PEF nach endgültigem Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens

  • Hallo,


    hat man als Seiteneinsteiger, wenn man zweimal durch das Examen fällt, auch noch die Möglichkeit an der PEF teilzunehmen? Ich habe gerüchteweise gehört, dass es bei den extremen Mangelfächern selbst dann noch Möglichkeiten geben soll, eine Stelle zu bekommen. Ist da etwas dran?

  • Lustig,


    hier in S-H werden Seiteneinsteiger erst angelockt und dann im Examen abgeschossen, da sie zur Weiterbeschäftigung eine 3 im Examen brauchen. Sie müssen also besser sein als die Referendare. Mit einer 4 (auch schon 3,6) ist man durchgefallen! Und jemanden durch ein paar kleine, legale Unregelmäßigkeiten (gute Schüler werden zur Prüfung zu einer Nachschreibklausur abgezogen o.ä.) kann man jedes Examen unter das Limit bringen....

    • Offizieller Beitrag

    zwei Mal??


    Also, wenn mir in NRW beim ersten Versuch die "guten Schüler abgezogen werden", bin ich schneller beim Personalrat, als die SchülerInnen ihre Klausur gesehen haben (denn Nachschreibeklausurpläne sind ja auch vorher bekanntgegeben.) Spätestens beim 2. Versuch wird wohl alles ohne "legale Tricks gegen mich" laufen.
    Kriegt man in Schleswig-Holstein mit einer 3,8 eine Stelle (ich meine, jetzt, in den nächsten Jahren?).


    Wenn man als Prüfer der Meinung ist, dass die Person vor SchülerInnen stehen kann und man weiß, eine 3,1=durchfallen, dann wird die Person 3,0 bekommen. Oder heißt eher 3,1= keine Entfristung der Beschäftigung und erneute Bewerbung? (Legen die Leute ein 2. Staatsexamen ab? dann können sie auch ins Nachbar-Bundesland)


    Mit allem Verständnis, das ich für SeiteneinsteigerInnen bemühen kann: ja, man braucht sie / euch. Aber: nur, weil man ein sogenanntes Mangelfach studiert hat, hat man kein Anrecht, LehrerIn zu sein.


    Chili
    ohne Mangelfächer, aber letzte Woche erfahren, dass ein Seiteneinsteiger am Nachbargymnasium eins ihrer Fächer unterrichtet, obwohl er nur eins der 3 Fächer studiert hat, wofür er eingestellt wurde. (und nein, es handelt sich nicht um Physik und dann Anerkennung für Mathe...).

  • Inzwischen
    gibt es die Möglichkeit zu einem zweiten Versuch, aber erst für die, die jetzt angefangen haben. Alle anderen haben nur eine Möglichkeit. Und zum PR: Wenn der PR der Meinung ist, dass Frauen am besten hinter der ALDI-Kasse aufgehoben sind, dann hilft der auch nicht viel.

  • Um zum Thema zurückzukommen:


    Allein bei der Einstellung muß man folgendes angeben:


    [ich versichere,] dass ich nicht bereits eine (Erste oder Zweite) Staatsprüfung für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden habe.


    Also...die Antwort lautet nein.

  • ...ich hab ja vor der OBAS die PEF gemacht und wurde für "besonders bewährt" befunden, womit ich ja in eine unbefristete Anstellung gekommen wäre. Dann gab es damals ganz neu die OBAS. Und ich habe mir während meiner OBAS oft die Frage gestellt, wie es denn wäre, wenn ich 2x durchfallen würde aber schriftlich bestätigt "besonders bewährt" für eine Angestellten-Stelle bin...!?? Würde mich wirklich mal interessieren! Lücke im System!??

  • Hi,
    soweit ich das richtig verstanden habe, wird bei endgültig nicht bestandener OBAS und vorheriger PEF mit einem unbefristeten Vertrag dieser normal weitergeführt !!! Mann hat also gezeigt das man offiziell nicht unterrichten kann, darf dann aber als Angestellter weiter arbeiten......:-))((. Also solange wie die OBAS ruht der unbefristete Vertag !!!Das habe ich auf der Website http://www.pr-hauptschule.de unter Seiteneinstieg "Altfälle OBAS" Verfahrensablauf gefunden. Zitat:" ist das Ergebnis des Prognosegespächs positiv, teilt die Schulleitung dies dem Dezernat 47 mit,
    das den Vertrag ändert. Dabei wird das unbefristete Beschäftigungsverhältnis nicht angetastet, bei Nichtbestehen der Staatsprüfung fällt die Person in das bisherige Verhältnis zurück." Soweit so gut !!!!

  • Unfassbar!!! ...aber ich hab mir sowas gedacht ;) Unglaublich, echt!

  • Also meine Information - und die habe ich von unserem Hauptseminarleiter - ist, dass man nach dem wiederholten Durchfallen durch die UPP in NRW definitiv nicht mehr als Lehrer arbeiten darf. Zumindest nicht an einer staatlichen Schule. Auch nicht als Angestellter.


    Grüße


    Garet Jax

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz ehrlich: Wie schafft man es, 2x durch das Examen zu fallen? In 13 Jahren Schuldienst habe ich erst einmal erlebt, dass jemand 1x durchgefallen ist! Vielleicht ist dann der Lehrerberuf auch wirklich die falsche Wahl.

    • Offizieller Beitrag

    In 13 Jahren Schuldienst habe ich erst einmal erlebt, dass jemand 1x durchgefallen ist!


    bei uns im Ref (2006 -2008 ) fielen beim ersten Anlauf mehrere Kollegen durch.
    Einer dann auch beim 2.Mal.
    Kommt also durchaus vor, allerdings gebe ich dir mit deiner Frage nach der Berufswahl recht

  • Zitat

    Also meine Information - und die habe ich von unserem Hauptseminarleiter - ist, dass man nach dem wiederholten Durchfallen durch die UPP in NRW definitiv nicht mehr als Lehrer arbeiten darf. Zumindest nicht an einer staatlichen Schule. Auch nicht als Angestellter.


    Also MEINE Information - und die habe ich von unserer Bezirksregierung - ist, dass man nach dem wiederholten Durchfallen durch die UPP in NRW nicht einmal mehr als Vertretungslehrer arbeiten darf. Zumindest nicht an einer staatlichen Schule.
    Für mich war diese durchaus beunruhigende Information ein Argument (mehr), mich statt OBAS lieber als Dauervertretungsreserve einzurichten. :zahnluecke:
    - So darf ich mit dem Segen der BR Tag für Tag unterrichten, ohne je unter Beweis gestellt zu haben, dass ich es kann, da ich wenigstens niemals unter Beweis gestellt habe, dass ich es nicht kann.
    :autsch: !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Gruß aus dem Wald.



    [Zitat repariert, Nele]

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Was Waldkauz da schreibt ist auch mein Wissensstand - und auch meine Einstellung. Als DaF-LK bin ich ohnehin nicht an unbefristete Verträge gewöhnt und amüsiere mich immer ein bisschen über die fassungslosen Blicke verbeamteter KollegInnen darüber, wie man "diese Unsicherheit", nicht lebenslang versorgt zu sein, denn aushalten kann.

  • Zitat

    amüsiere mich immer ein bisschen über die fassungslosen Blicke verbeamteter KollegInnen darüber, wie man "diese Unsicherheit", nicht lebenslang versorgt zu sein, denn aushalten kann


    :rofl: DAS kenne ich auch!!!


    Und DANN erst diese entsetzten Gesichter, wenn ich fröhlich aus dem Nähkästchen der ungehemmten Rausschmeiß-Praxis in meiner früheren Berufssparte plaudere... wo ein "fester" und ach so sicherer Arbeitsvertrag über Nacht keinen Pfifferling wert war, wenn man´s sich (bewusst oder unbewusst) mit irgendwem der Oberen verscherzt hatte...


    Vertretungsverträge sind geil :sterne:

  • Vertretungsverträge sind geil :sterne:


    .. sagt man, wenn man keinen Festvertrag hat....ich frag mich wie viele Banken bei einer solchen Konstellation z.b. einen Hauskredit gewähren würden...
    aber jeder jeck ist anders...

  • Vertretungsverträge sind geil :sterne:


    Bin ebenfalls anderer Meinung. Dieser Passus, dass man innerhalb von zwei Wochen auf die Straße gesetzt werden kann, falls der Vertretungsgrund hinfällig wird, macht jede Planung unmöglich. Und ich weiß, dass er auch benutzt wird! Ich freue mich über meine OBAS-Ausbildung und die damit verknüpfte feste Stelle riesig.

  • :aufgepasst: Das ist ja das Wunderbare am NRW-Schulsystem, für jeden das richtige Modell dabei!
    :pfeifen: Vertretung macht reich, Vertretung hält flexibel...
    (DAS übrigens wirklich!!!)


    Fröhlichen Gruß aus dem Wald!


  • .. sagt man, wenn man keinen Festvertrag hat....ich frag mich wie viele Banken bei einer solchen Konstellation z.b. einen Hauskredit gewähren würden...
    aber jeder jeck ist anders...

    Wer ein Haus bauen und eine Familie gründen will, ist sicher besser verbeamtet. Aber das will ja auch nicht mehr jede(r).

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