Referendariat ablehnen - in der Zukunft gesperrt??

  • Hallo zusammen, ich bin gerade über dieses tolle Forum gestolpert auf der Suche nach Antworten für mein Problem und hoffe, ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.


    Ich habe vor ein paar Tagen Bescheid bekommen über meinen Referendariatsplatz (Gymnasiallehramt, Ba-Wü) und bin sehr unglücklich über den Ort. Tauschen hat bisher auch nicht geklappt, und sowieso habe ich noch eine andere Möglichkeit:


    Ich hätte ein Angebot von meinem Chef (wo ich einen Nebenjob während des Studiums gehabt habe), bei ihm Vollzeit in die Firma einzusteigen, und ziehe das in Erwägung. Jetzt ist nur meine Befürchtung: Wenn ich den Referendariatsplatz ablehne, bin ich dann in der Zukunft gesperrt? Also wenn ich mich in einem Jahr entscheiden würde, das Referendariat doch noch zu machen, habe ich dann noch das Recht auf einen Platz?


    Ich muss bis in ein paar Tagen eine Bestätigung unterschreiben und an das Seminar zurückschicken, was passiert wenn ich da zusage und später das Ref doch nicht antrete?


    Ich würde mich sehr freuen wenn jemand von euch vielleicht was dazu weiß - oder wo ich das erfahren kann :)

  • Hallo,


    ich kenne mich da nur in NRW aus. Hier würde ich mich an die Bezirksregierung wenden. Ruf doch einfach bei der Stelle an, die die Seminarplätze bei euch verteilt. Die müssten wissen, wie das abläuft.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Hallo madrilena,


    nein, keine Angst, du wirst nicht gesperrt. Das wurde uns bei eienr Info-Veranstaltung für das Ref in BaWü mitgeteilt. Es ist dein gutes Recht abzusagen, du löst somit sozusagen auch das Problem der Überbuchung der Seminare (zumindest ein klein wenig ;)). Du kannst dich also ruhig in einem Jahr noch mal bewerben. Was man aber meines Wissens nach nicht darf, ist das Ref zu beginnen und dann abzubrechen. Eine Neu-Bewerbung ist dann nicht erlaubt.


    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.


    Viele Grüße

  • Vielen Dank Limonette, das ist ja super!! Ich habe nämlich schon beim Regierungspräsidium in Stuttgart angerufen und hab da keine richtige Auskunft bekommen - nur so ausweichendes blabla. Es ist auch gut zu wissen dass man es nicht abbrechen darf. Eigentlich logisch, aber auf jeden Fall gut zu wissen.


    Mir fällt ein Stein vom Herzen :)


    Denkst du, das gilt auch noch, wenn ich die unterschriebene Bestätigung schon zurückgeschickt habe und mich doch nochmal umentscheide? Oder gilt das dann schon als abbrechen? Ich muss das nämlich bald abschicken, aber bevor ich keinen endgültigen Vertrag von meinem Chef bekomme, will ich mir das mit dem Ref noch offen halten... Ich bin mir einfach auch selbst nicht ganz sicher, was ich machen soll.

  • Hallo, bei mir ist es ähnlich, ich habe allerdings schon in einem Bundesland die Bestätigung unterschrieben. Mich würde interessieren, ob mir (auch rechtlich) irgendwelche unangenehmen Konsequenzen entstehen können, wenn ich in zwei BL verbindlich zusage und dann einem Land eine Absage erteile.


    Viele Grüße
    Jean

  • smalbabbe, das ist alles sehr schwierig oder? Weil auch niemand genau weiß, wie es abläuft. Ich kann mir nur vorstellen, dass es in Bundesländern in denen nicht jeder einen Refplatz bekommt, schon schwierig sein könnte, weil man da ja tatsächlich jemandem einen Platz wegnimmt. In Ba-Wü hat jeder das Recht auf einen Ref-Platz, da ist das dann nochmal anders, die Schulen sind oft froh, wenn jemand absagt.
    Allerdings bin ich mir trotzdem nicht sicher, wie das ist, wenn jemand zusagt und dann doch wieder absagt... Hat da niemand Erfahrungen oder ne Idee woher man das erfahren könnte? (Beim Regierungspräsidium hab ich schon angerufen, wusste auch niemand oder sie wollten nichts dazu sagen, keine Ahnung).

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