wie endgültig ist mdl. Zusage ODER wann kann ich wie abspringen?

  • Also, es kann sein, dass ich am Donnerstag bei Bewerbungsgesprächen Aussicht auf ne feste Stelle in NDS habe...
    Leider tut sich das land NRW noch etwas schwer mit den Gesprächen, diese finden hier erst am 11. und 12.12. statt.


    nun meine Frage: wenn ich in NDS ne Stelle angeboten bekomme, diese auch zusage, kann ich, und wenn ja, bis wann, wieder "abspringen", falls ich in NRW doch was bekommen sollte?
    versteht man, was ich wissen will? ;)

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Du kannst nach meiner Erfahrung solange ohne Probleme abspringen, bis Du etwas unterschrieben hast. Danach wird es sicher komplizierter. (Ja, auch mündlich abgeschlossene Verträge sind bindend etc., aber das Land NDS wird gegen Dich sicher nichts geltend machen).


    Du wirst noch merken, dass Dir von Deiner Schule, Deinem Dienstherrn usw. noch viele Dinge versprochen werden werden, die zu halten niemand die Absicht hat. Ich hätte daher keine Skrupel, jetzt das Bestmögliche heraus zu holen. Das solltest Du auch deshalb tun, weil Du Dich mit einer Verbeamtung - falls es darum geht - in einen feudalstaatlichen Käfig einschließt, aus dem so schnell kein Weg mehr hinausführt. Bei allen Vorteilen, die der Beamtenstatus hat: Man prüfe, bevor man sich ewig bindet.


    Die Frage ist wohl eher, wie lange Du NDS mit mündlichen Zusagen hinhalten kannst. Vier oder fünf Wochen zu überbrücken, kann schwierig werden.

  • du hast sicher recht, unter uns, wie lange ich NDS hinhalten könnte.
    in NRW wird aber vor Weihnachten auch alles übern Tisch sein, also die Gespräche finden, wie gesagt, am 11. und 12.12. statt, eine Woche später, also direkt vor den Ferien, würden die Entscheidungen spätestens stehen....
    klar, das sind knapp 4 wochen... auch nicht die feine englische art, ich weiß....
    dennoch will ich mir irgendwie ein hintertürchen offen halten...

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Mehr als maximal ein paar Tage wirst du sicherlich nicht haben.
    Wenn du lange wartest und dann absagst, kann es der Schule nämlich passieren, dass sie die Stelle dann gar ncit mehr besetzen kann, weil die Frist rum ist oder alle Bewerber, die außer dir noch geeignet wären, schon woanders eine Zusage haben. Wenn du im Gespräch oder hinterher sagst, dass du ein paar Wochen Bedenkzeit haben möchtest, weiß ja jeder, dass diese Schule nicht die Wahl Nr.1 ist und wird sich entsprechend nach Alternativen umsehen. Ich fürchte, du wirst dir vorher überlegen müssen, was genau du eigentlich willst.

  • ..., weil Du Dich mit einer Verbeamtung - falls es darum geht - in einen feudalstaatlichen Käfig einschließt, aus dem so schnell kein Weg mehr hinausführt.

    Mit Verlaub, das ist Quatsch. Jeder Beamte hat das Recht, jederzeit die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen. Man verliert zwar alle beamtenrechtlichen Ansprüche, wird aber vom Dienstherrn bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert.

  • Ich kann verstehen, dass du für dich die beste Lösung wünscht.


    Du kannst dir ganz offiziell und rechtens eine Bedenkzeit erbeten. Diese sollte aber nur eine gewisse Zeit dauern. Wie da die Richtwerte sind oder die Gesetzeslage, weiß ich nicht, aber länger als eine Woche auf keinen Fall.


    4 Wochen wird dir die Schule bestimmt nicht Zeit lassen. Allerdings weiß ich nicht, welche rechtliche Handhabe die Schule hat. Vielleicht kann man den Bewerber nach Ablauf der Bedenkzeit aus dem Verfahren werfen. Das läuft ja schließlich (in NRW) alles über die Bezirksregierung.


    Gibt es denn keine Möglichkeit, vorher zu überlegen? Das Anrecht auf eine Bedenkzeit hat jeder und darf sich diese nehmen. Eine Hinhaltetaktik ist aber aus mehreren Gründen unvorteilhaft. Falls du dich nachher doch für die Schule entscheidest, könnte das ein schlechter Einstand sein. Und der Bewerber auf dem 2. Platz möchte sicherlich auch vor dem 1.2. wissen, was läuft.

  • Zitat

    Mit Verlaub, das ist Quatsch. Jeder Beamte hat das Recht, jederzeit die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen. Man verliert zwar alle beamtenrechtlichen Ansprüche


    Du meinst, man wird von den Ländern nicht bis zum Lebensende versklavt? Das ist, glaube ich, jedem hier bekannt. Aber wenn wir über die richtige Entscheidung zum Berufseinstieg reden, reden wir natürlich genau über die Ansprüche (oder auch: Arbeitsbedingungen), die Du zur Seite wischt.

  • I Das Anrecht auf eine Bedenkzeit hat jeder und darf sich diese nehmen. Eine Hinhaltetaktik ist aber aus mehreren Gründen unvorteilhaft. Falls du dich nachher doch für die Schule entscheidest, könnte das ein schlechter Einstand sein. Und der Bewerber auf dem 2. Platz möchte sicherlich auch vor dem 1.2. wissen, was läuft.


    Die Arbeitgeber nehmen auch keine Rücksicht auf derlei Befindlichkeiten. Da wird hingehalten, was das Zeug hält. Da weiß man nicht, ob man eine Stelle hat, wann das Geld kommt etc. Und wenn man eingestellt ist, interessiert die Vorgeschichte keinen mehr.


    Es ist halt immer ein bisschen Poker bei der Bewerbung. Warum nicht offen sagen, dass man noch andere Termine hat, und z. B. die Anfahrt in NRW kürzer wäre? Fragen, wie lange man sich Zeit lassen darf? Eventuell bei der anderen Stelle vorfühlen, wie die Chancen sind, bzw. das Problem schildern.


    Ich habe mit Offenheit in diesen Dingen nur gute Erfahrungen gemacht. Es guckt doch jeder, wo er bleibt.


    Ein bisschen Risiko ist natürlich dabei, wenn man nicht direkt zuschlägt, sobald das Angebot kommt. Pech können beide Seiten haben.


    Naja - ich wünsche dir Verhandlungsgeschick und Glück!

  • Die Arbeitgeber nehmen auch keine Rücksicht auf derlei Befindlichkeiten. Da wird hingehalten, was das Zeug hält. Da weiß man nicht, ob man eine Stelle hat, wann das Geld kommt etc. Und wenn man eingestellt ist, interessiert die Vorgeschichte keinen mehr.

    Mit "Arbeitgeber" meinst du wahrscheinlich die unbekannten Damen und Herren von der Bezirksregierung oder vom Schulamt. Ich meine den Schulleiter, bei dem du dich vorstellst. Da gibt es kein Hinhalten. Du kannst direkt am nächsten Tag anrufen und erfragen, auf welchem Platz du gelandet bist. Du kannst dir sogar Tipps für das nächste Vorstellungsgespräch holen. Bist du erste Wahl, wirst du direkt nach Abschluss der Vorstellungsgespräche von der Einstellungskommission kontaktiert.
    Außerdem wird der Schulleiter später dein Gutachten auf Lebenszeitverbeamtung schreiben. Ob sich da 3-4 Wochen Hinhaltetaktik so gut macht (Eindruck: Der Kandidat wartet auf etwas besseres), wage ich zu bezweifeln.


    Und deine Bezüge überweist übrigens auch nicht die Sekretärin der Schule...


    Mein Tipp: Du siehst doch die Schule und einen Teil des Lehrerkollegiums beim Vorstellungsgespräch. Hör dann auf dein Bauchgefühl. Wenn dir die Schule oder die Einstellung der Kollegen nicht zusagt, würde ich absagen. Falls deine "Traumschule" dabei sein sollte, schlag zu. Beim Gespräch bekommt man nämlich einigermaßen heraus, was die Schule für Ziele hat und ob du dich damit identifizieren kannst.

  • Mit "Arbeitgeber" meinst du wahrscheinlich die unbekannten Damen und Herren von der Bezirksregierung oder vom Schulamt. Ich meine den Schulleiter, bei dem du dich vorstellst. Da gibt es kein Hinhalten. Du kannst direkt am nächsten Tag anrufen und erfragen, auf welchem Platz du gelandet bist. Du kannst dir sogar Tipps für das nächste Vorstellungsgespräch holen. Bist du erste Wahl, wirst du direkt nach Abschluss der Vorstellungsgespräche von der Einstellungskommission kontaktiert.
    Außerdem wird der Schulleiter später dein Gutachten auf Lebenszeitverbeamtung schreiben. Ob sich da 3-4 Wochen Hinhaltetaktik so gut macht (Eindruck: Der Kandidat wartet auf etwas besseres), wage ich zu bezweifeln.


    Und deine Bezüge überweist übrigens auch nicht die Sekretärin der Schule...


    Mein Arbeitgeber ist das Land, nicht irgendwelche Angestellten der Bezirksregierung, nicht der Schulleiter. Und genau: Das Sekretariat hat keinen Einfluss auf meine Bezüge - ist ja nicht mein Arbeitgeber. Ich wusste gar nicht, dass ich das behauptet habe.


    Interessant übrigens, dass du für alle Schulleiter sprechen kannst und dich verbürgen kannst, dass du da niemals hingehalten würdest. Zum einen kann ein Schulleiter dich hinhalten, wenn ihn ein anderer Kandidat hinhält, erst recht aber, wenn er seinerseits von der Bezirksregierung hingehalten wird.


    Und meine Güte, dieses prophylaktische Duckmäusern - sorry, nur furchtbar.

  • Sicher, das ist so, dass manche Arbeitgeber Leute hinhalten. Habe ich auch meine Erfahrungen mit. Aber auch das lässt sich nicht verallgemeinern. "Die" Arbeitgeber gibt es nicht. Und wenn man selber nicht hingehalten werden möchte, sollte man das umgekehrt auch nicht tun - das hat erstmal nichts mit Duckmäusertum zu tun, sondern mit Anstand, Kollegialität und guter Erziehung. Dazu gehört dann auch die angesprochene Offenheit.

  • so viel zu den zeiten/fristen hier und in anderen bundesländern und ob und wie lange ich wen hinhalten könnte....

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Also ich habe mir angeschaut, welche Schulen mit meinem Fächerprofil von meinem Wohnort gut erreichbar waren und habe diese dann direkt kontaktiert.
    D.h. Bewerbungsunterlagen zusammengestellt so, wie man das in der Industrie auch macht, also Lebenslauf, Abschlüsse, Arbeitszeugnisse, Mitwirkung an diversen Projekten, internationale Erfahrungen etc. und in Form von pdf-Dateien per E-Mail an die Schulen geschickt. Nach zwei, drei Tagen habe ich dann dort angerufen und nachgefragt ob alles angekommen ist und wie die Chancen stehen.
    Es geht auch umgekehrt, erst anrufen und wenn die interessiert sind die Unterlagen schicken.
    Wenn die Schule einen dann wirklich haben will, dann regeln die das auch mit dem Schulamt.


    Auf diesem Weg bin zu meiner Stelle gekommen und sie macht mir noch immer Spaß.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • so, ich habe jetzt in NDS drei angebote gehabt und auch eins zugesagt
    ich habe auch so einen wisch unterschrieben, dass ich die stelle antreten werde


    frage ist nun: käme ich da theoretisch irgendwie wieder raus? ich habe ja noch gar keinen arbeitsvertrag unterschrieben....


    kann mir da jemand helfen?

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Ob und wie du aus dem Vertrag rauskommst, hängt davon ab, was für einen "Wisch" du unterschrieben hast. Kann es sein, dass du sogar schon den Arbeitsvertrag unterschrieben hast?


    Grüße
    Peter

  • nein, das habe ich definitiv nicht!
    ich habe eine verbindliche erklärung unterschrieben, dass ich die stelle antreten werde und diese musste an das schulamt zurückgefaxt werden...

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

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