Jahressonderzahlung für das Jahr 2012 (teilweise Angestellter teilweise Beamter)

  • Hallo Ihr,


    ich bin seit dem 23.08.2012 Beamter in NRW. Zuvor habe ich als Angestellter Lehrer die OBAS durchlaufen.
    Beamte bekommen ja die Sonderzahlung auf das Monatseinkommen umgerechnet monatlich ausgezahlt.
    Wie sieht das jetzt für meine Fall aus? Kann ich mich auf eine Jahressonderzahlung freuen, da ich ja knapp 8,5 Monate als Angestellter des öffentlichen Dienstes tätig war?


    Ich denke das ist für einige interessant, die die OBAS dieses Jahr durchlaufen haben.


    Grüße


    Garet Jax

  • Hast du mal geguckt, was das Beamtenrecht von NRW dazu sagt?


    Für Angestellte ist es nämlich ganz klar, jeder Monat (auch wenn man nur einen Tag Anspruch auf Gehalt hatte) beim selben AG zählt.


    Sprich, ich war seit Januar an drei Schulen aber immer beim Land Berlin angestellt, habe in jedem Monat bis auf die Ferienmonate (Juli und August) Gehalt bekommen (oder Anspruch darauf gehabt, auch wenn ich es erst später bekommen habe), also haben ich Anspruch auf 10/12 der Jahressonderzahlung.
    Ob das die Personalstelle auch gleich begreift, wage ich zu bezweifeln, aber im Notfall erklärts mein Anwalt ihnen ;)

  • Ganz interessante Frage, denn laut TV-l "Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung" (§ 20, Abs. 1 TV-L).


    Allerdings, für Beamte gilt:


    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld ist an drei Voraussetzungen gebunden:

    • Sie stehen am ersten allgemeinen Arbeitstag des Monats Dezember als Beamtin bzw. Beamter im Landesdienst.
    • Sie stehen
      • seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen oder
      • im laufenden Kalenderjahr insgesamt 6 Monate im öffentlichen Dienst.
    • Sie verbleiben bis mindestens 31. März des Folgejahres im öffentlichen Dienst.



    Das könnte denn heißen, daß du nur das Beamten Sonderzahlung bekommst :)

  • @callum: Da jetzt der Beamtenstatus vorliegt, gibts natürlich keine Jahressonderzahlung laut TVL. Das sollte doch eigentlich klar sein. Die Frage ist doch nur, wie hoch die im Beamtenverhältnis nun ist.
    Denn die Voraussetzungen der Beamten sollten ja alle erfüllt sein!

  • Ja, dann kriegt man die volle Sonderzahlung als beamter, da die Voraussetzungen erfüllt sind!


    s. SZG-NRW vom 20.11.2003:


    § 2, Abs. 1 Satz 2.


    "2. seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen oder im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes) in einem hauptberuflichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder einem Ausbildungsverhältnis stehen oder gestanden haben"

  • Ja, dann kriegt man die volle Sonderzahlung als beamter, da die Voraussetzungen erfüllt sind!


    Entschuldige bitte, aber das ist doch Unsinn, dann würde ja jeder, der die Voraussetzungen erfüllt die volle Jahressonderzahlung erhalten, auch wenn er erst am 1.10. anfängt.


    Nach §6, Sonderzahlungsgesetz – NRW – SZG-NRW ist dem eben nicht so. Die Frage bleibt hier, ob das Gehalt als Angestellter im öffentlichen Dienst dem Gehalt der Angestellten gleichgestellt ist.


    Nach dem Kommentar: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…7&sg=&aufgehoben=N&menu=0 scheint dies aber der Fall zu sein.


    UNd dann besteht der Anspruch auf die volle Höhe dann auf Grund dieser weiteren Voraussetzung für die volle Höhe udn nicht der, um überhaupt eine Jahressonderzahlung zu erhalten!

  • Ich hätte auch eine Frage zur Jahressonderzahlung 2012 und schreib sie einfach mal dreisterweise hier rein, weil ich dann nicht einen extra Thread zum selben Thema aufmachen muss. :pfeifen:
    Allerdings geht es um die "Jahressonderzahlung für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen". Ich bin seit Februar 2011 Vollzeit angestellt (28 Stunden), Entgeltgruppe E11 Stufe 2. Dadurch, dass ich aufgrund von Änderungsverträgen und inkompetenten Mitarbeitern (sorry!) die letzten zwei Monate gar nicht bzw. nach Anruf dann per Abschlagszahlungen bezahlt wurde, blicke ich durch die aktuelle Bezügemitteilung nicht so ganz durch und versuche gerade nachzurechnen, ob jetzt alles so ist, wie es sein sollte. Dummerweise kann ich durch die Jahressonderzahlung meine Netto-Bezüge für den laufenden Monat nicht so eindeutig ablesen (vielleicht bin ich auch einfach zu blöd). Kann mir jemand sagen, wie hoch die reine Netto-Jahressonderzahlung sein müsste, die auf meinem Konto landen würde (sofern das mit diesen Angaben möglich ist)?


  • Da keiner deine Steuerklasse, dein Alter, deine Konfession usw. weiß ist das nicht möglich.


    Evtl. guckst du mal hier:
    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/lehrer/


    Steuerklasse I, 27 Jahre, röm.-kath., ledig, keine Kinder :rotwerd:
    In der Bezügemitteilung steht "Jahressonderzahlung 2416,99 EUR" wie auch in dem Tarifrechner, den du verlinkt hast. Aber dann kommen in meinem Bescheid noch "Einbehaltung Nettozuvielzahlung" (wegen der Abschläge) runter und diverse Abzüge, sodass nicht nicht überblicke wie hoch die Jahressonderzahlung netto denn nun ausfällt... Klar, ich könnte beim LBV anrufen, bin aber morgen erst abends zuhause (Elternsprechwoche, juchee!) und wenn, dann hänge ich wie jedes Mal mindestens ne Viertelstunde in der Warteschlange, nachdem ich nach mehrern Anrufen über zwei Stunden verteilt endlich mal in der Warteschlange verbleibe und nicht ständig wieder rausgeschmissen werde. Naja, dann stell ich mich die Tage mal auf Warteschlange ein. ;)

  • In der Bezügemitteilung steht "Jahressonderzahlung 2416,99 EUR" wie auch in dem Tarifrechner, den du verlinkt hast. Aber dann kommen in meinem Bescheid noch "Einbehaltung Nettozuvielzahlung" (wegen der Abschläge) runter und diverse Abzüge, sodass nicht nicht überblicke wie hoch die Jahressonderzahlung netto denn nun ausfällt..


    Jetzt verstehe ich, was du meinst. Der Rechner gibts auch nur Brutto aus. Es müsste eigentlich in deiner Abrechnung mit ...sonstige Bezüge einzeln ausgewiesen sein, welche der Abzüge genau von der Jahressonderzahlung runtergehen.


    Nachdem, was ich mit den jährlichen Abzügen überschlagen habe, müssten dir ca. 1460 Euro von der Jahressonderzahlung bleiben bei der Steuerklasse usw.
    Edit: bei mir bleiben mit Steuerklasse5 nur ca. 37% von der Jahressonderzahlung übrig netto.

  • Nenenra


    ja, ich empfinde das schon als recht - nennen wir es mal ungeschickt (manche würden auch dreist sagen) - eine Frage hier in den Thread zu stellen, der den eigentlichen Hintergrund des Threads in den Hintergrund stellt.
    Zumal alle die jetzt Interesse an der Fragestellung des Threads haben, nicht das vorfinden, was sie vorfinden wollen.


    Klar ist das lediglich eine Frage, die nur wenige Lehrer - wahrscheinlich sogar nur OBASse - beschäftigt. Trotzdem finde ich, dass diese nicht als so unwichtig zu erachten ist, dass man einfach seine eigene Frage drüberstülpt.


    Grüße


    Garet Jax

  • ja, ich empfinde das schon als recht - nennen wir es mal ungeschickt (manche würden auch dreist sagen) - eine Frage hier in den Thread zu stellen, der den eigentlichen Hintergrund des Threads in den Hintergrund stellt.
    Zumal alle die jetzt Interesse an der Fragestellung des Threads haben, nicht das vorfinden, was sie vorfinden wollen.


    Wenn wir hier bei unhöflichen Dingen sind, können wir gleich weiter machen.


    Du stellst eine Frage, bekommst Antworten, die mit Gesetzestexten usw. belegt sind, die Frage sollte nun eigentlich beantwortet sein. Von dir kommt ncihts dazu, kein Danke, keine Nachfrage, nichts.
    Du schimpfst nur darüber, dass jemande in dem Thread der Jahressonderzahlung heißt auch eine Frage dazu gestellt hat.
    Findest du das weniger "dreist"?


    Hier ist keine Frage drüber gestülpt worden, sondern nachdem deine Frage beantwortet ist, eine weitere Frage zu dem Thema Jahressonderzahlugn gestellt worden, finde zumindest ich, vollkommen korrekt!

  • Susannea


    ja, da hast Du wohl recht. Das war doch recht unhöflich von mir und auch dreist. Man bedankt sich sowieso nie oft genug.
    Also hier ein ernst gemeintes Danke an alle .-)


    Wahrscheinlich war ich aufgrund der Antworten nur ein wenig "traurig", da ich mich letztes Jahr als Angestellter noch über eine Sonderzahlung gefreut habe und dieses Jahr immerhin fast 3/4 als solcher gearbeitet habe.


    Wie es aussieht, werde ich wohl die Sonderzahlung-Version für Beamte bekommen - allerdings werde ich mich, sobald ich etwas Neues dazu weiß - wieder hier melden.


    Grüße


    Garet Jax

  • Wie es aussieht, werde ich wohl die Sonderzahlung-Version für Beamte bekommen - allerdings werde ich mich, sobald ich etwas Neues dazu weiß - wieder hier melden.


    Ja, das tu doch bitte, damit wir wissen, ob das richtig interpretiert war.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du eine möglichst hohe Sonderzahlung hast.

  • Nachdem, was ich mit den jährlichen Abzügen überschlagen habe, müssten dir ca. 1460 Euro von der Jahressonderzahlung bleiben bei der Steuerklasse usw.
    Edit: bei mir bleiben mit Steuerklasse5 nur ca. 37% von der Jahressonderzahlung übrig netto.


    Also ich habe heute meine Gehaltsabrechnugn bekommen, demnach bleiben bei mir ca. 130 Euro von der Jahressonderzahlung übrig, was natürlich nur auf die hohe Intelligenz der Personalstelle zurückzuführen ist, denn statt mit einer Sonderzahlung Brutto von über 1000 Euro rechnen die mit 400 Euro. Tja, da gibts gleich einen bitter bösen Brief, denn nein, diesen Fehler darf man nicht machen, der war vorauszusehen, dass eine Beschäftigung vor den Ferien ihnen in der Berechnung glatt durch die Lappen gehen wird :autsch:


    Aber man sieht damit, bei dieser Steuerklasse bleibt nicht mal 1/3 des Bruttos übrig!

  • So, nun habe ich meine Abrechnung im Briefkasten. Tatsächlich ist eine Sonderzahlung ausgewiesen, die auch Prozentual zu meinem Dasein als Angestellter vom 01.01.2012 - 22.08.2012 passt.


    Das heißt dass ich für dieses Jahr, obwohl ich ab dem 23.08.2012 in ein Beamtenverhältnis übergegangen bin, eine Sonderzahlung erhalten habe.


    Dies nur zur Info an alle Interessierten.


    Grüße


    Garet Jax


  • Das ist doch klasse, wenn das so einfach funktioniert. Die Senatsverwaltung in Berlin meint wieder eigene Gesetze unabhängig vom Tarifvertrag zu haben, sie erkennen nicht mal die Arbeitsverhältnisse vor den großen Ferien an und zahlen nur für die Moante danach. Ich könnte k***. Aber nein, ich gebs diesmal einfach direkt an einen Rechtsanwalt, geht immerhin um 300 Euro Netto!

Werbung