Hallo zusammen,
zu meiner großen Freude wurde in einer Klausur zu Shakespeares sonnet 18 die Analyseaufgabe komplett aus dem Internet abgeschrieben (zwar Einzelnes etwas verändert, aber es stammt alles aus einem Internetartikel).
Klar ist mir, dass es für diese Aufgabe schon mal auf gar keinen Fall Punkte gibt.
Aufgabe 1 und 3 scheinen eigenständig bearbeitet worden zu sein, auch wenn in Aufgabe 3 ein, zwei Formulierungen auftauchen, die ich so ähnlich in thematisch verwandten Webseiten gefunden habe, aber nicht genug, um das wirklich zu belegen.
Die Frage, die ich mir zum einen stelle, ist ab wann man von einem "umfangreichen Täuschungsversuch" sprechen kann (APO-GOSt für G8, §13, Absatz 6 b), wonach ich dann ja die gesamte Arbeit mit ungenügend bewerten dürfte.
Anschlussfrage, wenn ich das nicht darf, wie verfahre ich mit der Bewertung der Sprache für Aufgabe 1 und 3? Wie gewichte ich das anteilig?
Ich werde das Ganze natürlich mit Kollegen und Beratungslehrern besprechen (evtl auch Schulleiter, da es hier wohl auch um die Zulassung zum Abi geht), aber ein paar Erfahrungswerte, Tipps und Ideen fände ich ganz hilfreich für mich.
Danke schon mal!
Lieben Gruß
Katta
nachtrag: Vielleicht ist es für Fachfremde/NRW-Fremde hilfreich zu wissen, dass die Aufgabe 2 normalerweise die meisten Punkte kriegt (Verhältnis: 16 - 24 - 20)