Bekommt man nach dem Referendariat eine Anstellung, auch wenn man schwanger ist?

  • Hallo zusammen,



    ich bin zur Zeit LAA in Rheinland-Pfalz.
    Ursprünglich hatte ich vor, mit der Familienplanung bis zur
    Festanstellung zu warten. Mittlerweile beschleicht mich aber das Gefühl, dass
    es bis dahin noch weitaus länger hin sein könnte, als ich dachte. Nach dem, was
    ich hier so lese, kann es ja wirklich mehrere Jahre dauern.
    Jetzt überlege ich, bereits zum Ende des Refs zu versuchen
    schwanger zu werden(man wird schließlich nicht jünger), dann 1 Jahr Pause zu machen und dann in den Kampf um die
    Festanstellung einzusteigen ;)
    Es ist ja irgendwie auch nicht optimal, irgendwann dann hoffentlich eine Planstelle zu
    haben und kurz darauf (wenn alles klappt wie man will) wegen Schwangerschaft
    wieder auszusteigen. Damit tut man der Schule ja auch keinen Gefallen.
    Wie ist das denn, sollte ich beim Beenden des Refs schwanger
    sein, bekomme ich dann trotzdem bis zum Mutterschutz eine Vertretungs- oder
    Feuerwehrstelle? Oder bin ich dann am Ende nach dem Ref direkt arbeitslos?
    Bestehende Schwangerschaften dürfen ja nicht verschwiegen werden.


    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

  • Bestehende Schwangerschaften dürfen ja nicht verschwiegen werden.


    Wo hast du denn das her. Natürlich dürfen sie verschwiegen werden und du musst sie auch nie deinem AG sagen, aber erst, wenn du sie mitteilst gilt das MuSchG. Einzig und alleine die Geburt musst du anzeigen und der Mutterschutz nach der Geburt ist verpflichtend. Bis zur Geburt kannst du arbeiten und musst den AG deshalb auch nicht informieren!
    Wäre ja auch noch schöner.


    Ganz im Gegenteil, selbst wenn du da mit einer riesigen Kugel sitzt, darf der AG dich nicht fragen nach einer Schwangerschaft. Tut er es trotzdem, darfst du ihn sogar ganz offensichtlich anlügen!

  • Oh, da bin ich scheinbar wirklich fehlinformiert. Ich hatte den wirren Gedanken, dass man dem AG immer bescheid geben muss.
    Das mit dem Verschweigen bzw. sogar lügen hatte ich mal gehört,ich dachte aber das gilt nur bei der Frage, ob man vor hat, demnächst schwanger zu werden.
    Gut zu wissen, vielen Dank für die schnelle Antwort!

  • Nee, da hast Du etwas durcheinander geworfen: wenn sie arbeiten, wird Lehrerinnen idR geraten, ihren Chef schnell zu informieren, damit z.B. die Regeln zum Infektionsschutz usw. greifen können. Im Bewerbungsgespräch hast Du das Recht, eine Schwangerschaft zu verschweigen bzw. sogar zu leugnen.

  • Ich habe meinem Schulleiter erst in der 20. Woche (also genau zur Halbzeit meiner Schwangerschaft) etwas davon gesagt. Eine ganz enge Kollegin hatte ich vorher eingeweiht und ein paar Kollegen hatten wohl auch schon eine Vorahnung aber den Zeitpunkt bestimmst ganz alleine du. Es gibt keinerlei Informationspflicht. Ich hatte gute Gründe dafür, es nicht vorher zu erzählen (hatte allerdings nichts mit meiner Anstellung zu tun, als ich schwanger wurde hatte ich bereits eine feste Stelle).
    Allerdings hast du bis dahin auch keinerlei Schutz/Vergünstigungen, musst z.B. Pausenaufsichten machen u.s.w.


    EIn gut gemeinter Tipp von mir: Mach´ deine Familienplanung nicht vom Job abhängig! Das hat eine Kollegin gemacht und jetzt klappt es nicht. Sie ärgert sich mittlerweile maßlos darüber, ihre Familenplanung immer hinter den schulischen Belangen angestelltzu haben, denn jetzt läuft ihr die Zeit weg...

  • Danke Finchen, genauso sehe ich das mittlerweile nämlich auch. Ich habe immer hin und her überlegt, wann der beste Zeitpunkt wäre, aber den gibt es eben einfach nicht.

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