Rechtschreib- und Grammatikfehler in dienstlicher Beurteilung

  • Hallo,




    in meinen dienstlichen Beurteilungen sind jeweils mehrere Rechtschreib- und Grammatikfehler enthalten, die mir direkt beim ersten oder zweiten Lesen aufgefallen sind, die ich aber nicht korrigieren ließ. Ich wäre mir irgendwie blöd vorgekommen, wenn ich die Schulleitung darauf hingewiesen hätte (obwohl ich wusste, dass das mein gutes Recht ist). Mittlerweile ärgere ich mich darüber, denn die Beurteilungen trage ich nun ja ein Leben lang mit mir herum. Da ich noch keine feste Stelle habe und mich öfter mal bewerben muss, frage ich mich natürlich schon, inwiefern solche Fehler ein schlechtes Licht auf mich werfen. Schließlich habe ich nicht dafür gesorgt, dass meine Bewerbungsunterlagen ordentlich und korrekt sind.


    Daher wollte ich mich mal umhören, welche Erfahrungen ihr diesbezüglich gemacht habt bzw. ob ihr die Schulleitung auf die Fehler hingewiesen habt. Eigentlich sollte man doch meinen, dass eine Schulleitung in der Lage ist, eine Beurteilung fehlerlos zu schreiben, oder?

  • Wie kommt es denn, dass du schon dienstliche Beurteilungen (und gleich mehrere) hast, obwohl du noch keine Planstelle hast? Soviel ich weiß, ist diese Praxis doch nur üblich, wenn es um die Verbeamtung und Probezeit geht. Oder ist dies in Ba-Wü so üblich?


    Darüber hinaus könntest du doch auch im Nachhinein deine Beurteilungen korrigieren lassen; etwa, wenn du Aussicht auf eine Planstelle hast: Ich würde an deiner Stelle einfach ins Sekretariat gehen, der Sekretärin mitteilen, dass dir im Nachhinein einige kleine Tippfehler (! ;) ) aufgefallen wären, und du dich wohler fühlen würdest, wenn du deinen Bewerbungsunterlagen eine korrekte Fassung beifügen könntest. Denn meist sind es ja die Sekretärinnen, welche dies nach Diktat oder Notizen der SL tippen. Dann wäre es Aufgabe der Sekretärin, das "Problem" bei der SL anzusprechen und um eine erneute Unterzeichnung zu bitten.

  • Ich verstehe Deine Bedenken schon irgendwie ... aber ich würde mich darum gar nicht kümmern. Ich bin nicht der Deutschlehrer meines Schulleiters und solche Fehler werfen eher ein schlechtes Licht auf ihn als auf mich. Aus meiner Sicht sind Deine Bewerbungsunterlagen auch mit Schreibfehlern in der Beurteilung "ordentlich und korrekt", denn Du bist nur verantwortlich dafür, dass sie vollständig sind und der Teil, den Du selbst geschrieben hast, solche Fehler nicht enthält.


    Aber im Zweifelsfall so machen, wie Lea vorschlägt.

  • chilipaprika: Meinst Du damit, dass die Schulleitungen etwas zu beanstanden hatten und sich deshalb keine Mühe gaben?
    Ich persönlich gebe mir beim Schreiben der Schulberichte immer Mühe und achte auf die Rechtschreibung, egal wie ich den Schüler finde....

  • chilipaprika: Meinst Du damit, dass die Schulleitungen etwas zu beanstanden hatten und sich deshalb keine Mühe gaben?
    Ich persönlich gebe mir beim Schreiben der Schulberichte immer Mühe und achte auf die Rechtschreibung, egal wie ich den Schüler finde....

    Ein Schulbericht ist aber keine dienstliche Beurteilung. Bei einem Arbeitszeugnis kann eine Häufung an Rechtschreibfehlern tatsächlich auf Unzufriedenheit des Arbeitgebers (oder Dienstherrn o. ä.) hinweisen. Deshalb ist das, was DeadPoet sagte, auch nicht korrekt. Du solltest tatsächlich Deutschlehrer "spielen", wenn der Schulleiter entweder nicht fähig oder aber nicht willig ist, eine Beurteilung zu verfassen, die den Normen der Schriftsprache entspricht.

  • Ein Schulbericht ist aber keine dienstliche Beurteilung. Bei einem Arbeitszeugnis kann eine Häufung an Rechtschreibfehlern tatsächlich auf Unzufriedenheit des Arbeitgebers (oder Dienstherrn o. ä.) hinweisen.



    Ist diese Art von "Geheimcode" tatsächlich üblich? :staun:

  • Meine Erfahrung hat gezeigt, dass viele Schulleiter von dem sonst üblichen "Geheimcode" wenig Ahnung haben. Von daher würde ich das jetzt nicht überbewerten.
    Je kleiner die Schule, je seltener solche Beurteilungen geschrieben werden müssen, desto "ehrlicher/direkter" werden sie meist geschrieben.

  • Es ist aber doch nicht wichtig ob es vom Schulleiter so gemeint war oder nicht, sondern nur wie es beim Lesenden ankommt. Und da man nie weiß, wer es liest und wie derjenige das (bewusst oder auch unbewusst) interpretiert, würde ich auch eher auf Nummer Sicher gehen und wie schon beschrieben im Sekretariat um Änderung bitten.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Es ist aber doch nicht wichtig ob es vom Schulleiter so gemeint war oder nicht, sondern nur wie es beim Lesenden ankommt. Und da man nie weiß, wer es liest und wie derjenige das (bewusst oder auch unbewusst) interpretiert, würde ich auch eher auf Nummer Sicher gehen und wie schon beschrieben im Sekretariat um Änderung bitten.


    Ja klar, so würde ich es auch machen. Das ist doch keine große Sache. Fehler korrigieren, neu ausdrucken, fettisch. Wo ist das Problem?

  • Das Problem ist, dass meine älteste dienstliche Beurteilung vor vier Jahren geschrieben wurde und der Rektor mittlerweile pensioniert ist. Bestimmt könnte man ihn noch irgendwie erreichen, aber das wäre dann halt schon ein Act. Eventuell steht dann auch noch in der Beurteilung "geändert am XX.YY.2012".... das wäre dann doch auch irgendwie komisch, oder?

  • Das Problem ist, dass meine älteste dienstliche Beurteilung vor vier Jahren geschrieben wurde und der Rektor mittlerweile pensioniert ist. Bestimmt könnte man ihn noch irgendwie erreichen, aber das wäre dann halt schon ein Act. Eventuell steht dann auch noch in der Beurteilung "geändert am XX.YY.2012".... das wäre dann doch auch irgendwie komisch, oder?


    Also mal ehrlich: Der inzwischen pensionierte Rektor wird doch auch ein Interesse daran haben, dass seine früheren Schriftstücke in korrekter Form vorliegen.
    Ich glaube wirklich, dass diese Fehler nicht bei der SL liegen. Meine Beurteilungen wurden von der Sekretärin getippt, das wusste ich. Sie tippte nach Notizen und haute einen ganz krassen inhaltlichen Fehler rein, der mich bis heute massiv stört. Allerdings bekam ich meine Planstelle durch die "Liste" und kam nie in die Verlegenheit, meine Beurteilung irgendwo einzureichen.


    Wäre dies allerdings anders gewesen, hätte ich sehr wohl in meinem ehemaligen Sekretariat vorgesprochen und auf den "Tipp"fehler hingewiesen. Wenn der Rektor inzwischen pensioniert ist, ist der Nachfolger befugt, die Änderung zu autorisieren.
    Wie gesagt, lass es über die Sekretärin laufen.


    Ich denke, vor allem wenn man an jener Schule längst nicht mehr tätig ist, fällt es doch umso leichter, dort mit berechtigten Anliegen vorzusprechen.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Beurteilungen tippt der SL höchstselbst und bitte mich auch vor dem Unterschreiben darum, sie vor dem Unterschreiben auf etwaige Fehler genau durchzulesen. Begründung:"Sie als Deutschlehrerin haben dafür ein besseres Auge!"
    Kommt aber auch auf den SL an. Ich hatte schon Direktoren, die hätten mich dafür ungespitzt in den Boden gerammt, wenn ich sie auf Fehler aufmerksam gemacht hätte. j
    Aber mein SL meinte auch beim Gespräch, dass man bei den Zeugnissen ja wüsste, wer diese geschrieben hätte und dass das kein schlechtes Lied auf den Bewerber, sondern auf die SL werfen würde.

  • Ich würde alles so lassen, wie es ist, und bei neuen Beurteilungen auf die "Tippfehler" aufmerksam machen. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du aufgrund von Tippfehlern Deiner Schulleitung Probleme bekommst.

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