1. und 2. Staatsexamen in SH

  • Hallo liebes Forum.


    Zwei Fragen hätte ich an euch:


    (1) Ich
    mache gerade in Bayern mein 2. Staatsexamen. Nun ist danach eine
    Anstellung für mich in Schleswig-Holstein möglich (weiß nur nicht, ob es
    von der Note reichen wird) - leider finde ich keine Inormationen, wie
    dort das 1. und Staatsexamen zueinander gewichtet wird (in Bayern 1:1)
    oder wird das 1. Staasexamen dort überhaupt nicht mehr beachtet?


    (2)
    Was ist dann in Schleswig-Holstein später mit Funktionsstellen - welche
    Note wird da dann betrachtet (in Bayern z.B. für Fachbetreuer Note des
    1. Staatsexamen), oder wird da nur auf die Beurteilung der Schulleiter
    geachtet?


    Hoffe ihr könnt mir helfen und schonmal ganz vielen lieben Dank an euch.


    Es grüßt ganz lieb Nymano

    • Offizieller Beitrag

    Line hat Recht, das erste kann man direkt nach dem Refbeginn als Tapete benutzen :)
    Und bisher hatte ich keine Ambitionen, das Fußvolk zu verlassen, daher habe ich mich noch nicht mit der Vergabe von Funktionsstellen beschäftigt. Ich vermute aber, dass es dort auch keine Rolle spielt.
    Sonst müsstest du mal beim IQSH nachfragen, die wissen das sicher.


    edit: Das hier habe ich gerade noch gefunden: http://www.schleswig-holstein.…_blob=publicationFile.pdf


    Und hier kannst du mal ins Nachrichtenblatt schnuppern, da stehen ja die aktuell zu besetzenden Funktionsstellen drin:
    http://www.schleswig-holstein.…_blob=publicationFile.pdf

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Okay, danke soweit und danke für die Links. Bei Funktionsstellen in Schleswig-Holstein wird immer von "laufbahn-und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" gesprochen. Worum handelt es sich dann dabei?

    • Offizieller Beitrag

    Habe auch schon gerätselt. Ich vermute, dass sich auf Funktionsstellen in Gymnasien keine Grundschullehrer melden sollen, oder so in die Richtung. Ich weiß es aber nicht.

    Bolzbold #5

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