Hallo !
Ich bin 36, diplomierter Informatiker mit dem Abschluss Dipl.-Inf. (FH) und möchte gerne als Quereinsteiger in den niedersächsischen Schuldienst eintreten.
An Real- und Hauptschulen dürfte ich unterrichten, an Grundschulen im Allgemeinen nicht, allerdings ist hierfür wohl eine Ausnahmeregelung vorgesehen.
Wie sieht diese Ausnahmeregelung aus ?
Danke !
LG
Opasam