Krankmeldung bei Fortbestehen über das Wochenende??

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe mich mal angemeldet, weil hier viele interessante Diskussionen stattfinden.
    Nun zu meinem Problem.


    Ich bin letzten Donnerstag vor Unterrichtsbeginn zusammengebrochen--> Kreislaufkollaps und Gehirnerschütterung nach Sturz auf den Kopf.
    Bin von der Schule gleich zum ortsnahen Arzt, der mich gleich weiter ins Krankenhaus geschickt hat.
    Da habe ich paar Untersuchungen gehabt und wurde dann nach Hause entlassen, mit der Empfehlung mich 2-3 Tage zu schonen.
    Ergo fehlte ich offiziell am Donnerstag+Freitag in der Schule. Nun hat das Wochenende die Erkenntnis gebracht, dass meine Kopfschmerzen nicht
    aufhören und die paar Tage wohl nicht ausreichen.
    Jetzt wollte ich morgen noch mal zur selben Hausärztin und mich noch für Montag krank schreiben (Di+Mi habe ich frei), um vollständig zu genesen.


    Meine Frage:


    Ab dem 3. Tag verlangt die Schule eine Krankmeldung. Heißt das nun, dass der 3. Tag hier der Montag ist ,oder zählt dass We bei Beamten auf Widerruf auch mit?
    Und muss auf dem Attest dann stehen,dass ich seit 22.11.12 krank bin,oder reicht dann das morgige Datum, weil es der 3. Arbeitstag krank ist?


    Evtl. kann mir ja einer von den erfahrenen Kollegen helfen.


    Danke und Gruß,


    Chritsian

  • Hallo,
    überlass das dem Arzt. Gehe morgen zum Arzt, lasse dich krankschreiben und erzähle, dass du schon seit Do zu Hause bist. Reiche die Krankschreibung nach Möglichkeit direkt bei der Schule ein.
    Ich würde bereits heute bei der Schulleitung/Stundenplanmacher anrufen und darauf hinweisen, dass du nach wie vor krank bist und morgen noch einmal den Arzt aufsuchen wirst.
    Mach dir keinen Kopf.
    Alema
    A

  • Steht im Landesbeamtengesetz und ist für jedes Bundesland verschieden.


    Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein:

    Zitat


    § 67
    Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung


    Die Beamtin oder der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer oder seiner Dienstvorgesetzten oder ihres oder seines Dienstvorgesetzten fernbleiben. Sie oder er hat eine Dienstunfähigkeit infolge Krankheit unter Angabe ihrer voraussichtlichen Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat sie oder er eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen; dies gilt auf Verlangen der oder des Dienstvorgesetzten auch bei kürzerer Dauer der Dienstunfähigkeit. Bei längerer Dauer kann die oder der Dienstvorgesetzte erneut die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen verlangen. Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, sich nach Weisung der oder des Dienstvorgesetzten von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt oder einer sonstigen beamteten Ärztin oder einem sonstigen beamteten Arzt untersuchen zu lassen; die Kosten dieser Untersuchung trägt der Dienstherr. § 44 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gilt entsprechend.

  • Die Krankmeldung würde ich beim selben Arzt holen,der mich unmittelbar nach dem Sturz behandelt hat und ins Krankenhaus eingeliefert hat.
    Meine Frage wäre nur, ob die Schule auf dem Attest den Tag ab Donnerstag (22.11.12) als ersten Krankheitstag, oder den morgigen Montag (3. Krankheitstag) eingetragen bekommen möchte.
    Zählen bei uns Lehrern der Sa+So als Arbeitstag,oder wäre der Montag entsprechend der dritte Arbeitstag und die Krankmeldung würde mit Beginn für den Montag reichen?

  • Habe ich oben zitiert: drei Kalendertage, heißt, Wochenende zählt auch mit.
    Bei uns in NRW wäre es z.B. der Montag (für Beamte), da hier im Landesbeamtengesetz drei Arbeitstage steht (Angestellte wiederum auch drei Kalendertage).

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