Ich hoffe, es kann mir jemand spontan weiter helfen.
Das Problem: mehrere Kinder im ersten Schuljahr, die bereits jetzt überhaupt nicht mehr mitarbeiten können. Sie kennen/erkennen die Zahlen/Ziffern/Mengen bis 10 und die eingeführten Buchstaben/Laute kaum bzw. gar nicht. Hinzu kommen erhebliche Wahrnehmungsschwierigkeiten und eine absolut mangelnde Schreibmotorik. Vom emotionalen/sozialen Entwicklungsstand mag ich gar nicht sprechen. Natürlich haben fast alle Eltern, die sich so gut wie gar nicht kümmern oder aber selbst nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu unterstützen. Das Jugendamt ist in einigen Familien schon tätig.
Es macht nun überhaupt keinen Sinn, diesen Kindern weiterhin, das (differenzierte) Material zu den aktuellen Mathe-/Deutsch-Inhalten zu geben. Der Frust ist sehr sehr groß. Vom Schulamt gab es die Anweisung, im ersten Schuljahr noch keinen Antrag auf sonderpädagogische Förderung zu stellen. In der letzten Änderung zur AO-GS lese ich nun erschreckenderweise:
"VV 7.3 zu Absatz 3
Der Beschluss, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt, soll nicht vor
dem zweiten Halbjahr des zweiten Schulbesuchsjahrs getroffen werden."
Selbst wenn ich diese Kinder bis ins zweite Schuljahr 'schleppe', kann ich doch dann frühestens im ersten Halbjahr die Eltern um einen freiwilligen Rücktritt bitten bzw. dann ein AO-SF einleiten. Das ist Wahnsinn! Was mache ich jetzt mit den armen Würmchen?
Die Vernunft sagt mir, dass ich diese Kinder aus dem normalen Programm herausnehmen und ihnen Vorschulmaterial geben muss. Dann könnten sie im nächsten Sommer mit den dann hoffentlich vorhandenen Basiskompetenzen neu ins erste Schuljahr starten. Aber: darf ich das - mit oder ohne Elternwille?
Edit: In NRW gibt es keinen Schulkindergarten mehr!