Hallo zusammen,
wie bei den meisten Schulen dürfte die Personallage aufgrund des Doppeljahrgangs ja ziemlich angespannt sein. Bei uns angekündigt ist, dass es nach den Abiprüfungen also Anfang Mai eine neue Unterrichtsverteilung mit neuem Stundenplan geben wird. Diejenigen, die also vorher in der Q2 Unterrichtet haben, haben ja dann Stunden frei (in meinem Fall sehr sehr viele), die dann für Kurse genutzt werden sollen, die zuvor gestrichen wurden. Neulich meinte jemand, dass das garnicht rechtens sei (NRW).
Ich bin nicht grundsätzlich dagegen und sehe die Notwendigkeit ein, dass man das so lösen könnte, aber wenn sich die Gelegenheit ergäbe, dass man das dann als Mehrarbeit abrechnen könnte, fände ich auch nicht schlecht.
Ich habe in der BASS keine entsprechende Passage gefunden, die das verbietet. Lediglich, dass diese Stunden vor allem für Vertretungsunterricht genutzt werden sollen. Aber diese Art von Soll-Bestimmung ist ja erstens keine Muss-Bestimmung, zweitens hat ja jede Schule nun doppelt so viele Stunden "frei" aufgrund des Doppeljahrgangs.
Gibt es irgendwo dazu nachprüfbare Verlautbarungen oder Vereinbarungen?
Grüße
HerrW