Hallo zusammen.
Ich hab wegen meiner Frage schon viel gegoogelt, im Beamtengesetz nachgelesen etc., aber ich werde aus den ganzen Paragraphen nicht wirklich schlau. Vielleicht kann mir ja jemand hier eine klare Antwort geben.
Mein Freund wird bald beruflich ins Ausland gehen. Habe ich die Möglichkeit, mich für eine Weile (zb 6 Mon. oder 1 Jahr) unentgeldlich beurlauben zu lassen, um mitgehen zu können? Oder muss man dafür heiraten oder sogar schon die Familienplanung angehen? Überlegungen bezgl. eines möglichen Wechsels in eine dt. Schule im Ausland sind zur Zeit noch nicht aktuell, da die Dauer seines Auslandsaufenthalts noch nicht feststeht.
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jmd. hier Licht ins Paragraphendunkel bringen könnte, oder vllt sogar über persönliche Erfahrungen berichten kann.
Danke schonmal für Eure Antworten, viele Grüße,
LaProf