DA ja hier doch einige Vertretungsverträge haben bzw. über die Ferien nciht bezahlt werden, gibts hier gute Nachrichten:
http://juris.bundesarbeitsgeri…%E4ge_mit_Unterbrechungen
Das Bundesarbeitsgericht hat also heute entschieden, dass für die Jahressonderzahlung laut TVL alle Beschäftigungsverhältnisse beim selben AG in einem Jahr zu zählen sind, nicht nur das aktuelle.