Wenn man sich für 1 Schuljahr beurlauben lässt (ohne Gründe, und ohne Vorzuarbeiten-->Sabbatjahr), also keine Bezüge erhält, ist man auch nicht beihilfeberechtigt. Richtig?
Man muss sich also zu 100 % privat gegen Krankheit (gibt's spezielle Tarife) absichern. Stimmt's?
Außerdem darf ich in diesem Jahr überhaupt keine Tätigkeit ausüben, die irgendwie vergütet wird; da ich ja rein rechtlich noch im Beamtenstatus stehe, nur nicht zum Dienst erscheinen muss; auch richtig?
(Recherche hat ergeben: Ausnahme wäre ein freiwilliges soz./ökol. Jahr... kommt aber eher nicht in Frage)
Bundesland: Ba-Wü; gerne aber jeder, der Erfahrungen mit dem Thema hat!