das nicht mit Sicherheit beantworten können, sondern nur Mutmaßungen aufstellen können. Ich glaube allerdings auch, dass du es vorm Amtsarzt nicht geheimhalten kannst. Und wenn das irgendwann auffliegt, könntest du wirklich Probleme bekommen.
    Also wie gesagt, ich würde mich - schon bevor du den Amtsarzt aufsuchst - an die GEW wenden und dort auch genau erfragen, was du bei der Untersuchung angeben musst.
    Viel Erfolg!!

  • Wie der Amtsarzt, der dich untersuchen wird, reagieren wird, kann sowieso keiner vorhersagen - klar, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass mir kein vernünftiger Grund einfällt, wie das zur Nichtverbeamtung führen könnte - das wäre ja skandalös. Es geht doch bei der Verbeamtung darum, ob du vorzeitig dienstunfähig wirst - warum sollte das der Fall sein? Die OP ist doch schon Jahre her und du hast gesundheitlich doch kein Folgeschäden, im Gegenteil, dir geht es psychisch jetzt gut.
    Ich kann verstehen, dass du ungerne die ganze Sache in deinem neuen Umfeld diskutieren willst, aber ich würde selbstbewusst dem Amtsarzt gegenüber treten, wenn er dich darauf anspricht. Gegebenenfalls würde ich sogar schon einmal ein Gutachten von einem früheren Arzt mitbringen, dass die OP für dein persönliches Lebensglück entscheidend war. Und das ist doch nur gut, denn so zufrieden wie du jetzt bist, kannst du dem Staat ja noch viiiiieeeele Jahre dienen. Ansonsten bin ich mir sicher, dass du spätestens auf dem Rechtsweg durchkommst, glaube aber nicht, dass es dazu kommt.
    Ich wünsche dir viel Erfolg beim Amtsarzt, wenn es etwas tröstet, auch ich - vollkommen gesund - habe mir vor diesem Besuch sonstwas ausgemalt...

  • Die Untersuchung beim Amtsarzt dient dazu, dass der Dienstherr, d.h. das Bundesland, abschätzen kann, ob du voraussichtlich bis zum Erreichen des Pensionsalters aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wirst. Ist das der Fall, wirst du nicht verbeamtet sondern kannst nur in ein Angestelltenverhältnis übernommen werden. Gesundheitliche Gründe können sowohl körperliche als auch psychische sein.


    Zu was für einem Schluss der Amtsarzt kommen wird, kann natürlich niemand voraussagen, aber die bloße Tatsache, dass es hier um Transidentität geht, wird keine Rolle spielen; meines Wissens wird vom Gesetzgeber die operative Geschlechtsangleichung als Teil einer Therapie gesehen, die in deinem Fall ja offensichtlich erfolgreich verlaufen ist. Dass die Sachlage von der Stadt Hamburg auch so gesehen wird, ist verlinkt worden.


    Es ist eine interessante Frage, ob man verpflichtet wäre, eine Geschlechtsangleichung bei einer amtsärztlichen Untersuchung anzugeben; in deinem Fall wirst du allerdings nicht darum herum kommen, diese Operation anzugeben, da sie noch innerhalb der Zehnjahresfrist liegt. Ein Tattoo sollte man sowieso aus anderen Gründen stechen lassen.:)


    Ansonsten viel Glück,


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe es ähnlich wie nele.
    Die geschlachtsangleichende Operation hatte ja nur positive Folgen im Sinne einer Therapie, so dass daraus nicht abzuleiten ist, dass das Pensionsalter nicht erreicht werden kann. Insofern spielt es keine Rolle.


    Ich würde es dem Amtsarzt allerdings auch erklären, worum es geht. Denn sonst hättest du die OP verschwiegen, und dass wäre ggf. schädlich für die Verbeamtung.


    kl. gr. frosch

  • Na ja,


    als wirklich gutgläubige dumme Nuss bin ich ja wirklich immer geneigt alles erstmal zu glauben. Aber gleich der erste Beitrag? Nachdem kurz zurvor jemand wegen Trollseins gespeert wurde? Nun bin ausnahmsweise ICH es die etwas (SEHR) misstrauisch ist, nichts für ungut falls zu Unrecht.


    Falls "echte Frage": Das zu Vertuschen wäre doch eigentlich schlicht unmöglich, denn vor einer Umwandlung muss man sich ja einer intensiven Beratung unterziehen, also nicht 1 x ab zum Psychologen und fertig, sondern es wird soweit ich weiß in vielen Gesprächen und Untersuchungen geklärt, ob der Wunsch echt ist. Wie soll man das denn verschweigen? So etwas (längere Behandlung beim Psychologen) muss man doch definitiv angeben und ebenso die OP´s, nach denen im Bogen explizit gefragt wird, auch hier ist es ja nicht mit einer Op getan. Zudem die Hormonbehandlungen und da du nun auch lebenslang Hormone nehmen musst, um das Testosteron zu unterdrücken, müssen auch die Pillen angegeben werden. Das nicht zu tun wäre tatsächlich eine Betrugsabsicht (weil eben umfassende Unterschlagungen diverser Behandlungen) und könnte dich später die Verbeamtung kosten, ich würd definitiv davon absehen.


    So ganz kann ich immer noch nicht glauben, dass die Frage "real" ist, eben aus den genannten Gründen.


    Gruß Jenny

  • Aber wenn es um Transsexualität/Transidentität und "psychische Krankheit" geht, scheiden sich die Geister.


    Wieso solltest du psychisch krank sein? Du hast deine Transsexualität feststellen lassen, hast deine Körper anpassen lassen und bist letztlich mit der Änderung deiner Geburtsurkunde auch juristisch als Frau anerkannt.
    Du bist eine ganz normale Frau! Punkt!


    Ich sehe keinen Grund deswegen nicht verbeamtet zu werden.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Neben der Einschaltung der GEW würde ich die zuständige Frauenbeauftragte konsultieren, damit bei dieser ganzen Sache nicht, unter dem Deckmantel fadenscheiniger gesundheitlicher Begründungen, doch irgendwo eine Diskriminierung und Benachteiligung stattfinden kann, geehrte Verzweifelt !


    Gemäß gesundem Menschenverstand würde ich aus dem Bauch heraus mutmaßen, dass es bei der Untersuchung nur auf die Feststellung der künftigen Arbeitsfähigkeit ankommt. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Auf Nachfrage würde ich dem Amtsarzt ganz offen die Begründung der Narbe nennen. Du hast keinen Grund dich zu verstecken oder dich für irgendetwas zu schämen. Steh doch selbstbewusst zu deiner Vorgeschichte. Das zeugt am ehesten davon, dass du dich in deinem Körper wohl fühlst.
    Der Amtsarzt hat übrigens auch eine Schweigepflicht, deine Schule wird also nichts von deinem Vorleben erfahren.

  • Liebe Kollegen,


    vielen Dank für eure konstruktiven Beiträge. Bis auf eine Ausnahme haben sich alle Teilnehmer dieser Diskussion offen, rücksichtsvoll, vorsichtig und vorurteilsfrei auf mich eingelassen, tausend Dank!
    Vor allem der Link (den ersten konnte ich leider nicht öffnen. Bitte neu angeben. :) ) hat mir enorm weiterhelfen können.
    Ich werde mich auch an die GEW wenden, allerdings bin ich dort nur berufshaftpflichtversichert (oder hab ich da peinlicherweise etwas versäumt?).


    So, jetzt zu Tracy:
    Wenn du 1 und 1 zusammenzählst, sollte dir klar sein, warum ich durch einen neuen Account mit meinem Anliegen an euch herantrete.
    Darüber hinaus war nie die Rede davon, dass ich "mal eben schnell zum Psychotherapeuten" gelatscht bin, um mir dort ein Gutachten einzuholen.
    Ich habe in dieser damaligen Zeit einen harten Weg bestritten und weiß sehr gut, was notwendig ist, um das Ziel der geschlechtsangleichenden Operation zu erreichen.
    Wenn sich jemand ein Herz fasst und Mühe gibt, sein Schicksal mit anderen zu teilen und ein schweres Stück aus der Lebensgeschichte zu erzählen, um Hilfe zu erhalten, sollte man das ernst nehmen und ein wenig sensibler an das Thema herantreten. Ich erachte deine Antwort als unangemessen, aber trotzdem danke für deinen "Rat", den du mir für meine "echte Frage" gegeben hättest.


    Ich werde meine Amtsärztin an ihre Verschwiegenheitspflicht erinnern, und auch daran, dass meine sexuelle Orientierung/Entwicklung/Identität keinen Einfluss auf meine Dienstfähigkeit hat, auch nicht in 30 Jahren.


    Eine Frage habe ich aber noch. Dies ist mir als besonders interessant ins Auge gestochen, als ich mir den Ratgeber von der GEW durchgelesen habe:
    "In der Kommentierung zum Beamtenrecht liest sich das so: „Problematisch ist, wie unrichtige Angaben zu privaten Verhältnissen zu bewertensind, die nicht offenbart werden müssen und bei denen ein Beamter auch nicht durch Weisung des Vorgesetzten zur Aussage gezwungen werden kann. So muss eine unrichtige Aussage zu einer unzulässigen Frage nicht notwendigerweise achtungs- und vertrauensschädigend wirken, wenn dem Beamten die wahrheitsgemäße Antwort nicht zugemutet werden konnte und aus einer Verweigerung der Antwort wieder Rückschlüsse auf Umstände aus der Intimsphäre nahegelegen hätten.“


    Ich sehe in dieser Aussage durchaus ein Recht, meine Operation zu verschweigen, da sie mir - in meinen Augen - eine Antwort zumutet, die meiner Intimsphäre in einer besonderen Art und Weise schadet. Wie seht ihr das?


    Nochmals danke an alle!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Darüber hinaus war nie die Rede davon, dass ich "mal eben schnell zum Psychotherapeuten" gelatscht bin, um mir dort ein Gutachten einzuholen.


    Davon war auch bei Tracy nicht die Rede. Sie schrieb:

    Zitat


    ... denn vor einer Umwandlung muss man sich ja einer intensiven Beratung unterziehen, also nicht 1 x ab zum Psychologen und fertig, sondern es wird soweit ich weiß in vielen Gesprächen und Untersuchungen geklärt, ob der Wunsch echt ist.


    Ich habe Verständnis für deine Situation, kann mir vorstellen, dass dein Schritt verdammt schwierig und die Zeit nicht einfach war. Aber du solltest die Beiträge der User schon richtig lesen, wenn du sie kritisierst.


    Viel Erfolg.


    kl. gr. frosch


    P.S.: Wenn du bei der Amtsärztin warst wäre es schön, wenn du kurz von ihrer Reaktion berichtest, um evtl. anderen Mut zu machen. Denn aus "1. Hand" konnte dir ja niemand was sagen.


    Nachtrag: ich bin nicht wirklich in der Materie, aber ein schnelles googlen hat ergeben, dass die überdosierte Vergabe weibliche Hormone während der Geschlechtsangleichung ggf. zu Leberproblemen etc. führen können. Insofern wäre es medizinisch wohl notwendig, die Geschlechtsangleichung anzugeben, da dadurch medizinische Risiken entstehen können. Aber wie gesagt, ich weiß nicht, wie risikobehaftet die Hormonvergabe ist/war. Das musst du besser beurteilen können.

  • Ich würde mich wirklich von der GEW bei dir Vorort beraten lassen. Die GEW beschäftigt ja auch Juristen. Du wirst also wirklich kompetent beraten. Das kostet dich nicht mehr als den monatlichen Mitgliedsbeitrag und im Falle von Problemen bist du rechtsschutzversichert. Und du kannst dir sicher sein, dass sich die GEW für dich einsetzt.
    Übrigens hat ein Amtsarzt nicht die gleiche Schweigepflicht wie ein "normaler" Arzt.

    • Offizieller Beitrag

    Aus gesamtpersonalrätlicher Sicht: Ich halte das Verschweigen für gefährlicher. Wegen der Geschlechtsanpassung nicht zu verbeamten wäre im Sinne der Bestimmungen gegen Diskriminierung nicht zu begründen, das könntest du problemlos mit jedem Gewerkschaftsanwalt durchfechten. Bei fehlerhaften Angaben (Verfahrensfehler) findet sich eher ein Grund.


    Bei der GEW bist du doch Mitglied, oder hatte ich das falsch in Erinnerung? Dann hast du da nicht nur eine Berufshaftpflicht, sondrn vieles mehr, zB Anspruch auf Rechtsberatung uvm - erkundige dich bitte mal bei deinem Bezirk! Mit Transgender-Fragen kennen sich auch folgende Ansprechpartner aus, da sollte man mal Kontakt aufnehmen. http://www.gew.de/Kontakt_8.html

    • Offizieller Beitrag

    Noch ein Nachtrag:


    im Netz findet sich der Blogvon "Svenja". Sie ist laut ihrem Blog im Polizeidienst und hat eine geschlechtsangleichende Behandlung (während ihrer Dienstzeit) hinter sich. Sie schreibt dort, dass ihr Diensther immer hinter ihr gestanden hätte und sie unterstützt hätte.


    Evtl. kannst du dir von ihr Erfahrungen holen. Obwohl sie mit Sicherheit schon verbeamtet war, als sie die Angleichung vorgenommen hat.


    kl. gr. frosch

  • Vor allem der Link (den ersten konnte ich leider nicht öffnen. Bitte neu angeben. :) ) hat mir enorm weiterhelfen können.


    http://www.buergerschaft-hh.de…0FE13BE05C0E0BF0107A0.pdf


    Zur Sicherheit: google mit Transsexualität Verbeamtung Bürgerschaft Anfrage


    Da gibt es 2 Dokumente online, in einem ist die Anfrage an die Bürgerschaft, in dem zweiten sind auch die Antworten dabei, da steht ausdrücklich, es sei kein Hinderungsgrund.

  • Meine Meinung ist evtl recht naiv, dennoch würde ich sie gerne mitteilen. Vor einer Geschlechtumwandlung muss man psychisch doch recht sicher sein. Es gibt also zwar viele auch therapeutische Kontakte, aber diese testen doch, soweit ich weiß, nur, ob man in seiner Position beständig ist. Sollte man schwanken oder psychisch erkrankt sein, wird die op nicht durchgeführt.


    Der Amtsarzt muss festlegen, ob du nach der Verbeamtung vorzeitig ausfallen wirst... Nach der Theorie oben (also, dass die psychische Stabilität getestet wird), hast du doch eigentlich gut Karten, oder? Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass du eine weitere Geschlechtsumwandlung nicht in Betracht kommt. Verheimlichen würde ich es übrigens nicht beim Amtsarzt. An dieser Stelle wurde ich übrigens etwas stutzig. Soweit ist weiß, ist eine Umwandlung doch leider nie ganz "unsichtbar". Der Arzt könnte es so doch auch an anderen körperlichen Zeichen erkennen (wobei du sagt's, dein Partner weiß es auch nicht)?


    Ich fände es auch toll, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest.

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