Aber wenn jemand schon in so einer Situation seine persönlichen religiösen Gefühle nicht hinten anstellen kann, kann man möglicherweise befürchten, dass er in wirklich kritschen Situationen erst recht Schwierigkeiten damit hat. Jemand, der mit dem Argument er lege die Bibel vollständig wortwörtlich aus, den Diensteid verweigert, wird möglicherweise auch ein Problem haben, wenn das Englisch-Curriculum zB auf einmal von ihm verlangt in Klasse 10 die Entwicklung der Homosexuellenbewegung in Amerika unter der Prämisse "Erziehung zur Toleranz" zu unterrichten. (Womit ich nicht unterstellen möchte, dass das bei dir so wäre.)
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Die Vereidigung ist verpflichtend für alle, und as aus gutem Grund:
abgesehen von den schlimmen Befürchtungen, die du gegen den TE hast, ist es durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar, dass jemand nicht den "normalen" Eid ablegt, sondern aus religiösen Gründen
eine "Versicherung an Eides statt". Dieser ist dem Eid gleichgestellt und ist inhaltlicht fast identisch, bis auf die Passagen mit dem schwören und dem Berufen auf "Gottes Hilfe".
Einige aus unserem Seminar haben dies damals wahrgenommen. -
Hier ein Auszug aus einem Bibelkommentarzu dieser Frage.
Zitat
Darf ein Christ schwören?Verschiedene der alten Kirchenväter wie Justin, Irenäus, Origenes und Hieronymus haben die Worte des Herrn „Schwört überhaupt nicht“ so aufgefasst, dass ein Christ unter gar keinen Umständen einen Eid ablegen darf. Auch manche Sekten wie die Quäker und die Zeugen Jehovas lehnen bis heute jede Art von Eid ab. Es ist daher verständlich, dass immer wieder von Kindern Gottes die Frage gestellt wird: Darf ein Christ schwören oder nicht?
Wenn der Schwur nur zur Bekräftigung der eigenen Worte dienen soll, weil man befürchtet, dass sie sonst nicht geglaubt werden, ist es nicht erlaubt. Wir sollen als Kinder Gottes immer die Wahrheit reden (Eph 4,25). Dabei sollte es keiner zusätzlichen Bekräftigung bedürfen.
Wenn von der Regierung oder vor Gericht ein Eid gefordert wird, ist es anders. In der Welt ist die Lüge fast an der Tagesordnung. Wenn deshalb, z.B. vor Gericht, eine Zeugenaussage unter Eid abgenommen wird, ist dies in der Welt eine sehr verständliche Maßnahme, die die Suche nach der Wahrheit in ernster Weise unterstreichen soll. Wenn auch die Regierung Gott nicht anerkennt, sollte der Christ doch die Obrigkeit als von Gott kommend anerkennen (Röm 13,1ff.). In einem solchen Fall kann auch der Christ einen Eid ablegen.
Auch ein Gelöbnis, das Beamte oder Soldaten ablegen müssen, ist wohl aus dieser Sicht zu betrachten. Als unser Herr vor dem Synedrium stand, antwortete Er auf alle falschen Anklagen, die gegen Ihn vorgebracht wurden, nicht. Als aber der Hohepriester Ihn mit den Worten unter Eid stellte: „Ich beschwöre dich bei dem lebendigen Gott ...“, da schwieg Er nicht länger, sondern unterwarf sich der von Gott eingesetzten Obrigkeit und legte von der Wahrheit Zeugnis ab: „Du hast es gesagt“ (Mt 26,63ff.; vgl. 3. Mo 5,1).
kl. gr. frosch
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Ist es nicht so, dass man als Referendar nicht verbeamtet wird - aber trotzdem erst mal ein Referendariat macht - wenn angekreuzt hat, dass man in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung war? Da gab es zumindest zu meiner Zeit diesen Fragebogen, einschließlich Kleintierzüchterveband der DDR, wenn ich mich recht erinnere. Und da hieß es immer, wenn man da ankreuzt, wird man erst mal nicht verbeamtet. Weiß aber nicht, ob das stimmt.
(Schwören soll man nicht, aber eine Ehegelöbnis abgeben? Anderes Thema.)
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aber ich segne dich.
danke ich verzichte....einem respektlosen Ton
irgendwie wirkst du auf mich ziemlich verschroben und weltfremd... aber naja.. das ist vielleicht ja nur mein persönliches empfinden.
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Nun ja, mit Exegese kann man nicht wirklich argumentieren, denn Bibelauslegungen sind völlig arbiträr, d.h. willkürlich. Mit diesem mythologischen Literaturkanon kann man alles und sein Gegenteil je nach Wunsch begründen, dazu ist die Theologie als Deutungskunst schließlich erfunden worden...
Unsere Gesellschaftsordnung zeichnet sich durch große religiöse Toleranz aus, deswegen muss natürlich auch von Staats wegen auf Glaubensfragen Rücksicht genommen werden, z.B. ob jemand aus metaphysischen Gründen bestimmte Formulierungen nicht aussprechen darf. Das ist meiner Meinung nach auch völlig richtig so, so lange nicht unveräußerliche Grundprinzipien und Ideale unserer Gesellschaftsordnung dadurch verletzt werden.
Das ist im Zusammenhang mit Glaubensfragen leider ein sehr konkretes Problem, da Religionsgruppen aufgrund ihrer Glaubensüberzeugungen anscheinend historisch systemisch dazu neigen, wesentliche Menschen- und Bürgerrechte in Frage zu stellen (als einige, wenige Beispiele Gedankenfreiheit, Gleichberechtigung von Homosexualität, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen.) Das gilt allerdings gleichermaßen auch für politische Überzeugungen, die auf den Umbau unserer Gesellschaftsordnung hin zu einem utopischen Ideal abzielen, sei es aus linker, sei es aus rechter Richtung.
Da der Unterricht von Kindern und Jugendlichen in Deutschland aus guten Gründen in staatlicher Hand liegt, muss offensichtlich dafür gesorgt werden, dass angehende Lehrer als Staatsdiener in ganz besonderem Maße auf die Verfassung als verbindliche Setzung unserer Gesellschaftsideale verpflichtet werden. So wird jedem angehenden Staatsdiener in einem symbolischen Akt demonstriert, dass er sich auf eine der Gesellschaft gegenüber besonders verantwortungsvolle Tätigkeit einlässt, hinter der gegebenenfalls eigene ideologische Überzeugungen zurückzustehen haben. Der Staatsdiener tritt mit dem Diensteid in ein besonderes Verhältnis zum Staat ein.
Unsere Rechtsordnung kennt den performativen Sprechakt als Mittel der Setzung von Zuständen: der Standesbeamte muss "ich erkläre Sie hiermit zu Mann und Frau" sagen, der Polizist "Sie sind verhaftet". Der Diensteid als Handlung ist meiner Meinung nach aus diesem Grund unverzichtbar, die genaue Formulierung, solange sie nicht die besondere Verpflichtung zur Verfassungstreue berührt, dagegen nicht entscheidend. Auf den Inhalt muss streng geachtet werden, denn sonst wäre es leicht, sich durch religiöse Einwände aus der Verpflichtung selbst herauszulavieren.
Nele
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Du legst die Bibel also wörtlich aus...
Sorry, ich kann es leider nicht lassen: Das ist dein Gutes Recht. Ich nehme allerdings an, das gilt für die gesamte Bibel, und also auch für z. B. folgende Bibelstellen:
"Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei, so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben, die Jungfrau, weil sie nicht geschrien hat, obwohl sie doch in der Stadt war, den Mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat; ..."
(5. Mose 22,23-24)"Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben; ..."
(3.Mose 20,13)"Wenn jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will, so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Ortes und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist widerspenstig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Prasser und Trunkenbold. So sollen ihn steinigen alle Leute seiner Stadt, dass er sterbe, ..."
(5. Mose 21,18-21)Besonder interessant ist folgende Stelle:
Eine Frau lerne in der Stille mit aller Unterordnung.Einer Frau gestatte ich nicht, daß sie lehre, auch nicht, daß sie über den Mann Herr sei, sie sei still.
Denn Adam wurde zuerst gemacht, danach Eva. Und Adam wurde nicht verführt, die Frau aber hat sich zur Übertretung verführen lassen. Sie wird aber selig erden dadurch, daß sie Kinder zur Welt bringt, wenn sie bleiben mit Besonnenheit im Glauben und in der Liebe und in der Heiligung (1. Timotheus 2,11 ff).Wie bringst du das in Einklang mit den Anforderungen des Grundgesetzes, das zu befolgen für dich nach eigener Aussage kein Problem ist.
Gruß FraV, der kein Atheist ist, aber von wörtlicher Bibelauslegung nun mal gar nichts hält...
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Ich bin auch bekennende Christin und schätze religiöse "Konsequenz" als Lebensform sehr, halte sie jedoch auch nicht für geeignet, in alle Bereiche einzudringen. Mich würde auch interessieren, wie der TE zu den oben genannten Bibelstellen, oder Bibelstellen allgemein, die den Grundrechten so deutlich widersprechen, steht. Aber vielleicht sind es ja auch nur, ich unterstelle das wohlwollend, gewisse Prinzipen, wie z.B. eben das Gebot des nicht Schwörens.
Bauchschmerzen bereitet mir die Bemerkung, "ich habe ja an sich kein Problem mit dem Grundgesetz". Vielleicht überinterpretiere ich diese Stelle- aber drückt das nicht Distanz aus? Jedenfalls drückt es nicht explizit aus, dass der jenige voll hinter dem Grundgesetz steht, wenn wir schon bei Empfindlichkeiten bezüglich gewisser Wortlaute sind.
Alles andere, warum das "Versprechen" (nennt es , wie ihr wollt) das Grundgesetz zu vertreten unbedingt notwendig ist, hat Nele m.E. super ausgeführt
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Ich würde vorschlagen, zu der Frage "Was leistet Exegese, was nicht" einen neuen Thread aufzumachen - hier geht es ja um ein rein dienstrechtliches Problem, das mit Glaubensfragen eigentlich wenig zu tun hat.
Nele
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Ok, meine Frage wurde ja eh schon hinreichend beantwortet. Vielen Dank für alle konstruktiven Beiträge.
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Ich muss zur Beantwortung deiner Frage noch einmal eine Aussage von dir aus dem abgespaltenen Thread zitieren:
Zitat
Wie gesagt befolge ich diese Dinge als Gebote für mein persönliches Leben, ich beziehe es nicht auf die Öffentlichkeit, und auch nicht auf den öffentlichen Dienst.Der Eid gehört IMHO zur "Öffentlichkeit" und zum "Öffentlichen Dienst". Sollte also daher für dich (wie in meinem Zitat weiter oben auch schon zitiert) kein Problem sein.
kl. gr. frosch
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