http://www.rp-online.de/nrw/la…s-noch-hakt-aid-1.4298702
Zitat:
"Eine durchgehende Besetzung inklusiver Klassen mit zwei Lehrern hat das
Ministerium schon ausgeschlossen - die sei aber auch nicht erforderlich. Zudem gelte Bestandsschutz für Klassen, die bereits mit Behinderten arbeiten."
Eine regelmäßige Doppelbesetzung ist also nicht erforderlich (nicht "durchgehend" bedeutet denke ich unter 50% Doppelbesetzung) - gleichzeitig gibt es aber einen Bestandsschutz für Altfälle/Modellversuche? Woher kommt dann die Erkenntnis, dass eine Doppelbesetzung nicht in dem Maße erforderlich ist? Aus den alten Schulversuchen mit Doppelbesetzung? Und warum gilt für diese dann Bestandsschutz?