Langfristige Konsequenzen von verschwiegenen Erkrankungen beim Amtsarzt?

  • Hm,


    also ehrlich gesagt machen mir die ganzen Amtsarzthorrorgeschichten ziemliche Angst. Irgendwann werd ich auch hinmüssen und da ich schon einige Jahre auf dem Buckel habe, haben sich halt einige Sachen angesammelt, die 25jährige Kollegen sicher nicht haben, ich hatte damals auch nichts, was andere Langzeitbeamte aber durchaus in meinem Alter auch haben können... Ich hab echt kein gutes Gefühl dabei alles pupsgenau anzugeben, man hört ja von Ablehnungen aus ganz nichtigen Gründen. Und ich weiß es gibt dazu diverse Threads, aber dort steht immer nur "Wenn du was verschweigst, kann das schlimme Konsquenzen haben" ohne konkret zu werden. Jemand schrieb allerdings von der Entlassung aus dem Beamtentum? Und sagt gleichzeit, na dann bist du eben nur Angestellter, ist doch auch Ok. Wie darf ich das bitte verstehen? Ist es nicht so, dass man im Beamtenverhältnis mal eben locker fast einen Tausender mehr auf dem Konto hat im Monat für den gleichen Job, es also sehr wohl was macht...


    Soweit ich weiß soll ein Amtsarzt doch "nur" feststellen, ob man die nächsten fünf bis zehn Jahre vorraussichtlich dienstunfähig wird. Nehmen wir mal an, jemand hat sagen wir einen Bandscheibenvorfall gebabt vor Jahren (das Beispiel nehme ich jetzt nur, weil es hier jemand angfragt hatte, ich hatte bisher keinen *toi toi toi*) und hat dann irgendwann in 30 Jahren erst wieder einen. Kann man dann ernsthaft noch sagen, das hätte man damals absehen können und es ist Betrug? Bis dahin kann es auch anderen Kollegen so gegangen sein, denen passiert dann aber nichts... Klar wenn jemand zum Beispiel MS verschweigt und ständig Schübe hat, es also direkt nach der Verbeamtung losgeht, kann ich das schon verstehen, dass es dann Ärger gibt. Aber bei Erkrankungen, die nicht zwangsläufig schlimmer werden müssen oder gar zu einem Ausscheiden führen in den 5-10 Jahren?


    Neugierige Grüße Jenny

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt darauf an. Genauer wird dir das ohne Wissen über die Art der Erkrankung keiner sagen können.
    Wenn die LF-Gerüchte dir nicht reichen - guckst du hier.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ok,


    dann eben konkreter: Eine gute Freundin von mir wurde verbeamtet und hat eine Athrose im Knie verschwiegen. Eine andere mit Hüftschaden nicht, weil sie es angab. Ich hab nun also nur so als Gedankenspiel vielleicht auch eine Verschleißerscheinung vorzuweisen. Und vielleicht ist der weitere Verschleiß durch eine Schiene nun gestoppt und nehmen wir weiter an ich bin damit völlig schmerzfrei und belastbar...


    So etwas ist eigentlich gut therapierbar und führt daher in der Regel nicht zum Berufsaustieg, kann aber mit Sicherheit die Verbeamtung verhindern. Ich kanns mir gut vorstellen, eine Freundin wurde dank Neurodermitis nicht verbeamtet, es gibt die verrücktesten Geschichten und leider stütz ich mich da nicht auf Gerüchte...


    Ist hier zufällig jemand, der so etwas hat (Verschleiß) und auch angegeben hat und kann mal berichten wie damit umgegangen wird? Mit zunehmendem Alter ist Verschleiß ja wirklich ein Thema...


    Gruß Jenny

  • Genau mit dem Thema Amtsarzt befasse ich mich auch grade. Ich versuche grad herauszufinden ob es möglich ist seine privaten Daten bei der KK löschen zu lassen, die 10 Jahre zurückliegen. So wäre zumindest nicht die ganze Krankengeschichte einsehbar.

  • Ich hab absolut kein fundiertes Wissen zu dem Thema, aber ich war gerade selbst beim Amtsarzt und habe mich mit ihm (er war sehr nett) recht ausführlich über solche Sachen unterhalten. Er meinte, er selbst fände das ziemlich bescheuert, wegen was für Sachen man nicht verbeamtet wird. Übergewicht z.B. verhindert eine Verbeamtung, auch wenn es nicht so viel und die Person komplett gesund ist. Sozusagen in Erwartung einer Krankheit. Raucher dagegen müssen nichts fürchten, auch wenn sie schon jahrelang Kette rauchen - solang sie zum Zeitpunkt der Untersuchung gesund sind.


    Ich denke, wenn du etwas hast was dem Amtsarzt auffallen kann (ne Freundin von mir hat Rückenprobleme, das hat der Arzt mit einem Blick erkannt), lässt sich das schwer verheimlichen, die Amtsärzte haben halt schon einen geschulten Blick und untersuchen auch wirklich genau. Jeder untersucht unterschiedlich, aber es wird schon sehr viel abgehört, rumgeklopft, und Tests gemacht.


    Wenn die einzige Konsequenz daraus dass man etwas verschweigt wäre, dass man dann eben Angestellter ist, hat man ja nichts zu verlieren - ob du ehrlich bist und deshalb nicht verbeamtet, sprich direkt nur angestellt wirst, oder das später herauskommt und du dann den Beamtenstatus wieder verlierst, ist ja egal. Das würde aus meiner Sicht für verheimlichen sprechen (man kann es ja mal probieren). Allerdings bin ich mir da nicht sicher, ob man da nicht schlimmere Konsequenzen zu befürchten hat.


    Ich kann aber zum Thema Horrorgeschichten nur noch sagen: Der Amtsarzt bei dem ich war, war wirklich nett, hat mich schon gründlich untersucht aber nichts schlimmes ;) und mich auch sehr beruhigt. Mal eine positive Erfahrung hilft vielleicht :)

  • Hallo Jenny,


    ich habe trotz meiner jungen Jahre zwei "Erkrankungen", bei denen der Amtsarzt meinte es könnten in den folgenden Jahren zu Problemen kommen. Ich musste ihm aber nur Atteste von meinen Ärzten bringen, dass sie eine positive Prognose sehen und es war für den Amtsarzt in Ordnung.

  • also da stimmen einige zahlen bei dir definitiv nicht.


    also erstmal fragt der amtsarzt nicht nach erkrankungen der letzten 10 jahre sondern nach allen (bzw. ist auf dem zettel den man vom gesundheitsamt zugeschickt bekommt, den man ausfüllt und mitnimmt) keine frist angegeben (im gegensatz zur pk die meist nach erkrankungen der letzten 5 jahre fragt).


    als beamter erhälst du deutlich mehr geld.. aber ein 1000 ist es nicht.. bewegt sich eher im rahmen von 500€ wobei das natürlich von so vielen dingen abhängig ist wie alter, steuerklasse etc.. aber da kannst du ja selber spielen, dann hast du mal "echte" zahlen... : http://oeffentlicher-dienst.info/


    außerdem macht der amtsarzt keine prognose für die nächsten 5 jahre (nur bei schwerbehinderten), sonder gibt er eine erklärung ab, dass du quasi bis zum ruhestand dienstfähig bleibst... also das sind dann locker mal 35-40Jahre...


    und ja, es kann dir passieren, dass du aus dem dienst entlassen wirst...ob du dann angestellt wirst weiß ich nicht, aber ich möchte dann nicht nachträglich alle sozialbeiträge, rentenbeiträge etc. zurückzahlen... das sind ja im monate ein ige hundert euro und die läppern sich sehr schnell hoch...da du damit auch nicht behilfeberechtigt bist als anngestellter weiß ich nicht, ob du das nicht alles zurückzahlen müsstest..


    lange rede kurzer sinn.. ich würds nicht riskieren wollen.. meist wirds wohl nicht rauskommen (schätze ich).. aber so könnte ICH nicht ruhig schlafen..
    im endffekt muss jeder es selbst wissen.

    • Offizieller Beitrag

    dort steht immer nur "Wenn du was verschweigst, kann das schlimme Konsquenzen haben" ohne konkret zu werden. Jemand schrieb allerdings von der Entlassung aus dem Beamtentum?


    Wenn du verbeamtet wirst und es wegen sich verschlimmernden Symptomen eine weitere amtsärztliche Untersuchung gibt - die sowohl der SL als auch das SSA anordnen kann - und es stellt sich heraus, dass du bei der Einstellung eine Erkrankung schon hattest aber verschwiegen hast, kannst du tatsächlich entlassen werden, die Pension kann gekürzt oder gestrichen werden und es kann zu Rückzahlungsforderungen kommen.

    Zitat

    Mit den in diesem Verfahren angefochtenen Bescheiden vom 21. Januar 1992 und 8. Juni 1993 entschied der Beklagte über die dem Kläger vom 15. Oktober 1975 bis zum 10. Dezember 1986 als Dienst- und Versorgungsbezüge gezahlten Beträge. Er beließ dem Kläger 228 193,40 DM, die in der Zeit bis zum 8. Januar 1980 gezahlt worden waren. Einen Betrag von rund 342 000 DM, der während der anschließenden Zeit geleistet worden ist, forderte er nebst 4 % Zinsen seit Zugang des Bescheides vom 21. Januar 1992 zurück. Billigkeitsgründe geböten es nicht, von einer Rückforderung abzusehen. Dem Kläger würden jedoch Monatsraten von 300 DM sowie ein weit geringerer als der haushaltsrechtlich allgemein vorgesehene Zinssatz eingeräumt. Zur Sicherung dieser Schuld, die der Kläger in absehbarer Zeit nicht werde tilgen können, müsse er dem Beklagten Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen in Höhe von rund 120 000 DM abtreten und eine Sicherungshypothek auf dem Wohngrundstück bewilligen. Der Beklagte verpflichtete sich, von einer Verwertung der Hypothek zu Lebzeiten des Klägers und seiner Ehefrau abzusehen.

  • Das ist doch eigentlich einfach nur albern,


    kein Mensch, ob Amtsarzt oder nicht, kann eine Prognose für die nächsten 20, 30 oder 40 Jahre stellen, selbst 5-10 wären schon abwegig, das ist doch lächerlich bis lachhaft. Jeder heute mit 25 Jahren verbeamtete kann ich 20 Jahren Athrosen, Rheuma, Burnout, Lungenkrebs (ich sag nur Kettenraucher, die aber problemlos verbeamtet werden), andere Krebserkrankungen, Diabetes oder einen schrecklichen Unfall erleiden. Und noch vieles mehr, davor ist absolut keiner sicher. Genaus kann es aber sein, dass jemand der eine nicht so gute Diagnose hat, rechtzeitig interviniert hat und somit eine weitere Verschlechterung stoppen oder soweit hinauszögern kann, dass es kaum mehr einen Unterschied macht. Der wird aber dann nicht verbeamtet... Bedenken sollte man nämlich, dass man mit 25 Jahren etliche Untersuchungen schlicht noch nicht gemacht hat, sprich man kann durchaus einen beginnenden Verschleiß im Knie haben, hat aber halt das leichte Kniezwicken nie untersuchen lassen und hält es daher auch nicht für erwähnsenswert. Was ja legitim wäre, niemand erwähnt jeden quersitzenden Pups... 10-13 Jahre später zwickt es vielleicht endlich so stark, dass man doch mal zum Arzt geht und bumms hat man eine Diagnose, die eine Verbeamtung verhindern kann. Fast so was wie eine Alterdiskriminierung...


    Die Zahlen übrigens hab ich mir aus den einzelnden Threads erschlossen, wenn dann haben die Leute die es gepostet haben sich vertan, nicht ich, ich hab es nur zusammgefasst ;)


    Was das Urteil angeht, in Gänze gelesen, darf der Kläger sein Gehalt für die geleistete Arbeit behalten, muss aber das für die Zeit der Dienstunfähigkeit zurückerstatten. Klingt doch fair....


    Positive Erfahrungen hör ich natürlich gern, aber seien wir ehrlich, hier ist viel Willkür am Werk. Heute habe ich eine Kollegin, ebenso schwer oder sogar noch ein paar Pfund mehr auf den Rippen nach ihrer Verbeamtung gefragt. Sie meinte der Arzt habe sie gefragt: "Haben sie das Gefühl ihr Gewicht hat negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit?" Sie: "Nein." Daraufhin wurde sie verbeamtet :ohh: Eine andere, selbes Gesundheitsamt, hat ordentlich abspecken müssen innerhalb ihrer Bewährungszeit, obwohl sie weit dünner war als wir beide, ich denke die hatte locker 10 Kilo weniger als wir.... Jetzt ist sie mir fast zu dünn, finde ich zumindest, sie sah vorher gesünder und fröhlicher aus, aus Lach- sind Hautfalten geworden :autsch: Das regt mich am meisten auf, es gibt nicht eine Latte an der alle gemessen werden, der eine hat Schwein gehabt und der andere hat dann dir Arschkarte...


    Andere Frage: Um eine feste Stelle zu erhalten, muss man zum Amtsarzt und dann zur Verbeamtung schon wieder. Selber Ablauf? Strenger, lascher, wie war das bei euch? Und bei Bewährungsfristverkürzung nach einem Jahr auch selber Ablauf?


    Werd ich wohl später einfach hoffen müssen, dass ich einen netten Arzt erwische :rose:
    Was den Tausender angeht, bin ich ziemlich sicher. Gleichalte Kollegin (2 Jahre älter), ebenfalls verheiratet und kinderlos, selber Steuerklasse, hat neulich ihren Bezügebescheid im Werkraum offen herumliegen lassen, so dass einen das Gehalt ansprang. Musste ich nicht mal schnüffeln für die Info. Den Rest des Tages stand ich unter Schock, es waren genau 900 € mehr als auf meinem Auszug. Gut, davon muss sie noch die KK bezahlen, aber blieben mir immer noch genug mehr... Hab ihr natürlich den Auszug gebracht, bevor ihn die Kinder sehen,die waren nämlich mit im Raum. Ja ja, so ist das...


    Gruß Jenny

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe damals völlig andere Erfahrungen beim Amtsarzt gemacht (sehr positive) und der Amtsarzt hat mir damals gesagt, dass es sehr selten ist, dass Leute nicht verbeamtet werden. Persönlich kenne ich sehr viele Lehrer und nur ganz ganz wenige Lehrer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet wurden. Die Panik, die in den Seminaren (zumindest bei uns damals) vor dieser Untersuchung gemacht wird, halte ich für übertrieben. Bei uns sind damals alle Leute, die ich kannte, verbeamtet worden, glaube ich. Selbst Leute, die damals deutlich übergewichtig waren, konnten nach einer Diät verbeamtet werden. Dass es auch andere Fälle gibt, weiß ich, aber das sind meist wirklich Einzelfälle.


    Von der damaligen Untersuchung und dem anschließenden Gespräch habe ich damals hier ausführlich berichtet:


    Es gibt auch nette Amtsärzte!

  • Liebe Referendarin,


    dein positiver Bericht verliert leicht an Aufmunterungswert durch die Horrorstories die drunter geschrieben wurden ;) :staun:


    Was mich nur wieder darin bestärkt, dass die Einschätzung was eine Verbeamtung ausschließt und was nicht und wie streng kontrolliert und was getestet wird, völlig unterschiedlich ist. Allein das macht das Ganze nicht nur lachhaft, sodern auch rechtlich sehr bedenklich und damit anfechtbar. Eins sag ich euch, wenn ich später beim Amtsarzt z.B. wegen meines Übergewichtes nicht verbeamtet werde, obwohl ich bemüht bin abzunehmen und es auch bereits habe, versuch ich mich einzuklagen wegen Diskriminierung. Bin zwar sehr friedliebend und gehe Konflikten eher aus dem Weg, aber was hab ich denn zu verlieren...


    Gruß Jenny

    • Offizieller Beitrag

    Übergewicht ist einer der häufigsten Nichtverbeamtungsgründe. Dagegegn zu klagen, haben schon so einige versucht, teilweise mit sehr aktivem Beistand durch die Gewerkschaft - leider meist erfolglos . Auch diese hier konnten, wen ich mich recht erinnere, keine Präzendenzfälle schaffen ...


    Dieses Dokument sollte von Interesse sein.

  • ich drücke dir die daumen, dass das mit deiner verbeamtung klappt behaupte aber, dass du bei dem deutlichen übergewicht nicht verbeamtet wirst.
    bei keinem amtsarzt.
    der amtsarzt hat mir selbst wörtlich gesagt bei vielen sachen kann man "genau" oder nicht so genau hingucken, aber der bmi wär ein eindeutiges ausschlusskriterium.. (Bmi über 30).
    ich würd gerne wissen wie es ausgeht.. ohne dich ärgern zu wollen, aber mich würde alles andere überraschen...
    falls du die möglichkeit hast "irgebndwie" abzunehmen, um unter 30 zu kommen solltest du das tun.
    meinem kollege sagte der amtsarzt er müsse einen tag später noch mal kommen, und solle den tag heute nichts essen, da er 1kg!! zu schwer wäre und somit einen bmi über 30 hatte. :autsch:
    hat er gemacht.. wurde verbeamtet.. er hat zugenommen, aber es kräht kein hahn mehr danach.. es zählte nur der eine augenblick.
    was meinst wie ich damals gezittert hatte (beim 2ten amtsarzttermin).
    beim 1. war ich eh sicher nicht verbamtet zu werden wegen des übergewichts. (so war es dann ja auch.. obwohl die amtsärztin schrieb, dass einer verbeamtung grundsätzlich nichts im wege stünde, aber vor einer endgültigen verbeamtung auf lebenszeit der bmi deutlich zu senken wäre)...
    die bezreg hat dann sofort angestellt...und ja.. ich war auch sehr unglücklich mit meinem helat "damals"... 1595€ netto.. steuerklasse 1 ohne kinder...aber meine anderen kollegen (die auch mit mir ref geemacht hatten) hatten im schnitt um die 2300 bei ca. den gleichen voraussetzungen... aber wie gesagt da ging dann noch mal die pk ab.. also im schnitt gut 500€... 1000€ ist mir ein rätsel.. bzw. glaube ich nicht! :teufel:


    berichte mal von deinem amtsarzt.. (ach ja bei meinem mann war es auch locker.... ja größe und gwicht passt bei ihnen ja..sagte der.. und fertig war das).. aber 30kg übergewicht sieht man halt.. und da passen dann größe und gewicht leider nicht

    • Offizieller Beitrag


    die bezreg hat dann sofort angestellt...und ja.. ich war auch sehr unglücklich mit meinem helat "damals"... 1595€ netto.. steuerklasse 1 ohne kinder...aber meine anderen kollegen (die auch mit mir ref geemacht hatten) hatten im schnitt um die 2300 bei ca. den gleichen voraussetzungen... aber wie gesagt da ging dann noch mal die pk ab.. also im schnitt gut 500€... 1000€ ist mir ein rätsel.. bzw. glaube ich nicht! :teufel:


    Da es im Tv-L keine Zuschläge für Ehe, Kinder, Staffelung nach Alter, usw.. gibt, sind die größten Unterschiede bei verheiratet, 2-3 Kinder zu finden. und da vergessen auch einige die PKV.


    Chili

  • Da es im Tv-L keine Zuschläge für Ehe, Kinder, Staffelung nach Alter, usw.. gibt, sind die größten Unterschiede bei verheiratet, 2-3 Kinder zu finden. und da vergessen auch einige die PKV.


    ja das stimmt! damals war ich halt unverheiratet und hatte keine kinder.. umso mehr faktoren hinzukommen, umso größer werden die unterschiede.
    verbeamtet gibt es dann deutlich mehr geld, wobei kinder in der pk einzeln zu versichern sind.aber ganz klar ist, dass man sich verbeamtet IMMER besser steht.

  • Jo, Fett ist Fett und ganzzzzzzzzzzzzzz doll böse :autsch: Dann lieber eine Crashdiät mit JoJo im Anschluss, ganz toller Tipp :top: :sterne:


    Ja, ich versuche abzunehmen, ja ich bin nicht happy mit meiner Figur und ja, ich weiß es ist auch nicht wirklich gesund. Nur nehme ich eben laaaaaaaaaaaannnnnnnggggggggggsaaaaaaaaaaaaaammmmmmmmmm ab, damit ich es dann auch halten kann und da ich eine Op an der SD hinter mir habe, läuft das eben auch nur in Zeitlupe = 10 Kilo in zwei Jahren trotz Sport und Bewegung und Ernährungsumstellung. Daher hab ich die Kilos überhaupt, das mal nebenbei... Ich hab zwar normale Blutwerte und die SD arbeitet auch, aber mit SD-Problemen ist eine Abnahme sehr sehr schwer, hat mir auch die Ärztin bestätigt.


    Mein Glück an sich ist, dass sich die Kilo wenigstens überall verteilen, gleichmäßig. Hab also keinen Riesenarsch bei dünnen Beinen oder eine Plauze mit dünnen Ärmchen, so sieht es optisch nicht so viel aus wie es ist und wirkt harmonisch. Hab meiner Ärztin von meinem Problem erzählt und sie meinte nur: "Sie sind doch gar nicht so dick, ich kann mir nicht vorstellen, dass sie nicht verbeamtet werden." Ich dann: "BMI deutlich über 30..." Wir haben nun ausgemacht, dass ich alle 2 Wochen zum Wiegen komme, damit ich beweisen kann, dass ich abnehme, nur eben langsam. Das nehm ich dann mit zum Amt, vielleicht zeigt es wenigstens etwas guten Willen, der ist ja da...


    Definitiv komme ich gesund nicht zum Februar unter 30, zum Sommer auch nicht, nicht bei meiner SD. Ist halt so, wenn einer darüber unglücklich ist, dann ich, mag mich weder auf Bildern sehen noch im Spiegel *grummel*


    Frustrierte Grüße Jenny

  • Jo, Fett ist Fett und ganzzzzzzzzzzzzzz doll böse :autsch: Dann lieber eine Crashdiät mit JoJo im Anschluss, ganz toller Tipp :top: :sterne:

    ich weiß nicht wieso du dich von mir persönlich angegriffen fühlst.. ich weiß als 1. wie es ist mit den vielen kilos.. nur hab ich keine lust dir zu sagen "wird schon werden", wenn ich fast sicher bin, dass es nichts wird mit dem amtsarzt, dass hat nichts mit böswilligkeit zu tun, aber willst du belogen werden.. so nach dem motto.. oh, der amtsarzt ist erfreut, dass du 10kg abgenommen hast.. auf die anderen 30 schaut er deshalb nicht...
    das ist einfach völlig weltfremd.. wenn auch gemein.. und nenn es auch diskriminierend.. aber es wird an der tatsache nichts ändern, dass es unter den voraussetzungen nun mal schwer für dich werden wird...


    und glaub mir ich weiß wovon ich rede... ich musste vieeeel mehr abnehmen.. also sag mir nicht ich hätte keine ahnung..
    ich drück dir die daumen, dass du weiter kommst mit deiner diät.. und mit einer eingestellten sd dürfte das abnehmen ja auch leichter fallen.


    trotz allem lg

  • Abend,


    ich glaub ich muss da mal was klarstellen, ich fühl mich nicht von dir angegriffen, sondern vom Einstellungsverfahren und das Übergewicht dort als absolutes No-Go angesehen wird, während ich in anderen Threads rauslese, das konkrete Erkrankungen dies zum Teil nicht sind. Als wär Übergewicht an sich schon eine schwerwiegende Erkrankung, viel schwerwiegender als alles andere scheint es fast.


    Gestört hat mich lediglich dein Satz: "falls du die möglichkeit hast "irgebndwie" abzunehmen, um unter 30 zu kommen solltest du das tun."


    Auf gar keinen Fall würde ich "irgendwie" abnehmen, nur um zu einem Stichtag unter den BMI zu kommen, denn das wäre dann tatsächlich akute Gesundsheitgefährdung. Ich kenne das tatsächlich auch von Kollegen, da wurde nach dem offziellen Stellenangebot wochenlang gehungert (z.B. reine Saftdiät), damit man ratzfatz abgenommen hat und alles passte- und wirklich kann man so 4 Kilo pro Woche packen, aber gesund ist das absolut nicht und nachhaltig erst Recht nicht... Die Stelle ist mir wichtig, aber nicht so wichtig, dass ich mich selbst dafür gefährde, auf keinen Fall. Und so sauer aufgestossen ist es mir konkret wohl, weil genau so ein Satz wie deiner (also so wie ich ihn interpretiert habe) die Tage von einer Kollegin kam, nach dem Motto: "Hör halt eine Weile auf zu essen..."


    Das du keine Ahnung von der Thematik hast, hab ich nicht behauptet.


    In dem Sinne Guten Appetit :essen: ;)


    Aber jetzt haben wir uns so darauf eingeschossen, dass meine eigentlich Zwischenfrage völlig versumpft ist, also nochmal:


    Wenn man ein Angebot bekommt, muss man zum Amtsarzt. Wenn man dann verbeamtet wird erneut, auch wenn man eventuell eine verkürzte Probezeit hat?


    Jetzt mal ganz gewichtsunabhängig,also bei Normalgewicht und keinen bedenklichen Befunden, würd mich interessieren.


    Gruß Jenny

  • Aber seien wir ehrlich, hier ist viel Willkür am Werk.

    Solche Behauptungen liebe ich! :sauer:


    Der Amtsarzt soll eine Prognoseentscheidung darüber treffen, ob sich künftige Erkrankungen und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit bei den Bewerbern mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen. Die Eintretenswahrscheinlichkeit kann er dabei nur schätzen, nicht berechnen. Deshalb hat er einen Ermessensrahmen und einen Beurteilungsspielraum, sofern der Entscheidung ein sachlicher Grund zugrunde liegt.


    In allen genannten Fällen liegen sachliche Gründe vor. Die Amtsärzte machen von ihrem Ermessen Gebrauch. Ermessen als Willkür, also einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien zu bezeichnen, beleidigt pauschal die Amtsärzte und zeigt ein merkwürdiges Verhältnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die ja gerade Willkür durch staatliche Gewalt unterbinden soll.

    Das wäre dann möglicherweise eine weitere Baustelle neben dem Übergewicht.

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