Beitragsrückerstattung bei der debeka

  • Hallo,


    ich würde gerne mal eine Information bzgl. der Beitragsrückerstattung der PKV (debeka) einholen.
    Erhält man diese auch dann, wenn man in diesem Jahr noch nicht ganzjährig versichert gewesen ist?
    Ich habe im Februar die PKV gewechselt.


    Besten Dank

    • Offizieller Beitrag

    Hier findest du die Infos.


    Auf die Frage nach den Voraussetzungen steht dort:

    Zitat

    im abgelaufenen Kalenderjahr nach Tarifen mit BRE-Anspruch ganzjährig* versichert und


    Also würde ich sagen, dass du sie nicht erhältst.


    kl. gr. frosch

  • lies nochmal genau in deinem Vertrag nach oder rufe an. Ich meine, bei mir gab es damals einen Stichtag, zu dem man angemeldet sein musste und wenn ich mich recht erinnere, habe ich auch eine BRE für von Aug-DEz versichert sein bekommen.

  • Und?


    Wie ist das denn ausgegangen? Stehe auch vor der Überlegung, ob ich die Belege einreiche oder nicht, bin seit Februar Vollmitglied und bisher erst bei 340 € an Rechnungen insgesamt und falls ich diesen Winter nicht übermäßig krank werden sollte, könnte es sich also eventuell lohnen. Glaube bei der Debeka gibt es bis zu vier Monatsbeiträge zurück, wären dann für mich fast 1000 €...


    Problem: Kohle kommt dann erst nächstes Jahr im 9. Monat, ätzend!!!


    Eure Erfahrungen damit?


    Gruß Jenny

  • Bei den Rechnungen rechne ich noch den Anteil der Beihilfe ab und warte dann so lange, bis ich den Betrag der Beitragsrückerstattung erreicht habe. Funktioniert reibungslos. Ach ja, ich hatte damals auch eine anteilige Beitragsrückerstattung, als ich im August angefangen habe.

    • Offizieller Beitrag


    Naja, was soll man da großartig an "Erfahrungen" zu schreiben?
    Es ist halt so wie Du es gesagt hast.


    Wenn Du nichts einreichst, bekommst Du die BRE. Ab dem doppelten BRE Wert an Rechnungen (ausgehend von 50% Beihilfeanteil) lohnt es sich so gesehen erst, Rechnungen einzureichen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ausgegangen im Sinne von Rückerstattung der Beiträge bei dem Beitritt erst im laufenden Kalenderjahr, das meinte ich ;)


    Gruß Jenny

Werbung